15153/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

BMI-LR2220/0765-II/2/b/2013

Wien, am          . September 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am                      5. Juli 2013 unter der Zahl 15471/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend „Sicherheit bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fußballmeister­schaftsspielen – in Österreich (Saison 2012/2013)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die nationale Fußballinformationsstelle ist der Abteilung II/2 – Einsatzangelegenheiten zugeordnet.

 

Zu Frage 2:

Der Nationalen Fußballinformationsstelle waren in der Saison 2012/2013 sieben Bedienstete zugeteilt. In der kommenden Saison sind sechs Bedienstete vorgesehen.

 

Zu Frage 3:

Der Leiter der Fußballinformationsstelle ist Oberstleutnant Schlosser.

 


Zu Frage 4:

Jeder Teilnehmer an der Fußballbundesliga hat einen „Sicherheitsverantwortlichen“ namhaft gemacht. „Probleme“ sind nicht bekannt. Zentrale Schulungen sind in diesem Bereich durch das Bundesministe­rium für Inneres gegenwärtig nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 5:

Die Anzahl der eingesetzten szenekundigen Beamten (SKB) stellt sich wie folgt dar:

Bundesland

2012/13

2013/14

Burgenland

12

13

Kärnten

18

18

Niederösterreich

21

20

Oberösterreich

34

37

Salzburg

14

15

Steiermark

34

35

Tirol

11

11

Vorarlberg

17

18

Wien

27

24

Summe

188

191

 

Die szenekundigen Beamten waren in der Saison 2012/2013 bei folgenden Sportarten im Einsatz (angeführt sind die Summen aus der Zahl der Einsätze multipliziert mit der Zahl der jeweils eingesetzten SKB):

Fußball

3.393

Bundesliga

1.463

Erste Liga

503

Regionalligen

545

  - RL Ost

74

  - RL Mitte

284

  - RL West

155

  - Relegation

32

Landesligen

94

ÖFB-Cup

205

Länderspiele

123

Europacup

147

Testspiele Fußball

313

Sonstige

873

Eishockey

859

Wintersport

4

Handball

6

American Football

4

 

Zu Frage 6:

Nein.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ja.

 

 

Zu Frage 9:

Im Zuge gesonderter Ausbildungstage werden die Exekutivbeamten auf einsatzspezifische Situationen vorbereitet, die typischerweise im Zuge von Sportveranstaltungen entstehen können. Darüber hinaus werden in den jeweiligen Landespolizeidirektionen regelmäßig Evaluierungen durchgeführt, um etwaige Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen. Neben der Fortbildung der Leiter der szenekundigen Dienste im Rahmen von halbjährlichen    Tagun­gen über die aktuellen Entwicklungen erfolgen Schulungen aller SKB fortlaufend und        de­zentral von den Landespolizeidirektionen zu verschiedenen Themenbereichen. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der szenekundigen Dienste in Österreichs wird seit diesem Jahr nach Vorbild internationaler Best-Practice-Modelle nach einem von der Univer­sität Wien gemeinsam mit der Fachabteilung im Bundesministerium für Inneres und der Sicherheitsakademie entwickelten Konzept eine bundesweit standardisierte Ausbildung an­geboten. Für die Zeit von 2013 - 2015 sind vier Schulungstermine pro Jahr vorgesehen. Vortragende an dieser Lehrveranstaltung sind jeweils Vertreter der österreichischen Fußballbundesliga, des Österreichischen Fußballbundes, sowie erfahrene Juristen, einsatz-erprobte Einsatzkommandanten und Spezialisten des szenetypischen Wissens. Auch Teilnehmer aus Deutsch­land und der Schweiz nehmen an der Ausbildung teil und vermitteln im Gegentausch wertvolle Erfahrungen aus ihren Bereichen.

 

Zu den Fragen 10 und 36:

Die Zusammenarbeit mit den offiziellen „Fan-Betreuern“ erfolgt im Sinne dieser Vereinba­rung laufend durch institutionalisierten und anlassbezogenen Informationsaustausch vor bzw. nach den jeweiligen Spielrunden sowie im Rahmen von Sicherheitsmeetings und    Informationsveranstaltungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga und des Österreichischen Fußballbundes. Gleichzeitig stehen die szenekundigen Dienste der Landespolizeidirektionen laufend mit „ihren“ Vereinen und Fan-Betreuern der Vereine in Kontakt. Somit werden aufgetretene Problemfelder sofort besprochen und gemeinsam bearbeitet. Am 26. Juni 2013 wurde eine Vereinbarung zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Inneres, der Österreichischen Fußballbundesliga und dem Österreichischen Fußballbund unterzeichnet. Die gemeinsamen Ziele sind effiziente Kommunikation, periodische Sicherheitsmeetings mit den Sicherheits- und Fanverantwortlichen der Vereine der 1. und 2. Spielklasse der Bundesliga zu Beginn und Ende jeder Saison, ein institutionalisierter Informations- und Erfahrungsaustausch, die Abstimmung zwischen Exekutivorganen und Ordnern sowie verbesserter Informations-austausch in Hinblick auf das Instrument des Stadionverbotes.

Das Bundesministerium für Inneres hat ein umfassendes Präventionsmaßnahmenpaket („Die Welle gegen Gewalt“) ausgearbeitet, in dessen Rahmen seit 2009 speziell ausgebil- 


dete Präventionsbeamtinnen und -beamte sowie szenekundige Beamtinnen bzw. Beamte durch Vorträge in Schulen, Jugendzentren, Fußballvereinen und Fußballfanclubs zur Verhin­derung von Gewalttaten bei Fußballsportveranstaltungen beitragen.

 

Hauptschwerpunkte sind dabei:

·         Vermittlung positiver Fanstimmung

·         Sensibilisierung der Wahrnehmung, um frühzeitig Grenzverletzungen erkennen zu können

·         Ausbau von Konfliktlösungsmodellen

·         Analyse szenetypischer Verhaltensmuster

·         Fanpräventionsarbeit für konkret gefährdete Zielgruppen

·         Abbau von Distanz, Aufbau von Vertrauen

·         Intensivierung der Kommunikation zwischen Verantwortungsträgern und Organisations­einheiten des Bundes (Präventionsbeamtinnen und -beamte und szenekundige Beamtin­nen und Beamte) der Fußballorganisationen, Vereine und Fangruppen

 

Begleitet wird dieses Maßnahmenpaket durch eine entsprechende Kommunikations-      strategie, die Aufmerksamkeit und Interesse wecken und ein entsprechendes Bewusstsein gegen Gewalt im Sport fördern soll. Die Strategie wurde vom Bundesministerium für Inneres entwickelt und wird gemeinsam von den Verantwortungsträgern des Fußballs in Österreich (Österreichischer Fußballbund, Österreichische Fußball-Bundesliga und den Vereinen) finanziert und umgesetzt. Dieses erfolgreiche und gemeinsam getragene Projekt wird es auch in der Spielsaison 2013/2014 geben. Mit den Projektpartnern finden periodische Abstimmungsgespräche statt. Als konkrete Maßnahme zur Gewaltprävention ist die Fortführung des Präventions­projektes "Welle gegen Gewalt" in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Fußballbund und der Österreichischen Fußball-Bundesliga geplant.

 

Zu den Fragen 11 bis 15:

Risikoanalysen sind einzelfallbezogene Lagebilder und werden jeweils aktuell vor den jeweiligen Spielen erstellt. Im Übrigen sind Risikoanalysen nicht zur Veröffentlichung sondern für den internen polizeilichen Dienstgebrauch bestimmt.

 

 

Zu Frage 16:

Im Zusammenhang mit Spielen der tipp3 Bundesliga powered by T-Mobile erfolgten 26 Festnahmen nach dem Verwaltungsstrafgesetz und 18 Festnahmen nach der Strafprozessordnung. Im Zusammenhang mit Spielen der Heute für Morgen – Erste Liga erfolgten 4 Festnahmen nach dem Verwaltungsstrafgesetz..

 

Zu den Fragen 17, 21 und 22:

tipp3 Bundesliga powered by T-Mobile

Gesamt

575

Gerichtlich strafbare Handlungen

169

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

69

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit

7

Strafbare Handlungen gegen die Ehre

4

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

37

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung

4

Strafbare Handlungen gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweismittel

3

Strafbare Handlungen gegen die Sicherheit des Verkehrs mit Geld, ...

1

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt

15

Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden

7

Strafbare Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz

15

Strafbare Handlungen nach dem Verbotsgesetz

4

Strafbare Handlungen nach dem Waffengesetz

3

Verwaltungsübertretungen

406

Gewerbeordnung

1

Landesrechtliche Bestimmungen

124

Pyrotechnikgesetz 2010

85

Sicherheitspolizeigesetz

192

Straßenverkehrsordnung

4

 

davon                        

Anzeigen bei Spielen im Bundesland

575

Burgenland

10

Kärnten

40

Niederösterreich

38

Oberösterreich

29

Salzburg

118

Steiermark

79

Tirol

43

Vorarlberg

0

Wien

218

26% aller strafbaren Handlungen wurden während des Spieles begangen, vorher 21% , nach der Veranstaltung 29% und 24% während der An- bzw. Abreise

 

Heute für Morgen – Erste Liga:

Gesamt

88

Gerichtlich strafbare Handlungen

17

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

2

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

12

Strafbare Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz

3

Verwaltungsübertretungen

71

Landesrechtliche Bestimmungen

26

Pyrotechnikgesetz 2010

15

Sicherheitspolizeigesetz

30

 

davon

Anzeigen bei Spielen im Bundesland

88

Burgenland

0

Kärnten

0

Niederösterreich

29

Oberösterreich

2

Salzburg

13

Steiermark

4

Tirol

0

Vorarlberg

33

Wien

7

 

47% aller strafbaren Handlungen wurden während des Spieles begangen, vorher 7%, nach der Veranstaltung 44% und 2% der strafbaren Handlungen erfolgten während der An- bzw. Abreise.

 

Zu den Fragen 18, 19, 20:

tipp3 Bundesliga powered by T-Mobile:

Verletzte durch Fremdverschulden

36

Exekutivbedienstete

3

Fans

20

Ordner

5

Unbeteiligte

8

 

davon

Verletzte durch Fremdverschulden bei Spielen im Bundesland

36

Burgenland

0

Kärnten

3

Niederösterreich

4

Oberösterreich

1

Salzburg

8

Steiermark

3

Tirol

4

Vorarlberg

0

Wien

13

 

Heute für Morgen – Erste Liga:

Verletzte durch Fremdverschulden

1

Fan

1

 

Zu Frage 23:

Insgesamt wurden 1.066 Personen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen angezeigt. Davon konnten 906 Angezeigte nachstehenden Vereinen zugeordnet werden:

FK Austria Wien

165

SK Rapid Wien

128

SK Puntigamer Sturm Graz

145

LASK Linz

65

SV Austria Salzburg

58

FC Wacker Innsbruck

54

SV Josko Ried

46

FC Red Bull Salzburg

22

RZ Pellets WAC

18

FC Lustenau 1907

15

SC Austria Lustenau

13

GAK

11

Nationalteam Fußball

10

Cashpoint SCR Altach

8

SK Austria Klagenfurt

6

First Vienna FC 1894

6

FC Admira Wacker Mödling

5

SV Scholz Grödig

4

Rivella SC Bregenz

3

SKN St. Pölten

3

SK Vorwärts Steyr

2

SC Kalsdorf

2

SC Wr. Neustadt 08

1

KSV 1919

1

FC Mohren Dornbirn

1

FC Kufstein

1

Keine Vereinszugehörigkeit

76

Sonstige Inländische Fans

30

 

Zu Frage 24:

Es erfolgten 118 Wegweisungen, Betretungsverbote werden statistisch nicht erfasst.

 

Zu Frage 25:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 26:

Im Juli 2013 haben der Österreichische Fußballbund und die Österreichische Fußball-Bun­desliga dem Bundesministerium für Inneres 107 verhängte bundesweite Stadionverbote in der Dauer von 6 bis 48 Monaten mitgeteilt.

 


Zu den Fragen 27, 29, 31, 32 und 38:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpella­tionsrechtes. Im Übrigen darf auf die Beantwortung zu den Fragen 17, 21 und 22 verwiesen werden.

 

Zu Frage 28:

Gewaltdelikte* bei Veranstaltungen (ausgenommen BL und EL)

Fußball (ab Regionalliga)

Regionalligen

33

  - RL Ost

0

  - RL Mitte

8

  - RL West

12

  - Relegation

13

Landesligen

0

ÖFB-Cup

2

Länderspiele

0

Europacup

36

Testspiele Fußball

5

Sonstige Sportveranstaltungen

29

Eishockey

10

Wintersport

19

Handball

0

American Football

0

*Berücksichtigt sind die §§ 83, 84, 85, 86, 87, 91, 105, 106, 107, 125, 126, 131, 142, 143, 169, 269, 270, 274, 281 und 283 StGB

Davon erfolgten nachstehende Anzeigen im Bundesland:

Burgenland

0

Kärnten

5

Niederösterreich

4

Oberösterreich

39

Salzburg

7

Steiermark

22

Tirol

7

Vorarlberg

1

Wien

20

 

Zu Frage 30:

Grundsätzlich ist jede Sportart bzw. Sportveranstaltung aufgrund einer Lagebeurteilung einzelfallbezogen zu beurteilen. Die derzeitigen Problemstellungen beziehen sich haupt­sächlich auf die Sportarten Fußball, Eishockey und (im Hinblick auf missbräuchliche Ver­wendung pyrotechnischer Gegenstände) Schisportveranstaltungen.

 

Zu Frage 33:

Gefährderansprachen

55

Burgenland

0

Kärnten

8

Niederösterreich

7

Oberösterreich

20

Salzburg

2

Steiermark

2

Tirol

1

Vorarlberg

3

Wien

12

 

Sicherheitsbereiche tipp3 Bundesliga powered by T-Mobile

77

FC Red Bull Salzburg

8

FC Trenkwalder Admira

4

FC Wacker Innsbruck

7

FK Austria Wien

5

RZ Pellets WAC

15

SC Wr. Neustadt

17

SK Puntigamer Sturm Graz

5

SK Rapid Wien

6

SV Josko Ried

9

SV Mattersburg

1

 

Sicherheitsbereiche Heute für Morgen Erste Liga

22

TSV Lopocasport Hartberg

0

Cashpoint SCR Altach

15

FC Blau Weiss Linz

0

FC Lustenau 1907

2

SV Horn

0

KSV 1919

0

SC Austria Lustenau

4

SKN St. Pölten

0

SV Scholz Grödig

0

First Vienna FC 1894

1

Sicherheitsbereiche ÖFB-Samsung-Cup

6

SV Josko Ried

2

Villacher SV

1

LASK Linz

2

WSG Swarovski Wattens

1

 

Sicherheitsbereiche Regionalligen

13

FC Hard

1

FC Liefering

2

FC Mohren Dornbirn

1

FC Wacker Innsbruck Amateure

1

KSV 1919 Amateure

1

LASK Linz

3

Rivella Bregenz

1

SCR Cashpoint Altach Amateure

1

UVB Vöcklamarkt

1

WSG Svarovski Wattens

1

 


Sicherheitsbereiche Testspiele (Austragungsort)

5

Innsbruck

2

Wr. Neustadt

1

Wr. Neudorf

1

Ziersdorf

1

 

Sicherheitsbereiche Spiele UEFA Europa League / Champions League

6

SK Rapid

3

SV Josko Ried

2

FC Admira Wacker Mödling

1

 

Sicherheitsbereiche Wintersportveranstaltungen (Austragungsort)

3

Flachau

1

St. Anton

1

Bischofshofen

1

 

Zu Frage 34:

Die Verhängung des Sicherheitsbereiches gemäß § 49a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) er­brachte insbesondere im Zusammenhang mit den dadurch ermöglichten Identitätsfeststel­lungen, der erweiterten strafrechtlichen Verfolgung des Raufhandels gem. § 92 Abs 2a Strafgesetzbuch (StGB) sowie der Verhängung von Betretungsverboten positive Erfahrun­gen zur Verhinderung von Gewalt- und Sicherheitsproblemen vor, während und nach einer Sportveranstaltung. Die im Sicherheitsbereich anzuwendenden Maßnahmen können unab­hängig von einem von der Bundesliga bzw. vom Verein erlassenen Stadionverbot durch­geführt werden und tragen dazu bei, dass sich potenziell gewaltbereite Personen weder im Nahbereich eines Stadions noch im Stadion selbst aufhalten dürfen. Auf Grund der zwi­schen dem Bundesministerium für Inneres, der Bundesliga und dem Österreichischen Fußballbund beschlossenen Maßnahmen wurden Sicherheitsbereiche von den Sicherheits­behörden auch in der Spielsaison 2012/2013 verstärkt geprüft und verhängt.

 

Zu Frage 35:

Speicherungen in Datei Gewalttäter Sport

Stichtag 01. Juli 2012

328

Stichtag 01. Juni 2013

91

Stichtag 18. Juli 2013 (aktuell)

89

 

Zu Frage 37:

Vor Beginn einer Sportveranstaltung werden die Sicherheitsauflagen im Rahmen einer Be­gehung der Veranstaltungsstätte durch Vertreter des Veranstalters, der Sicherheits- und Veranstaltungsbehörden und der Blaulichtorganisationen sowie durch Spielbeobachter der Bundesliga geprüft. Im Beanstandungsfall hat der Veranstalter alle Maßnahmen zu       ergrei­fen, um die Auflagen einzuhalten bzw. den gesetzmäßigen Zustand für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung herzustellen.

 

Statistiken zur Anzahl oder Art der Beanstandungen werden nicht geführt.

 

Zu Frage 39:

Die Anzahl der tatsächlich verwendeten pyrotechnischen Gegenstände bei Sportveranstal­tungen ist gegenüber der Saison 2009/2010 um 53% gesunken (44% gegenüber 2010/2011; 23% gegenüber 2011/2012). Gegenüber der Saison 2009/2010 wurden bei Fußballspielen um 52% weniger pyrotechnische Gegenstände verwendet (-41% gegenüber 2010/2011; -20% gegenüber 2011/2012). Die Anzahl der Anzeigen wegen Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz ist bei Fußballspielen gegenüber 2009/2010 um 76% gesunken (-31% gegenüber 2010/2011; -22% gegenüber 2011/2012).

 

Zu Frage 40:

Das neue Pyrotechnikgesetz hat sich mit seiner klaren Rechtslage und der Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung auch in der Fußballsaison 2012/2013 bewährt und konnte die miss­bräuchliche Verwendung durch pyrotechnische Gegenstände deutlich reduziert werden.

 

Zu Frage 41:

Insgesamt wurden 166 Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz bei nachstehenden Sportver­anstaltungen erstattet:

Fußball

155

Bundesliga

85

Erste Liga

15

Regionalligen

22

  - RL Ost

0

  - RL Mitte

15

  - RL West

7

Relegation

0

Landesligen

0

ÖFB-Cup

10

Länderspiele

5

Europacup

14

Testspiele Fußball

4

Sonstige

11

Eishockey

1

Wintersport

10

Handball

0

American Football

0

Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz bei Veranstaltungen im Bundesland

166

Burgenland

3

Kärnten

14

Niederösterreich

12

Oberösterreich

31

Salzburg

27

Steiermark

9

Tirol

5

Vorarlberg

9

Wien

56

 

Eine gesonderte statistische Erfassung der in der Anfrage angeführten Aufschlüsselung auf Spiele liegt nicht vor.

 

Zu den Fragen 42 und 43:

Einschätzungen und Meinungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpella­tionsrechtes.

 

 

Zu Frage 44:

Vom Bundesministerium für Inneres wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt, um den Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen entschieden entgegenzuwirken.

Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Präventionsstrategie dar. Erfahrungen im inter­nationalen Fußball haben gezeigt, dass insbesondere die präventive Fanarbeit einen zentra­len Beitrag gegen Gewalt im Fußball leistet.

Mit Saisonbeginn 2009/2010 startete das Bundesministerium für Inneres daher in Koopera­tion mit dem Österreichischen Fußballbund, der Österreichischen Fußballbundesliga sowie den Vereinen der beiden professionellen Fußballligen in Österreich ein umfassendes und integratives Präventionsmaßnahmenpaket gegen Gewalt im Fußball.

Im Rahmen der „Welle gegen Gewalt“ tragen Präventionsbeamte und -beamtinnen sowie szenekundige Beamte und Beamtinnen mit Vorträgen, Diskussionen und anderen bewusst­seinsbildenden Maßnahmen (vor allem an Schulen) zur Verhinderung von Gewalttaten bei Sportveranstaltungen bei.

Die von Experten erarbeiteten Inhalte sind für 13- bis 18-Jährige vorgesehen und werden derzeit auf Anfrage von Schulen, Jugendzentren (v.a. im Umfeld von Bundesligavereinen bzw. größerer Fußballstadien), Vereinen und Fanclubs angeboten.

In den letzten Jahren wurden in Absprache zwischen dem Bundesministerium für Inneres, der Österreichischen Bundesliga sowie dem Österreichischen Fußballbund drei österreich­weite Schwerpunktwochen durchgeführt. Die Präventionsarbeit konzentriert sich dabei pri­mär auf Vorträge in Schulen; fallweise wurden aber auch Aktionen in und um die Stadien durchgeführt.

Die Schwerpunktwochen betreffen dabei grundsätzlich sowohl die Teams der tipp3-Bundes­liga powered by T-Mobile-Klubs als auch die Teams der “Heute für Morgen” Erste Liga. Zu diesen Terminen wurden seitens der Vereine Spieler bzw. Trainer entsandt.

Insgesamt wurden seit Start der Aktion im Juli 2009 fast 9.500 Schüler in über 300 Vorträ­gen beraten. 482 Beamte waren dabei bei den Präventionsvorträgen zum Thema Gewalt­prävention im Sport im Einsatz.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kooperation und Einbindung aller betroffenen Organisa­tionen und Vereine. Deshalb wurden Kooperationsvereinbarungen mit der Österreichischen Fußballbundesliga und dem Österreichischen Fußballbund sowie dem Österreichischen Eishockeyverband als auch – im Hinblick auf eine verbesserte Abstimmung im Zusammenhang mit Fanbewegungen – mit den Österreichischen Bundesbahnen sowie der Westbahn geschlossen. Gemeinsam soll durch intensive und nachhaltige Zusammenarbeit präventiv der Gewalt im Sport entgegengewirkt werden.

Klare Gebote und Regelungen sind im Kampf gegen Gewalt im Sport unerlässlich. Daher sind neben umfangreichen Präventionsangeboten und weitreichenden Kooperationsformen mit privaten Organisatoren und Veranstaltern eindeutige Grenzen, klare Sanktionen und deren konsequente Durchsetzung notwendig, um für ein gewaltfreies Klima zu sorgen und sportbegeisterte Fans vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden daher insbesondere im Bereich Raufhandel, Pyrotechnik und Datenaustausch neu gestaltet, um Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen besser vorbeugen zu können und dem Phänomen europaweit zunehmender gewalttätiger Auseinandersetzun­gen im Zusammenhang mit internationalen und nationalen Sportveranstaltungen verstärkt begegnen zu können.

Mit der Implementierung des „szenekundigen Dienstes“ in jeder Landespolizeidirektion wurde ein wichtiger organisatorischer Schritt zur Verhinderung von Ausschreitungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen gesetzt. Die SKB sind besonders geschulte Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamte (z.B. Pyrotechnik, Massenpsychologie), die über spezielle Szenekenntnisse verfügen und bereits im Vorfeld präventive Maßnahmen setzen, um gefährliche Angriffe zu vermeiden. Eine intensivierte Verhängung von Sicherheits­bereichen (dadurch mögliche Wegweisungen und Verhängung von Betretungsverboten) durch die Sicherheitsbehörden stellt ebenso eine weitere Maßnahme dar.

 

Zu Frage 45:

Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 11758/J vom 6. Juli 2012 (11563/AB) verwiesen.

 

Zu Frage 46:

Der Kooperationsvertrag zwischen Bundesministerium für Inneres und Bundesliga bedarf keiner Änderung.

 


Zu Fragen 47 und 48:

Statistiken zu tätlichen Angriffen auf Fußballschiedsrichter oder –assistenten werden nicht geführt.