15139/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0784-V/2/2013

Wien, am         . September 2013

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Alev Korun sowie Freundinnen und Freunde haben am 5. Juli 2013 unter der Zahl 15454/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Funktionsweise des unabhängigen Expertenrats für Integration“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 5, 7 bis 9 und 10:

Die Mitglieder des Expertenrats und der Vorsitzende wurden anhand von wissenschaftlicher Erfahrung und praktischer Kompetenz in den Bereichen der Integrationsforschung und          -praxis ausgewählt. Alle Mitglieder wurden in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Expertenrates ausgewählt und durch die damalige Bundesministerin für Inneres ernannt.

Gemäß § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Expertenrates nach Befassung und Zustimmung des Expertenrats für eine Funktionsdauer von fünf Jahren bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig. Die Bestellung erlischt mit Abberufung durch den Bundesminister für Inneres nach Befassung und Zustimmung des Expertenrats, bei Fristenablauf, bei Verzicht und im Todesfall.


Zu den Fragen 2 und 11:

Der Nationale Aktionsplan für Integration hat sieben Handlungsfelder definiert. Diese lauten Sprache und Bildung, Arbeit und Beruf, Rechtsstaat und Werte, Gesundheit und Soziales, Interkultureller Dialog, Sport und Freizeit sowie Wohnen und die regionale Dimension der Integration. Je nach inhaltlicher Ausrichtung der Handlungsfelder liegen entsprechende wissenschaftliche und praktische Erfahrungen der Expert/innen vor.

Darüber hinaus wird auf Kapitel 6 „Die Mitglieder des Expertenrats für Integration“ der Publikation „Integrationsbericht 2013 – Perspektiven und Handlungsempfehlungen“ (August 2013) verwiesen. (siehe: http://www.integration.at/integrationsbericht/start.aspx)

 

Zu den Fragen 3, 4 und 6:

Der Vorsitzende wurde aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im Migrations- und Integrationsbereich durch die damalige Bundesministerin für Inneres für eine Funktionsdauer von fünf Jahren ernannt.

 

Zu Frage 12:

Laut § 3 der Geschäftsordnung sind die Experten in ihrer Tätigkeit unabhängig und an keine Weisungen gebunden.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.

 

Zu Frage 15:

Die Bestellung und somit Auswahl der Mitglieder des Expertenrates erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung nach Befassung und Zustimmung des Expertenrates für eine Funktionsdauer von fünf Jahren.

 

Zu Frage 16:

Gemäß § 1 der Geschäftsordnung berät der Expertenrat für Integration beim Bundes-ministerium für Inneres das Bundesministerium in integrationspolitischen Fragen und unterstützt insbesondere die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Integration (NAP), vor allem durch Entwicklung von Integrationsstrategien im Rahmen des NAP und Konkretisierung von Maßnahmenvorschlägen.

 

Zu Frage 17:

Die Arbeitsweise des Expertenrates wird durch eine Geschäftsordnung festgelegt. (siehe Beilage 1 – GO)


Zu Frage 18:

Gemäß § 7 der Geschäftsordnung hält der Expertenrat mehrere ordentliche Sitzungen pro Kalenderjahr ab. Der Expertenrat trat bisher zu 31 ordentlichen und zwei außerordentlichen Sitzungen zusammen, welche in der Regel zweieinhalb Stunden dauern. Weiters fanden zwei mehrstündige Klausursitzungen statt.

 

Zu Frage 19:

Gemäß § 8 der Geschäftsordnung ist der Expertenrat in Anwesenheit des Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertretung und von Experten aus zumindest vier Handlungsfeldern beschlussfähig. Der Expertenrat fasst Beschlüsse mit der Zustimmung der absoluten Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltungen oder eine Übertragung des Stimmrechts an eine andere Person sind unzulässig. Die Abstimmungen erfolgen offen.

Gemäß § 10 der Geschäftsordnung fasst der Expertenrat seine Ergebnisse in schriftlicher Form zusammen und übermittelt diese als Maßnahmenvorschläge des Expertenrates an den Bundesminister für Inneres. Darüber hinaus werden diese im Rahmen eines jährlich vom Bundesministerium für Inneres zu erstellenden und herauszugebenden Integrationsberichts veröffentlicht.

 

Zu den Fragen 20, 21, 23 und 24:

Stellungnahmen und Empfehlungen des Expertenrates werden in einem jährlich erscheinenden Integrationsbericht veröffentlicht (Band 1 von 3 Bänden). Die Titel lauten wie folgt: „Integrationsbericht - Vorschläge des Expertenrates für Integration“ (Juli 2011) (siehe: http://integration.at/media/files/expertenrat/Vorschlaege_Langfassung.pdf), „Integrationsbericht - Bilanz des Expertenrates für Integration“ (Juli 2012) (siehe: http://integration.at/media/files/integrationsbericht_2012/Integrationsbericht_2012_Band_1_ANSICHT.pdf) und „Integrationsbericht 2013 – Perspektiven und Handlungsempfehlungen“ (August 2013) (siehe: http://www.integration.at/integrationsbericht/start.aspx).

Darüber hinaus kann der Expertenrat weitere Veröffentlichungen vornehmen. So veröffentlichte der Expertenrat ein „Arbeitsprogramm“ (Jänner 2011) (siehe: http://integration.at/media/files/expertenrat/Expertenrat_Arbeitsprogramm.pdf) und die Publikation „Mein Österreich – Lernunterlage zur Staatsbürgerschaftsprüfung) (April 2013) (siehe: http://integration.at/media/files/staatsbuerger/BMI_StaBuBro_Gesamt-Buch_2013rz_screen.pdf).


 

Gemäß § 3 der Geschäftsordnung sind die Experten in ihrer Tätigkeit unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Für Veröffentlichungen bedarf es daher keiner Zustimmung des Bundesministeriums für Inneres. Alle Kosten für etwaige Publikationen und zur organisatorischen Abwicklung der Sitzungen des Expertenrates werden vom Bundesministerium für Inneres getragen.

 

Zu Frage 22:

Ja.

 

Zu den Fragen 25 und 26:

Die Mitglieder des Expertenrates erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 73,40 € pro angefangener Stunde. Die Höhe der Aufwandsentschädigung orientiert sich an der Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten (siehe BGBl. II Nr. 427/2000).

Seit der Konstituierung des Expertenrates am 21. Juni 2010 bis zum 5. Juli 2013 entstanden, im Zusammenhang mit den oben genannten Tätigkeiten, Kosten für Aufwands-entschädigungen in der Höhe von 198.376,13 Euro.