15155/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am     August 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0218-I/4/2013

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15474/J vom 5. Juli 2013 der Abgeordneten Harry Rudolf Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. A.) und B.):

 

2011

2012

Österreich gesamt

5.554

4.155

 

41

Braunau Ried Schärding

2.018

1.686

46

Linz

12

5

51

Kirchdorf Perg Steyr

7

1

52

Freistadt Rohrbach Urfahr

15

8

53

Gmunden Vöcklabruck

28

17

54

Grieskirchen Wels

18

9

 

Oberösterreich gesamt

2.098

1.726

 


Zu 2. A.) und B.):

Laut Angaben der deutschen Finanzverwaltung handelt es sich um ca. 90.000 bis 100.000 Pensionistinnen und Pensionisten, die in Österreich ansässig sind und eine gesetzliche Rente aus Deutschland beziehen. Eine Einschränkung dieses Personenkreises auf das Bundesland Oberösterreich kann seitens des Bundesministeriums für Finanzen nicht vorgenommen werden.

 

Zu 3.:

Die Höhe der Forderungen insgesamt konnte dem Bundesministerium für Finanzen seitens der deutschen Finanzverwaltung nicht mitgeteilt werden.

 

Zu 4:

Die Anzahl der Personen, die sich an die Finanzämter direkt wenden, wird nicht dokumentiert. Telefonisch wurde die Hotline „Auskunftsstelle Deutsche Pension“ in den ersten Tagen nach Inbetriebnahme (10. Mai 2013) zwischen 100 und 120-mal pro Tag genutzt. Bis Ende Mai hat sich die Anzahl auf ca. 60 bis 80 Anrufe eingependelt. Derzeit rufen ca. 10 bis 20 Personen täglich die Hotline an.

Die Auskunftsstellen (Experten, 2nd level support) wurden sehr unterschiedlich in Anspruch genommen. Diese Auskunftsstellen werden nur in schwierigen Fällen befasst, die nicht dem Regelfall entsprechen und die nicht mit dem FAQ-Katalog lösbar sind. Daher ist die Auslastung sehr unterschiedlich und reicht von einem Tag ohne Anrufe bis hin zu 17 Anrufen an einem Tag.

Die Gesamtsumme der Personen, die bereits Hilfe gesucht haben, kann aufgrund der unter-schiedlichen Wege der Kontaktaufnahme nicht ermittelt werden.

 

Zu 5. und 6.:

Hierzu können keine Angaben gemacht werden, da die in Österreich ansässigen Pensionistinnen und Pensionisten die deutsche Pension „nur“ im Progressionsvorbehalt erklären müssen. Da hier allerdings nicht unterschieden wird, woher die Einkünfte stammen, können die Daten nicht entsprechend aufbereitet werden. Ebenso kann eine Verknüpfung der deutschen Daten mit den österreichischen Daten aufgrund unterschiedlicher Aufbereitung nicht herbeigeführt werden.

 

Zu 7. und 8.:

Die Finanzverwaltungen Österreichs und Deutschlands stehen laufend in einem intensiven Dialog zu steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden deutschen Renten. Dabei geht es insbesondere um Vereinfachungen des Verfahrens durch eine bessere Einbindung der österreichischen Finanzverwaltung in den Besteuerungsprozess. Gemein-sames Ziel ist es, die Besteuerung für die Betroffenen so einfach und schonend wie möglich zu gestalten.

Verhandlungserfolge konnten bereits im Bereich der Nachsicht (Steuerbeträge unter € 10,00 werden nicht festgesetzt bzw. werden mit formlosen Ansuchen erlassen) bzw. der Wieder-einsetzungsfrist (Ausdehnung auf 14 Monate) erreicht werden. Weiters werden im Falle eines bewilligten Ratenansuchens, das mit einem formlosen Ansuchen möglich ist, keine Zinsen verrechnet. Steuerliche Nebenleistungen (Stundungszinsen, Aussetzungszinsen) bzw. Zinsen auf Steuernachzahlungen (vgl. Anspruchszinsen in Österreich) werden ebenfalls nicht festgesetzt. Somit ergibt sich, dass die Steuer (soweit diese über € 10,00 liegt) zwar nicht erlassen wird, aber zinsenfrei – wenn notwendig in Raten – zu zahlen ist.

Die Informationsschreiben der deutschen Steuerverwaltung, die ca. 4 Wochen vor Bescheid-erlassung an die Pensionsbezieher gesendet werden, wurden mit österreichischer Beteiligung sprachlich so angepasst, dass Verwirrungen bzw. Missverständnisse bereits im Anfangs-stadium vermieden werden können.

Die Verhandlungen bzw. Gespräche laufen weiter, um die Vernetzung der österreichischen „Auskunftsstelle deutsche Pension“ mit dem Finanzamt Neubrandenburg zu intensivieren. Im Ergebnis können dadurch die Fragen und Anliegen der Betroffenen bereits in Österreich kurzfristig und bürgerfreundlich geklärt werden. Die deutschen Amtskollegen sind sehr kooperativ und verstehen die Situation. Der Umgang miteinander ist sehr kollegial. Beide Seiten versuchen – im Rahmen der jeweiligen Rechtsnormen – so bürgerfreundlich wie möglich zu agieren.

Ab 2013 werden von deutscher Seite ab einer bestimmten Höhe der Steuerzahlung quartals-weise Vorauszahlungen (ähnlich wie in Österreich) vorgeschrieben, um eine Nachver-steuerung in weiterer Folge zu vermeiden.

 

Zu 9.:

Erste Anlaufstelle zur persönlichen und telefonischen Information und Hilfe ist das jeweils zuständige Wohnsitzfinanzamt; zu finden auf der BMF-Homepage unter:

http://dienststellen.bmf.gv.at/

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Neben den Wohnsitzfinanzämtern wurde eine Auskunftsstelle im Bundesministerium für Finanzen eingerichtet, die per Mail oder per Telefon unterstützend zur Verfügung steht:

E-Mail: deutsche-pension@bmf.gv.at

Telefon: 0810 00 54 66 österreichweit zum Ortstarif erreichbar werktags von
08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Kontakt Deutschland:

Finanzamt Neubrandenburg (RiA)

Postfach 110140, 17041 Neubrandenburg

Telefon: +49 395 44222 – 47000

Internet: http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/

 

 

Mit freundlichen Grüßen