15125/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.09.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/96-PMVD/2013 4.
September 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Höfinger, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Juli 2013 unter der Nr. 15488/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Pilotprojekte zur Vorbereitung des Berufsheeres" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Entsprechende Öffentlichkeitsarbeits- und Informationsaktivitäten im Zusammenhang mit den gegenständlichen Pilotprojekten erfolgten schwergewichtsmäßig von März bis November 2012.
Zu 2:
Nein, da die drei ehemaligen Pilotprojekte inzwischen in die Linienorganisation übergeführt wurden.
Zu 3 und 4:
Hiezu verweise ich auf die Ausführungen meines Amtsvorgängers in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 12744/J (Nr. 12513/AB).
Zu 5 und 6:
Für das ehemalige Pilotprojekt 1 „Freiwilligenmiliz“ wurden 1,1 Mio. Euro, für das ehemalige Pilotprojekt 2 „Reduktion von Funktionssoldaten“ rund 2 Mio. Euro (inkl. technischer Maßnahmen zur Objektsicherung, Beschaffung von Kommunalgerät etc.) und für das ehemalige Pilotprojekt 3 „Professionalisierung von Verbänden“ rund 1,9 Mio. Euro aufgewendet.
Zu 7, 8, 12, 25 und 26:
Das ehemalige Pilotprojekt 1 „Freiwilligenmiliz“ erbrachte zusätzliche militärische Einsatzoptionen für rasch verfügbare Pionierkompanien und damit Handlungsspielraum für Inlandseinsätze. Dieses Projekt soll nach derzeitigen Planungen bis zum Ende des Jahres 2015 weitergeführt werden. Das ehemalige Pilotprojekt 2 „Reduktion von Funktionssoldaten“ ist eine von mehreren Sofortmaßnahmen zur Reform des Wehrdienstes und damit wichtiger Bestandteil des Konzepts zur Attraktivierung des Wehrdienstes. Mit dem ehemaligen Pilotprojekt 3 „Professionalisierung von Verbänden“ wurde die Aufstellung eines KIOP/KPE-Verbandes beim Jägerbataillon 25 begonnen. Mit der Fortführung der Aufstellung dieses Verbandes sollen vor allem eine Profilschärfung vorhandener infanteristischer Fähigkeiten sowie ein Erfahrungsgewinn bei der Rekrutierung von Freiwilligen und der Ausbildung von Kräften für internationale Operationen für einen kurzfristigen, geschlossenen Einsatz des Verbandes im In- und Ausland erzielt werden.
Zu 9 und 10:
Derzeit haben sich 197 Soldatinnen und Soldaten mit einem Erstverpflichtungszeitraum von drei Jahren verpflichtet.
Zu 11:
Ja.
Zu 13 und 14:
Bisher wurden Soldatinnen und Soldaten im Rahmen von Übungen an 1.730 Tagen eingesetzt.
Zu 15:
Im Hinblick auf die damalige Bedrohungslage und die dem Bundesheer zur Verfügung stehenden Mitteln konnte im Rahmen der angeforderten Assistenzleistungen mit den präsenten Kräften das Auslangen gefunden werden.
Zu 16:
In den Pionierkompanien Niederösterreich und Salzburg.
Zu 17:
Nein, vor dem Hintergrund eines strengen Auswahlverfahrens, der raschen Verfügbarkeit und der weitaus intensiveren Ausbildung erscheint dies sachlich gerechtfertigt.
Zu 18:
Zunächst ist zu beachten, dass die in der „Freiwilligenmiliz“ beorderten Soldatinnen und Soldaten sich alle drei Jahre einer speziellen Eignungsüberprüfung zu unterziehen haben, bei welcher die körperliche, gesundheitliche und psychologische Eignung festgestellt wird. Die für die Prämie nötigen Mindestübungs- und -ausbildungstage müssen erbracht werden. Abhängig von der jeweiligen militärischen Qualifikation sind eine jährliche Mindestinanspruchnahme von fünf Tagen zwecks Vorbereitung von Übungen oder Ausbildungen, bis zu sieben Tage Vorstaffelung zu einer Waffenübung bzw. bis zu 13 Milizübungstage vorgesehen.
Zu 19:
Es ist beabsichtigt, grundsätzlich alle vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Selbstverständlich wird dabei auf regionale Gegebenheiten, das zivile Umfeld – insbesondere den Arbeitsmarkt – und auf vorgegebene Wirkungsziele Rücksicht genommen.
Zu 20:
Zunächst durch eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Miliz. So soll neben den bisher schon geltenden Anreizen besonderes Augenmerk auf die Anpassung der Fachstrukturen Miliz in allen Führungsebenen (Verbesserung der Milizbetreuung), auf die Installierung von regionalen Milizservice-Stellen, auf die Einrichtung von Milizausbildungszentren unter Betonung des Regionalbezuges, auf die vermehrte Anpassung der Milizaus- und -fortbildung an die Bedürfnisse der Miliz. (z.B. e-learning, vermehrte gegenseitige Anrechnung ziviler und militärischer Ausbildung etc.) und auf vermehrtes, gemeinsames Üben der Grundwehrdienst leistenden Soldaten mit der Miliz gelegt werden.
Zu 21:
Hiezu ist zu beachten, dass bereits ab dem Jahr 2009 sukzessiv umfangreiche Anreizsysteme, wie in etwa Erfolgsprämien für vorbereitende Milizausbildung, Anerkennungsprämien für die Freiwilligenmeldung zu Milizübungen und die Möglichkeit des „Ausbildungsdienstes“ mit Beginn des Wehrdienstes für Milizunteroffiziersanwärter, geschaffen wurden. Der Ausbau der bestehenden Anreizsysteme ist auch im Konnex mit meinen Ausführungen in Beantwortung der Frage 20 zu sehen und wird weiter betrieben.
Zu 22 bis 24:
Das Jägerbataillon 25 in Klagenfurt. Im Hinblick auf die diesem Verband zugewiesenen KIOP/KPE Aufgaben wurden im Jahr 2013 266 Grundwehrdienst leistende Soldaten in Einsatzfunktionen innerhalb des Streitkräfteführungskommandos einberufen.