15130/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.09.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner,
Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Juli 2013 unter der ZI. 15436/J-NR/2013 an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Spionagetätigkeit der NSA in Österreich und in
österreichischen Auslandsbehörden“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 8:
Ich verweise auf meine Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage unter der ZI. 15222/J- NR/2013 vom 18. Juni 2013.
Zu den Fragen 2, 3 und 5:
Dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) liegen keine Hinweise auf Spionagetätigkeiten von US-amerikanischen bzw. britischen Behörden gegen das Ministerium oder österreichische Vertretungsbehörden im Ausland vor.
Zu Frage 4:
Die für diese Fragen zuständigen EU-Institutionen haben hierzu bislang keine Angaben gemacht.
Zu Frage 6:
Das BMeiA und seine Vertretungsbehörden ergreifen laufend Maßnahmen, um Akten und Kommunikationen mit sensiblen Inhalten vor unbefugten Zugriffen in höchstem Maß zu schützen, indem entsprechende technische Einrichtungen zum Einsatz kommen und diese jeweils mit dem bestmöglichen Standard ausgerüstet werden. Das BMeiA und seine Vertretungsbehörden erfüllen alle Vorgaben und Richtlinien für den Geheimschutz, zu denen sie nach den entsprechenden EU- Abkommen sowie auf Basis des Bundesgesetzes über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen (Informationssicherheitsgesetz, BGBl. I Nr.23/2002 in der Fassung von 2006) angehalten sind. Weiters arbeitet das BMeiA in diesen Fragen eng mit dem Bundeskanzleramt und anderen Ministerien zusammen und ist in der Informationssicherheitskommission des Bundes vertreten.
Die Mitarbeiter des BMeiA und der Vertretungsbehörden im Ausland werden zum Thema Informationssicherheit geschult.
Zu Frage 7:
Ich verweise auf meine Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage unter der ZI. 15453/J- NR/2013 vom 5. Juli 2013.