15127/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 



S91143/98-PMVD/2013                                                                                     4. September 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Juli 2013 unter der Nr. 15500/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einsatz von Präsenzdienern bei der Airpower 2013" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Ja, bei der „Airpower 2013“ waren im Rahmen des Aufbaus, Betriebes und Abbaus der Veranstaltung insgesamt 1.076 Grundwehrdienst leistende Soldaten eingesetzt. Dies ent­spricht etwa 37 % des gesamten militärischen Personaleinsatzes und stellt damit eine wesentliche Säule der Veranstaltung dar.

Zu 3:

Das Streitkräfteführungskommando hat den Personaleinsatz für die „Airpower 2013“ ange­ordnet.


Zu 4 und 5:

Grundwehrdienst leistende Soldaten verrichteten mit Kaderpersonal in gemischten Teams folgende Aufgaben:

·      Einsatz als Rettungssanitäter.

·      Einsatz als Pioniersoldaten, insb. zum Auf- und Abbau des Veranstaltungsgeländes zur Herstellung von Absperrungen und Zäunen, zur Öffnung des Kasernenzaunes zur Schaffung breiter und massentauglicher Zugänge und Fluchtwege, zum Auf- und Abbau von Pagodenzelten, zur Aufstellung von Hinweistafeln und zur Fluchtwegbeschilderung.

·      Einsatz als Feldkochgehilfen zur Lebensmittel- und Getränkeversorgung des eingesetzten militärischen Personals in mehreren Ausgabestellen auf dem gesamten Gelände.

·      Einsatz als Nachschub- und Wirtschaftsgehilfen zum Transport der Waren für die vertrag­lich vereinbarte Getränkeanschlussversorgung der Verkaufsstände im Besuchergelände (von den dezentral aufgestellten Kühlcontainern zu den Bedarfsträgern). Dies war eine Maßnahme zur Erhöhung der Veranstaltungssicherheit, um permanente Fahrten mit zivilen Lieferfahrzeugen im dicht gedrängten Zuschauerbereich hintanzuhalten.

·      Einsatz als Kraftfahrer für den Transport des bei der „Airpower 2013“ eingesetzten militärischen Personals und der in- und ausländischen Crews vom Flugplatz zu den Unterkünften und retour.

·      Einsatz als Fernmelder zum Betrieb von Funkanlagen und zum Verlegen von Kabel­verbindungen zur Sicherstellung der Internetanschlüsse für Krisenkommunikation und Presse sowie für die Einsatzführung der zivil-militärischen Einsatzleitung im Anlassfall.

·      Einsatz in der jeweiligen Funktion zum Betrieb, zur Erklärung und zur ordnungsgemäßen Bewachung der in der Leistungsschau des Bundesheeres ausgestellten Fahrzeuge, Panzer, Fliegerabwehr-Waffen und Radargeräte.

·      Einsatz als Wachsoldaten und Ordnerdienst zur Sicherstellung der Absperrungen am Rand der Flugbetriebsflächen und als Evakuierungsposten mit Warnweste und Megaphon zur Sicherstellung einer geordneten Evakuierung im Anlassfall.

·      Einsatz im Rahmen der Parkplatzkompanie zur Vorbereitung und Markierung der Park­flächen für rund 60.000 Kraftfahrzeuge, zur Einweisung der Fahrzeuge, zum Inkasso der Parkgebühren und zur Wiederherstellung des vertragskonformen Zustandes der ange­mieteten Wiesenflächen vor der Rückgabe an die Grundeigentümer.


·      Einsatz im Rahmen der Flugplatzfeuerwehr.

·      Einsatz als Luftfahrzeugmechanikergehilfen zur Unterstützung der Wartung, Betankung und Manövrierung von rund 200 Luftfahrzeugen.

Einsatz als Logistikpersonal zur raschen und geordneten Müllentsorgung im Veran­staltungsgelände.

Jeder der zwölf angeführten Arbeitsbereiche wurde sowohl von Grundwehrdienst leistenden Soldaten als auch von Kaderpersonal mit allgemein großer Motivation und Einsatzfreude wahrgenommen. Dies sorgte für Sauberkeit und die Ordnung in dem für das Publikum unmittelbar zugänglichen Bereich, hatte wesentlich zum großen Erfolg der Veran­staltung beigetragen und fand unter den Besuchern großes Lob.

Zu 6:

Ja.

Zu 7:

Nein.

Zu 8:

Der Militärflugplatz Zeltweg am Fliegerhorst Hinterstoisser wird für militärische Zwecke, insbesondere als Einsatzflugplatz und „Main Operating Base“ der Luftraumüberwachung betrieben. Der Militärflugplatz ist daher sowohl infrastrukturell als auch personell und hinsichtlich militärluftfahrtspezifischer Einrichtungen auf diesen Zweck ausgerichtet. Der Fortführung einer zivilen Mitbenutzung, wie sie seit Jahrzehnten erfolgt, im Rahmen einer „Bewilligung der Benützung des Militärflugplatzes für Zwecke der Zivilluft­fahrt“ nach § 62 Abs. 1 Z 1 Luftfahrtgesetz (LFG) – unter konkreter Abwägung der zivilen und militärischen Interessen – wird positiv gegenüber gestanden.

In diesem Zusammenhang darf auf eine derzeit in Bearbeitung befindliche „Studie zur regionalen Flugverkehrsnachfrage am Militärflugplatz Zeltweg“ verwiesen werden, deren Zielsetzung eine realistische Ableitung des regionalen Flugverkehrsbedarfes und der daraus resultierenden Auswirkungen als Basis für weiterführende Beurteilungen ist.