15138/AB XXIV. GP
Eingelangt am
05.09.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Alev Korun, Kolleginnen und
Kollegen haben am
5. Juli 2013 unter der ZI. 15453/J-NR/2013 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Zwangslandung des bolivianischen
Präsidenten Evo Morales in Wien“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Landung des Flugzeugs von Präsident Morales am 2. Juli 2013 gegen 21.40 Uhr am Flughafen in Wien erfolgte gemäß bolivianischen Angaben aufgrund von Problemen betreffend die weitere Flugroute.
Zwischen Bolivien einerseits und Frankreich, Spanien und Portugal andererseits gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die Überflugsrechte tatsächlich entzogen worden sind.
Zu den Fragen 3 bis 12 und 28:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Bereich der Vollziehung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).
Die Beantwortung dieser Frage fallt nicht in die Vollziehung des BMeiA. Aus völkerrechtlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass ein amtierender Staatspräsident Immunität besitzt.
Zu Frage 14:
Österreich behandelt selbstverständlich alle Staatsoberhäupter gleich.
Präsident Morales hat sich während seines Aufenthaltes in Österreich und nach seiner Rückkehr nach Bolivien wiederholt bei Österreich für die Gastfreundschaft bedankt. Dies wird zur weiteren Stärkung der bilateralen Beziehungen beitragen.
Zu den Fragen 16 und 17, 19 bis 21 und 27:
Die USA spielten keine Rolle.
Österreich wurde am 2. Juli 2013, kurz vor der gegen 21.40 Uhr erfolgten Landung informiert.
Ich habe die Öffentlichkeit im Wege der Presse über die erfolgte freiwillige Nachschau informiert.
Zu Frage 23:
Österreich setzt sich sowohl bilateral als auch multilateral für die Achtung des Völkerrechts ein und wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen.
Laut Mitteilung der Ständigen Vertretung Boliviens beim Büro der Vereinten Nationen in Genf wurden die Äußerungen des bolivianischen Botschafters von den Nachrichtenagenturen falsch wiedergegeben. Bolivien hat keine „Klage bei der UNO“ gegen Österreich eingereicht noch beabsichtigt es, eine solche einzubringen.