15140/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0288-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. September 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15458/J-NR/2013 betreffend Mitgliedsbeiträge aus dem Schulbudget, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 5. Juli 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist neben dem Land Tirol und dem Stift Stams gemäß den Statuten von 1973 Gründungsmitglied bzw. ordentliches Mitglied des Schul­trägervereins „Internatschule für Schisportler Stams“ (ZVR-Zahl: 579324389).

Der Vereinszweck ist in der Führung des privaten Oberstufenrealgymnasiums für Schisportler und der privaten Handelsschule, des sogenannten „Schigymnasiums Stams“, gelegen, aber auch darin, Jugendliche zum Spitzensport im nordischen und alpinen Bereich zu bringen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur leistet seine ordentlichen Mitglieds­beiträge als Zuschüsse zum laufenden Aufwand des Vereins im Bereich Betrieb und Nicht­lehrerpersonal auf der Grundlage der Statuten des Vereins, wofür im jeweiligen Bundesfinanz­gesetz Vorsorge zu treffen ist.

 

Zu Frage 2:

Der Mitgliedsbeitrag wird seit dem Gründungsjahr des Vereins 1973 vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. seinen Vorgängerressorts geleistet.


Zu Frage 3:

Die ordentlichen Mitgliedsbeiträge sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:

2013:   EUR 584.270,00

2012:   EUR 606.175,00

2011:   EUR 606.175,00

2010:   EUR 606.175,00

Hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge der Jahre vor 2010 bis 1973 darf um Verständnis ersucht werden, dass im Hinblick auf einen nahezu 40-Jährigen Zeitraum und den für eine Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeitrahmen aufgrund des damit verbundenen unzumutbar hohen Verwaltungsaufwandes diesbezüglich von einer exakten Aufstellung Abstand genommen werden muss. Jedenfalls ist die Höhe der Mitgliedsbeiträge vorbehaltlich einer Valorisierung bzw. einer jährlichen Lohnsteigerung seit 1973 weitgehend unverändert.

 

Zu Frage 4:

Weitere Internatschulen, für welche seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Mitglied des Schulträgervereins ein Mitgliedsbeitrag geleistet wird, werden nicht geführt.

 

Zu Frage 5:

Der ordentliche Mitgliedsbeitrag als Zuschuss zum laufenden Aufwand des Vereins ist konkret für Betriebsaufwand (etwa Lehrmittel, Sportgeräte, Instandhaltungen, Miete) und für Personal­ausgaben (Verwaltung, Reinigung, handwerkliche Tätigkeiten) zu verwenden.

 

Zu Frage 6:

Dies erfolgt durch die Vorlage der Jahresabrechnung und den Jahresabschluss für das jeweilige Mitgliedsbeitragsjahr. Vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist ein Rechnungsprüfer zur Wahrnehmung der Prüfrechte bestellt.

 

Zu Frage 7:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist in der Hauptversammlung stimm­berechtigt vertreten; der Hauptversammlung sind alle Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen vorbehalten. Die Rechte werden in der Hauptversammlung durch zwei Vertreter (der fachlich für Schulerhaltung zuständigen Abteilung und der fachlich für Bewegung und Sport zuständigen Abteilung) des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wahrge­nommen.

 

Zu Frage 8:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist neben dem Land Niederösterreich, der Stadtgemeinde Waidhofen an der Ybbs und dem Niederösterreichischen Schiverband gemäß den Statuten von 1971 Gründungsmitglied bzw. ordentliches Mitglied des Vereins „Trainingszentrum für Jugendschilauf in Waidhofen an der Ybbs“ (ZVR-Zahl: 439753715).

Der Vereinszweck ist darin gelegen, Jugendliche zum Spitzensport im alpinen Bereich zu bringen und einen Handelsschulabschluss zu ermöglichen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur leistet seine ordentlichen Mitglieds­beiträge als Zuschüsse zum laufenden Aufwand des Vereins im Bereich Betrieb und Personal auf der Grundlage der Statuten des Vereins, wofür im jeweiligen Bundesfinanzgesetz Vorsorge zu treffen ist.


Zu Frage 9:

Der Mitgliedsbeitrag wird seit dem Gründungsjahr des Vereins 1971 vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. seinen Vorgängerressorts geleistet.

 

Zu Frage 10:

Die ordentlichen Mitgliedsbeiträge sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:

2012/13:          EUR 255.000,00

2011/12:          EUR 214.726,60

2010/11:          EUR 233.545,00

Hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge vor dem Geschäftsjahr 2010/11 darf um Verständnis ersucht werden, dass im Hinblick auf einen nahezu 40-Jährigen Zeitraum und den für eine Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeitrahmen aufgrund des damit verbundenen unzumutbar hohen Verwaltungsaufwandes diesbezüglich von einer exakten Aufstellung Abstand genommen werden muss. Jedenfalls ist die Höhe der Mitgliedsbeiträge vorbehaltlich einer Valorisierung bzw. einer jährlichen Lohnsteigerung seit 1971 weitgehend unverändert.

 

Zu Frage 11:

Seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur werden keine Mitgliedsbeiträge für andere Trainingszentren, die mit Waidhofen an der Ybbs vergleichbar wären, geleistet.

 

Zu Frage 12:

Der ordentliche Mitgliedsbeitrag als Zuschuss zum laufenden Aufwand des Vereins ist konkret für die durch die sportliche Ausbildung und die Ermöglichung eines Handelsschulabschlusses anfallenden Ausgaben zu verwenden.

 

Zu Frage 13:

Dies erfolgt durch die Vorlage der Jahresabrechnung und den Jahresabschluss für das jeweilige Mitgliedsbeitragsjahr. Vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist ein Rechnungsprüfer zur Wahrnehmung der Prüfrechte bestellt.

 

Zu Frage 14:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist in der Hauptversammlung stimm­berechtigt vertreten. Die Rechte werden in der Hauptversammlung durch zwei Vertreter (der fachlich für Schulerhaltung zuständigen Abteilung und der fachlich für Bewegung und Sport zuständigen Abteilung) des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wahrge­nommen.

 

Zu Frage 15:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist neben dem Land Steiermark und der Stadtgemeinde Schladming gemäß den Statuten von 1980 Gründungsmitglied bzw. ordentliches Mitglied des (ehemaligen) „Handelsschulvereins Schladming“ bzw. nunmehr des Schulträger­vereins „Skihandelsschule Schladming“ (ZVR-Zahl: 098277708).

Der Vereinszweck ist in der Führung der privaten Handelsschule und Handelsakademie für Skisportler, der sogenannten „Skiakademie Schladming“, gelegen, aber auch darin, Jugendliche zum Spitzensport im nordischen und alpinen Bereich zu bringen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur leistet seine ordentlichen Mitglieds­beiträge als Zuschüsse zum laufenden Aufwand des Vereins im Bereich Betrieb und Nicht­lehrerpersonal auf der Grundlage der Statuten des Vereins, wofür im jeweiligen Bundesfinanz­gesetz Vorsorge zu treffen ist.


Zu Frage 16:

Der Mitgliedsbeitrag wird seit dem Gründungsjahr des Vereins 1980 vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. seinen Vorgängerressorts geleistet.

 

Zu Frage 17:

Die ordentlichen Mitgliedsbeiträge sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:

2013:   EUR 152.522,50

2012:   EUR 152.522,50

2011:   EUR 152.427,50

2010:   EUR 152.522,40

Hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge der Jahre vor 2010 darf um Verständnis ersucht werden, dass im Hinblick auf einen rund 30-Jährigen Zeitraum und den für eine Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeitrahmen aufgrund des damit verbundenen unzumutbar hohen Verwaltungs­aufwandes diesbezüglich von einer exakten Aufstellung Abstand genommen werden muss.

 

Zu Frage 18:

Es gibt keine weiteren Handelsschulvereine für welche das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Mitgliedsbeiträge leistet.

 

Zu Frage 19:

Der ordentliche Mitgliedsbeitrag als Zuschuss zum laufenden Aufwand des Vereins ist konkret für Aufwendungen für den Schulbetrieb und für Personalausgaben (Verwaltung, Reinigung, handwerkliche Tätigkeiten) zu verwenden.

 

Zu Frage 20:

Dies erfolgt durch die Vorlage der Jahresabrechnung und den Jahresabschluss für das jeweilige Mitgliedsbeitragsjahr. Vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist ein Rechnungsprüfer zur Wahrnehmung der Prüfrechte bestellt.

 

Zu Frage 21:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist in der Mitgliederversammlung stimm­berechtigt vertreten. Die Rechte werden in der Mitgliederversammlung durch einen Vertreter (der fachlich für Schulerhaltung zuständigen Abteilung) des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wahrgenommen.

 

Zu Frage 22:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist neben dem Land Tirol und der Gemeinde Kramsach gemäß den überarbeiteten Statuten aus 2013 (Gründungsjahr 1948) Gründungsmitglied bzw. ordentliches Mitglied des Schulträgervereins „HTL Kramsach, Glas und Chemie“ (ZVR-Zahl: 486554056).

Der Vereinszweck ist in der Führung der sogenannten „Glasfachschule Kramsach“ und der seit dem Schuljahresbeginn 2012/13 neu angegliederten Fachrichtung Chemie gelegen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur leistet seine ordentlichen Mitglieds­beiträge als Zuschüsse zum laufenden Aufwand des Vereins im Bereich Betrieb und Nicht­lehrerpersonal auf der Grundlage der Statuten des Vereins, wofür im jeweiligen Bundesfinanz­gesetz Vorsorge zu treffen ist.


Zu Frage 23:

Der Mitgliedsbeitrag wird seit dem Gründungsjahr des Vereins 1948 vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. seinen Vorgängerressorts geleistet.

 

Zu Frage 24:

Die ordentlichen Mitgliedsbeiträge sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:

2013:   EUR 285.080,00

2012:   EUR 285.080,00

2011:   EUR 285.080,00

2010:   EUR 285.080,00

Hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge der Jahre vor 2010 bis 1948 darf um Verständnis ersucht werden, dass im Hinblick auf einen nahezu 60-Jährigen Zeitraum und den für eine Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeitrahmen aufgrund des damit verbundenen unzumutbar hohen Verwaltungsaufwandes diesbezüglich von einer exakten Aufstellung Abstand genommen werden muss.

 

Zu Frage 25:

Seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird ein Mitgliedsbeitrag ähnlich Kramsach für den Schulverein „HTL Lienz“ und den Schulverein „Berg- und Hütten­schule Leoben“ geleistet.

 

Zu Frage 26:

Der ordentliche Mitgliedsbeitrag als Zuschuss zum laufenden Aufwand des Vereins ist konkret für Aufwendungen für den Schulbetrieb und für Personalausgaben (Verwaltung, Reinigung, handwerkliche Tätigkeiten) zu verwenden.

 

Zu Frage 27:

Dies erfolgt durch die Vorlage der Jahresabrechnung und den Jahresabschluss für das jeweilige Mitgliedsbeitragsjahr. Vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist ein Rechnungsprüfer zur Wahrnehmung der Prüfrechte bestellt.

 

Zu Frage 28:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist in der Generalversammlung stimm­berechtigt vertreten. Die Rechte werden in der Generalversammlung durch zwei Vertreter (der fachlich für Schulerhaltung zuständigen Abteilung und der fachlich für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen zuständigen Abteilung) des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wahrgenommen.

 

Zu Fragen 29, 30 und 33:

Hinsichtlich des eingangs genannten „Mitgliedsbeitrag für Kunsthaus Horn“ ist zu bemerken, dass es sich hiebei um keinen Verein, sondern vielmehr um die auf Grund der Stiftungssatzung aus 1657, Änderung 2003, errichtete „Ferdinand Graf Kurz-Stiftung“ handelt. Aufgrund der Stiftungssatzung ist ein Vertreter des Bundes bzw. des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in den Vorstand der Stiftung berufen.

Folgend dem Stiftungszweck umfasst die „Ferdinand Graf Kurz-Stiftung“ zwei Teile:

-      Einen kirchlichen Teil, der in der Betreuung der dem Hl. Antonius von Padua geweihten, derzeit im allgemeinen Sprachgebrauch als „Piaristenkirche“ bezeichneten Kirche durch die Piaristenordensprovinz Österreich besteht.


-      Der weltliche Teil besteht in erster Linie in der Erhaltung des mit Bescheid des Bundes­denkmalamtes vom 11. Mai 1982, 3105/82, zum Baudenkmal erklärten Stiftungsgebäudes in 3580 Horn, Wiener Straße 2, EZ 1, KG Horn, samt Bibliothek und des anschließenden, dem Hl. Antonius von Padua geweihten Kirchengebäudes, EZ 242, KG Horn, die nur dann gewährleistet ist, wenn das Gebäude genutzt wird.

Der überwiegende Teil des nicht dem religiösen Zweck gewidmeten Gebäudeteils ist in Abänderung des ursprünglichen Stifterwillens vor allem für die Förderung der Kreativität und künstlerischen Erziehung der Jugend (Schulprojektwochen), sonst für alle kulturellen Zwecke zu verwenden. Es wird vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur kein Mitglieds­beitrag geleistet, sondern es sind auf der Grundlage der Stiftungssatzung Zuschüsse zum Ausgleich des laufenden Betriebs der Stiftung hinsichtlich der Nutzung/Verwendung für den weltlichen Teil vorgesehen, wobei diese Zuschüsse mit EUR 23.000,--/Jahr limitiert sind, wofür im jeweiligen Bundesfinanzgesetz Vorsorge zu treffen ist.

 

Zu Frage 31:

Es wird kein Mitgliedsbeitrag geleistet, sondern die vorstehend beschriebenen Zuschüsse. Diese belaufen sich auf, wobei für 2013 noch keine Zahlungen erfolgt sind:

2012:   EUR 7.569,02

2011:   EUR 6.348,07

2010:   EUR 6.512,27

Hinsichtlich der Jahre vor 2010 darf um Verständnis ersucht werden, dass im Hinblick auf den Bestandszeitraum der Stiftung und den für eine Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeitrahmen aufgrund des damit verbundenen unzumutbar hohen Verwaltungsaufwandes diesbezüglich von einer exakten Aufstellung Abstand genommen werden muss.

 

Zu Frage 32:

Es wird ein Mitgliedsbeitrag für die vereinsrechtlich organisierte Kunsteinrichtung „European Forum for Architectural Policies“ (Verein nach belgischem Recht) geleistet.

 

Zu Frage 34:

Der Jahresabschluss wird durch Wirtschaftsprüfer geprüft.

 

Zu Frage 35:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist aufgrund der Stiftungssatzung im Vorstand der Stiftung vertreten. Die Rechte werden im Vorstand der Stiftung durch einen Vertreter (der fachlich für Schulerhaltung zuständigen Abteilung) des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wahrgenommen.

 

Zu Fragen 36 bis 39:

Es handelt sich dabei um folgende Institutionen:

 

Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau:

Der Bund und die Länder haben 1964 die Stiftung „Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau“ gegründet; es handelt sich hiebei um keinen Verein. Aufgrund des Stiftungs­briefes werden die zur Erreichung des Stiftungszweckes (ua. Beratung von Bauherrn, Planern und Betreibern von Schulen, Sport- und Freizeitanlagen; Mitarbeit bei der Erstellung und Überarbeitung von einschlägigen Normen auf nationaler und internationaler (europäischer) Ebene;   Erarbeitung   und   Herausgabe   allgemeingültiger    Grundlagen    -    Richtlinien    und


Empfehlungen – für Planung, Bau und Betrieb von Schulen, Sport- und Freizeitanlagen) auflaufenden Kosten aufgeteilt, wobei der Bund die Büroräume samt Einrichtung zur Verfügung stellt und den Personalaufwand für das ständige Personal der Zentrale in Wien sowie knapp über die Hälfte des Zweckaufwandes trägt, wofür im jeweiligen Bundesfinanzgesetz Vorsorge zu treffen ist.

Die diesbezüglichen Zahlungen belaufen sich auf, wobei für 2013 noch keine Zahlungen erfolgt sind:

2012:   EUR 191.856,28

2011:   EUR 174.414,80

2010:   EUR 174.414,80

Hinsichtlich der Zahlungen der Jahre vor 2010 darf um Verständnis ersucht werden, dass im Hinblick auf einen über 40-Jährigen Zeitraum und den für eine Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeitrahmen aufgrund des damit verbundenen unzumutbar hohen Verwaltungs­aufwandes diesbezüglich von einer exakten Aufstellung Abstand genommen werden muss.

Der Mittelverwendungsnachweis erfolgt in den Sitzungen des Kuratoriums der Stiftung sowie durch Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss.

Die Rechte werden von den Stiftungsgründern der Stiftung „Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau“ wahrgenommen. Für den Bund bzw. das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur werden diese durch drei Vertreter (der fachlich für das berufsbildende Schul­wesen zuständigen Sektion, der für Schulerhaltung zuständigen Abteilung und der fachlich für Bewegung und Sport zuständigen Abteilung) des Ministeriums wahrgenommen.

 

Österreichische UNESCO Kommission:

Die Österreichische UNESCO-Kommission ist die nationale Koordinations- und Verbindungs­stelle aller Arbeitsbereiche der UNESCO in Österreich.

Die Österreichische UNESCO-Kommission wurde gemäß Art. VII.1. der Verfassung der UNESCO 1949 als nationale Verbindungsstelle errichtet (BGBl. Nr. 49/1949). Zunächst im Unterrichtsministerium angesiedelt, wurde sie Ende 2001 als Verein „Österreichische UNESCO-Kommission“ (ZVR-Zahl: 386434497) neu konstituiert. Mitglieder der Österreichischen UNESCO-Kommission sind ua. der Bund und die Bundesländer.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur leistet einen jährlichen ordentlichen Mitgliedsbeitrag, der die Ausgaben für Infrastruktur und Personal abdeckt. Die diesbezüglichen ordentlichen Mitgliedsbeiträge belaufen sich auf:

2013: EUR 195.500,00

2012: EUR 195.500,00

2011: EUR 198.637,53

2010: EUR 195.500,00

2009: EUR 195.500,00

2008: EUR 187.084,00

2007: EUR 187.084,00

2006: EUR 187.084,00

2005: EUR 187.084,00

2004: EUR 187.084,00

2003: EUR 214.790,60

2002: EUR 112.606,59

Der Mittelverwendungsnachweis erfolgt in den Sitzungen der Mitgliederversammlung sowie durch Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss.


Die Rechte werden in der Mitgliederversammlung durch laut Vereinsstatuten ordentliche Mitglieder wahrgenommen, wobei jedem Mitglied eine Stimme zukommt. Für das Bundes­ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur werden diese durch Vertreterinnen und Vertreter der fachlich für Bildung (Abteilung internationale multilaterale Angelegenheiten) sowie für Kunst und Kultur (Abteilung für bi- und multilaterale Auslandsangelegenheiten) zuständigen Abteilungen der Sektion Internationale Angelegenheiten und Kultus des Ministeriums wahrgenommen. Statutengemäß kommt den Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in der Mitgliederversammlung nur eine Stimme zu.

 

Zu Frage 40:

Bei dem im angesprochen Detailbudget für „Andere öffentliche Abgaben“ veranschlagten Sachkonto handelt es sich um ein Solches, unter diesem etwa Zahlungen für Grundbuchsein­tragungsgebühren bzw. Vergebührungskosten zum Abschluss von Mietverträgen zu leisten sind. Von 1998 bis 2012 wurden von diesem Sachkonto keine Zahlungen geleistet.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.