15136/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0287-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. September 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15451/J-NR/2013 betreffend Umbau des Bundesschullandheim Tandalier in Radstadt, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 5. Juli 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Zwei, das Bundesschullandheim Saalbach und Bundesschullandheim Radstadt.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Die öffentlich-rechtliche Tätigkeit der Bundesschullandheime bedingt neben der eindeutigen Zweckwidmung und der gesetzlichen Vorgabe, eine nicht auf Gewinn gerichteten Betriebsführung, somit eine klare Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit und zu Hotelbetrieben. Zweck ist grundsätzlich nicht die Erzielung von Einnahmen, sondern die Schaffung idealer Voraussetzungen zur Abhaltung von Schul- und Lehrveranstaltungen mit moderater Preisgestaltung unter Einhaltung der gesetzlichen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auf Grundlage der Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit.


Die Ausgaben für Normmieten und Betriebskosten an die BIG, außerordentliche Investitionskosten für bauliche Maßnahmen und Zuschlagsmieten für thermische Sanierungen sowie die Personal- und Sachausgaben, außerordentliche Investitionskosten für Einrichtung sowie Einnahmen finden im Bundesvoranschlag, UG 30 – Unterricht, Kunst und Kultur, Bedeckung.

 

Die sachliche Bestätigung der zweckgemäßen Verwendung der zur Verfügung gestellten finanzgesetzlichen Budgetmittel obliegt den zuständigen Fachabteilungen im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Die Einhaltung der einschlägigen Haushalts- und Rechnungsvorschriften wird von der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) überprüft.

 

Hinsichtlich des Bundesschullandheims Radstadt wird auf nachstehende jahresweise Aufstellung hingewiesen, wobei angemerkt wird, dass die Ausgaben sowohl Personal- und Sachausgaben als auch Investitions- und Betriebskosten an die BGV, ab 2002 Normmieten und Betriebskosten an die BIG beinhalten:

 

BSLH Radstadt

Ausgaben

Einnahmen

2000

€ 403.034

€ 469.673

2001

€ 415.326

€ 467.100

2002

€ 537.546

€ 470.360

2003

€ 546.546

€ 479.588

2004

€ 527.037

€ 516.245

2005

€ 587.673

€ 530.770

2006

€ 644.229

€ 501.787

2007

€ 641.555

€ 514.789

2008

€ 652.836

€ 521.188

2009

€ 673.989

€ 572.396

2010

€ 680.463

€ 486.933

2011

€ 673.954

€ 533.503

2012

€ 707.298

€ 562.703

 

Hinsichtlich des Bundesschullandheims Saalbach wird auf nachstehende jahresweise Aufstellung hingewiesen, wobei angemerkt wird, dass die Ausgaben sowohl Personal- und Sachausgaben als auch Investitions- und Betriebskosten an die BGV, ab 2002 Normmieten und Betriebskosten an die BIG, weiters Zuschlagsmiete für thermische Sanierung ab 2011 sowie außerordentliche Investitionskosten für bauliche Maßnahmen und Einrichtung 2008 und 2011 beinhalten:

 

BSLH Saalbach

Ausgaben

Einnahmen

2000

€ 478.123

€ 433.750

2001

€ 458.710

€ 408.574

2002

€ 612.441

€ 435.822

2003

€ 638.471

€ 532.463

2004

€ 647.838

€ 557.327

2005

€ 681.858

€ 510.433

2006

€ 775.239

€ 600.594

2007

€ 735.820

€ 521.835

2008

€ 1.538.059

€ 553.754

2009

€ 775.927

€ 620.575

2010

€ 791.354

€ 612.013

2011

€ 1.482.543

€ 636.013

2012

€ 940.742

€ 612.491

 

Zumal das Jahr 2013 noch im Laufen ist liegen derzeit noch keine diesbezüglichen Zahlen vor.

 

Zu Fragen 4 bis 6:

Hinsichtlich baulicher Sanierungsmaßnahmen am Bundesschullandheim Saalbach wird auf nachstehende Aufstellung hingewiesen, wobei angemerkt wird, dass grundsätzlich nach über 30-jähriger Benützungsdauer seit den letzten Umbaumaßnahmen nach dem Lebenszyklus eines nutzungsintensiven Gebäudes bauliche Sanierungsmaßnahmen notwendig und nützlich (im Besonderen Brandschutz, bauliche Anforderungen an Großküchen, Behindertengleichstellung) sind:

 

2008

Küchen- und Speisesaalsanierung, Umbau Eingangsbereich und Anlieferung

€ 225.000

2010

Thermische Sanierung Fassade, Fenster, Dach

€ 687.000

2011

Bauliche Adaptierung und Eingliederung der Räume der aufgelassenen Postfiliale

€ 309.000

 

Hinsichtlich der Kosten für bauliche Sanierungsmaßnahmen 2008 und 2011 wird darauf hingewiesen, dass diese in der Ausgabenaufstellung zu Fragen 2 und 3 inkludiert sind. Vergleichbares gilt für die thermische Sanierung 2010, die im Wege einer Zuschlagsmiete ab 2011 für eine Laufzeit von 10 Jahren finanziert wird.

 

Hinweis: Im Jahr 2008 hatte die Post AG keine Verwendung mehr für die bisher in Benutzung befindlichen Räumlichkeiten im Gebäude des Bundesschullandheimes Saalbach. Daraufhin wurden die Räumlichkeiten für die Nutzung des Bundesschullandheimes Saalbach adaptiert.

 

Hinsichtlich des Bundesschullandheims Radstadt wird auf die Beantwortung der Fragen 11 und 12 verwiesen.

 

Zu Frage 7:

Alle Bauaufträge über Bestellung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur werden von der BIG als Vermieter und Eigentümer abgewickelt. Die BIG ist zur Einhaltung der bundesvergabegesetzlichen Vorschriften verpflichtet.

 

Zu Fragen 8 bis 10:

Auf die Beantwortung der Frage 7 wird hingewiesen. Im Übrigen betreffen die Fragestellungen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.


Zu Fragen 11 und 12:

Am Bundesschullandheim Radstadt sind nach über 30-jähriger Benützungsdauer seit den letzten Umbaumaßnahmen nach dem Lebenszyklus eines nutzungsintensiven Gebäudes ebenfalls Sanierungsmaßnahmen notwendig und nützlich. Das Gebäude (Umbauzeitraum Juni 2013 bis Ende 2015) wird mit diesen Maßnahmen auf den letzten Stand der Technik (im Speziellen Brandschutz, bauliche Anforderungen an Großküchen, Behindertengleichstellung; Denkmalschutz) gebracht. Der Zubau ist für die Standardanhebung (aus Achtbettzimmer ohne unmittelbar zugeordnete sanitäre Einrichtungen werden Ein-, Zwei- und Vierbettzimmer mit separaten Sanitärzellen) erforderlich. Es werden keine zusätzlichen Bettenkapazitäten geschaffen, sondern es erfolgt eine grundsätzliche Gebäudeaufwertung, die neben der Abhaltung von Schul- und Sportveranstaltungen auch für Fortbildungsaktivitäten (Lehrerinnen und Studentinnen) genutzt werden kann. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf EUR 9,444 Mio.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.