1513/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Mai 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0061-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1467/J vom 25. März 2009 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist zu betonen, wie wichtig gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Sicherung von Arbeitsplätzen ist. Die Bekämpfung illegaler Beschäftigung hat höchste Priorität, um im Sinne eines fairen Wettbewerbes negativen Tendenzen am Arbeitsmarkt entgegen zu treten.

 


Zum Schutz des heimischen Arbeitsmarktes ist die Beschäftigung von Ausländern strengen Reglementierungen unterworfen. Auch die Europäische Kommission hat wiederholt auf die Kontrolle der Einhaltung der Beschäftigungsbedingungen auf Basis der Richtlinie 96/71 hingewiesen. Beide Bestimmungen haben zum Ziel, die Beschäftigten zu schützen und Verstöße der Arbeitgeber zu ahnden. Die Kontrollen der KIAB dienen daher auch dazu, den Arbeitnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen, da ein illegal beschäftigter Ausländer die gleichen Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber hat wie aufgrund eines gültigen Arbeitsvertrages.

 

Zu 1. und 2.:

Im Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung des § 48a Bundes-abgabenordnung wird um Verständnis ersucht, dass betreffend konkrete Unternehmen keine Auskunft erteilt werden kann.

 

Zu 3.:

Kontrollen finden nicht in regelmäßigen Abständen im Sinne eines Prüfplanes, sondern risikoorientiert je nach Anlässen zum Einschreiten statt. In erster Linie werden aber Hochrisikobranchen - und auch innerhalb dieser Branchen Betriebe nach Risikokriterien gewichtet - kontrolliert, die erfahrungsgemäß mit illegal Beschäftigten arbeiten.

 

Zu 4. und 5.:

Nachstehend wird eine Auflistung der kontrollierten Betriebe sowie der beantragten Verwaltungsstrafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz übermittelt:

Jahresübersicht KIAB

2008

2007

2006

2005

2004

2003

2. HJ 2002

Anzahl der kontrollierten Betriebe

26.330

27.885

21.038

18.142

23.222

21.140

6.602

Anzahl der illegal beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer

11.480

12.165

8.417

7.593

6.201

5.690

1.293

Anzahl der Straf-anträge insgesamt

10.002

7.267

5.214

3.935

3.372

3.588

 

 

Anmerkung: Abweichungen im Vergleich zu den im Zuge der Beantwortung von Voranfragen bekannt gegebenen Daten ergeben sich aus dem Verfahrensablauf (beispielsweise mittlerweile abgeschlossene Rechtsmittelverfahren)

 


Zu 6. bis 8.:

Über illegal erwerbstätige Personen bzw. den dadurch entstandenen Schaden sowie über Steuerausfälle durch illegale Beschäftigungsverhältnisse können aus Sicht des Bundes-ministeriums für Finanzen keine seriösen Schätzungen vorgenommen werden, da keine gesicherten Zahlenwerte vorliegen. Aus Aufgriffen sind keine fundierten Daten ableitbar, da sich diese auf bestimmte Branchen und auf die Kontrollpraxis gründen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Pröll eh.