15131/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0742-II/2013

Wien, am            . September 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner und weitere Abgeordnete haben am 5. Juli 2013 unter der Zahl 15438/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Spionagetätigkeit der NSA in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 10:

Ein Teil der Fragen betrifft nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Hinsichtlich der Fragen, die den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres betreffen, wird auf den am 4. Juli 2013 in dieser Angelegenheit gemäß Art. 52a B-VG abgehaltenen ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten verwiesen.

 

Zu Frage 11:

Ein Antrag auf internationalen Schutz kann nach der geltenden österreichischen Rechtslage nur im Inland gestellt werden. Ob eine Verfolgung im Sinne der Genfer Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vorliegt, wäre in einer individuellen Prüfung durch die zuständige Behörde sowie den Asylgerichtshof zu beurteilen.