15114/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Juli 2013 unter der ZI. 15423/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Positionierung des BMeiA in der Post-2015 Debatte und die Umsetzung der Menschenrechte“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Die Menschenrechte bilden den Rahmen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA). Im Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2013-2015 wird der menschenrechtsbasierte Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit explizit festgeschrieben.

Der Fokus des entwicklungspolitischen Menschenrechtsengagements liegt auf der Stärkung der Rolle von Frauen in Konflikt- und Postkonfliktsituationen und ihrer Beteiligung an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen, Geschlechtergleichstellung, der Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Gender Budgeting, der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, der Förderung der Rechte von Kindern und der Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte.

Zu Frage 6:

Die entwicklungspolitische Sektion und die Menschenrechtsabteilung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA), sowie eine in der Austrian Development Agency (ADA) eingerichtete Stelle für Menschenrechte und Governance sorgen für die Implementierung und das Monitoring des Menschenrechtsaspekts in der OEZA.

Zu den Fragen 7 und 8:

Im Evaluierungsplan der OEZA für die Jahre 2013 und 2014 ist eine Evaluierung zum Thema „Menschenrechte“ für das Jahr 2014 geplant.

Zu Frage 9:

Der Privatsektor ist seit langem als ein wesentlicher Akteur der Entwicklung anerkannt. Bei der stärkeren Einbindung des Privatsektors in die Entwicklungsbemühungen wird von der sinnvollen Nutzung von Synergien ausgegangen.

Österreich hat sich im Rahmen der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit dem Prinzip der gegenseitigen Rechenschaft verpflichtet. Dementsprechend achten wir besonders darauf, dass die Einhaltung der gegenseitigen Rechenschaft durch ein effizientes Monitoring- und Evaluierungssystem begleitet wird.

Zu Frage 10:

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die von meinem Ressort veranstaltete Vienna+20 (Vienna Declaration and the Programme of Action/VDPA+20) Konferenz im Juni 2013 in Wien verweisen. Die Empfehlungen zu Menschenrechten und der Post Millenniumsentwicklungsziele (MDG) Agenda sollen gemeinsam mit den Ergebnissen der Wiener ExpertInnenkonferenz in die Arbeit des Menschenrechtsrats und der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) einfließen.

Im Rahmen der Verhandlungen in der EU hat sich Österreich gemeinsam mit anderen EU- Mitgliedstaaten für einen menschenrechtsbasierten Ansatz der Post-2015 Agenda eingesetzt. Die diesbezüglichen Ratsschlussfolgerungen wurden von den Außenministern der EU am 25.

Juni 2013 unter dem Titel „Die übergeordnete Agenda für den Zeitraum nach 2015“ verabschiedet.


Zu den Fragen 11 und 12:

Die Einhaltung internationaler Standards wie z.B. jener der International Labour Organisation (ILO) bei der konkreten Ausgestaltung von Kooperationen mit dem Privatsektor ist Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit. Daneben unterstützt die OEZA auch Bemühungen des Privatsektors im Bereich von Corporate Social Responsibility (CSR).

Die regelmäßige Unterstützung des von respACT getragenen Österreichnetzwerks des VN Global Compact ist integraler Bestandteil der Stärkung des responsible business Gedankens.

Als zentrales Element des VN Global Compact gelten 10 Prinzipien, zu deren Einhaltung sich Unternehmen und Organisationen bei einem Beitritt bekennen. Diese Unternehmen verpflichten sich unter Anderem zur Einhaltung von menschenrechtlichen Prinzipien und Arbeits- und Umweltstandards.

Die OEZA unterstützt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bei der Verbreitung der OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen (MNE- Leitsätze) im eurasischen Raum. Ziel ist es, in Zentralasien und im Kaukasus Bewusstsein generell für responsible business und insbesondere für die MNE-Leitsätze zu schaffen. Die OECD-Leitsätze entsprechen einem umfassenden Kodex für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, zu dessen Förderung sich die Regierungen verpflichtet haben. Es handelt sich um Empfehlungen an die multinationalen Unternehmen, die in oder von den teilnehmenden Staaten aus operieren. In ihrer aktualisierten Fassung aus 2011 wurde explizit ein Kapitel über Menschenrechte aufgenommen, das im Einklang mit den VN Leitlinien für Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte steht.

Zu den Fragen 13 bis 16:

Diese Initiativen stehen nicht im Fokus der OEZA. Viele Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Entwicklungsländern verfolgen jedoch die Steigerung der Transparenz als implizites Ziel.

Mit Hilfe des Instruments der Wirtschaftspartnerschaften werden darüber hinaus regelmäßig Maßnahmen umgesetzt, die der Verbesserung von arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen in den Partnerländern dienen.