15157/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0289-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 3. September 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15477/J-NR/2013 betreffend „Serbische Sprache: Sprachunterricht an Österreichs Schulen“, die die Abg. Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 5. Juli 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Auf Grund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung liegen Angelegenheiten des Vollzuges des Dienstrechts der Lehrerinnen und Lehrer an Pflichtschulen und damit auch gegenständliche Fragen, die sich auf den Personaleinsatz von Landeslehrerinnen und Landeslehrer an allgemein bildenden sowie berufsbildenden Pflichtschulen bzw. die Verwendung der Landeslehrerinnen und Landeslehrer entsprechend ihres erworbenen Lehramtes beziehen, ausschließlich in der Vollziehung der Länder. Über den Umfang der für den Unterricht in serbischer Sprache beziehungsweise kyrillischer Schrift eingesetzten Personalressourcen und die Zahl jener Landeslehrpersonen, welche über die hierfür notwendige facheinschlägige Ausbildung bzw. Befugnisse zur Erteilung des Unterrichts verfügen, liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur demnach keine Daten vor.

 

Hinsichtlich der in Bundesverwendung stehenden Lehrkräfte ist anzumerken, dass in den zentralen Personalinformationssystemen (zB. PM-SAP) Merkmale wie etwa Lehrbefähigung nicht in auswertbarer Form vorliegen; dazu wäre eine händische Durchsicht aller diesbezüglichen Personalunterlagen erforderlich. Ebenso wenig sind in diesen Informationssystemen konkrete Unterrichtsinhalte enthalten, wie etwa der Unterricht der kyrillischen Schrift.

 

Im Gegenstandsbereich „Serbisch“ lässt sich aus den zur Verfügung stehenden Daten kein Unterricht an Bundesschulen feststellen.

 

Alternativ lässt sich erschließen, wie viele in Bundesverwendung stehende Lehrpersonen im Gegenstandsbereich „Bosnisch/Kroatisch/Serbokroatisch/Serbisch“ unterrichten, wobei nachstehende Aufstellung etwaige Mehrfachzählungen beinhalten kann, zumal eine Lehrperson an mehreren Standorten unterrichten kann:

 

Schuljahr 2012/13

 

Bundesland

AHS

TMHS

HUM

HAK/HAS

BAKIP

Bgld

15

 

1

3

1

Ktn

 

1

1

1

 

1

 

 

 

 

Sbg

 

 

3

 

 

Stmk

2

 

 

2

 

W

9

 

 

2

 

 

Zu den Anstellungsvoraussetzungen wird bemerkt, dass für Lehrkräfte an Volksschulen gemäß Artikel II Z 2.2 der Anlage zum LDG 1984 der Erwerb eines der Verwendung entsprechenden akademischen Grades Bachelor of Education (BEd) gemäß § 65 Abs. 1 des Hochschulgesetzes 2005 bzw. das der Verwendung entsprechende Diplom gemäß AStG an einer Pädagogischen Akademie Anstellungsvoraussetzung ist. Anstellungsvoraussetzung für Lehrkräfte an Hauptschulen bzw. Neuen Mittelschulen ist gemäß Artikel II Z 2.1 der Anlage zum LDG 1984 der Erwerb eines der Verwendung entsprechenden akademischen Grades eines Bachelor of Education (BEd) gemäß § 65 Abs. 1 des Hochschulgesetzes 2005 bzw. das der Verwendung entsprechende Diplom gemäß AStG an einer Pädagogischen Akademie. Die Pädagogischen Hochschulen können bei Bedarf „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“ als lebende Fremdsprache für das Lehramt an Neuen Mittelschulen anbieten. Die Pädagogische Hochschule Wien bietet im Rahmen des Projektes „PH goes East“ weiters Fortbildungssprachkurse in „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“ an.

 

Anstellungsvoraussetzung für Lehrkräfte an mittleren und höheren Schulen ist gemäß Anlage 1 Z 23.1 BDG 1979 eine die Unterrichtsgegenstände entsprechende abgeschlossene Universitätsausbildung (Lehramt) durch den Erwerb eines Diplomgrades in zwei Unterrichtsfächern gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG. Zusätzlich ist die erfolgreiche Absolvierung des einjährigen Unterrichtspraktikums nach den Bestimmungen des Unterrichtspraktikumsgesetzes vorgesehen.

Mangels Zuständigkeit können seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur keine Angaben zu Absolventinnen und Absolventen der einschlägigen universitären Lehrämter gemacht werden. Die Universitäten Wien und Graz bieten etwa Lehramtsstudien in „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“ an.


Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sofern keine Bewerberin bzw. Bewerber die für die vorgesehene Verwendung vorgeschriebenen Anstellungserfordernisse erfüllt, die sich für die betreffende Verwendung am besten eignende Person mittels Sondervertrag anzustellen. Befähigt Serbisch zu unterrichten wäre beispielsweise eine Person, die ein Studium an einer Universität in Serbien abgeschlossen hat, welches jedoch nicht den österreichischen Anstellungserfordernissen entspricht und eine für die jeweilige Verwendung als Lehrkraft ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache besitzt.

 

Zu Frage 3:

Eine zentrale Auswertung zum muttersprachlichen Unterricht für das Schuljahr 2012/13 liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor und es wird diese aus erhebungstechnischen Gründen erst zu Beginn des Jahres 2014 erwartet. Im Schuljahr 2011/12 nahmen österreichweit 10.968 Schülerinnen und Schüler am muttersprachlichen Unterricht in „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“ teil. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern liegt nicht vor, ebenso wenig eine weitergehende Differenzierung bei „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“.

Über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die auch die kyrillische Schrift erlernen, liegen keine Zahlen vor. In der Regel wird diese Schrift erst mit der 3. Schulstufe eingeführt. Außerdem ist zu beachten, dass auf Grund der vorgesehenen Wochenstundenanzahl (etwa entsprechend Lehrplan der Volksschule 1. bis 4. Schulstufe: jeweils 2 bis 6 Wochenstunden) Schwerpunkte gesetzt werden.

 

Zu Fragen 4 und 5:

„Serbisch“ ist im Sprachenkanon der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ (1. bis 4. Schulstufe) entsprechend dem Lehrplan der Volksschule nicht enthalten. Ebenso sind Freigegenstände im Lehrplan der Volksschule nicht vorgesehen.

 

Der muttersprachliche Unterricht wird in der Volksschule bundesweit als unverbindliche Übung angeboten. An Volksschulen nahmen am muttersprachlichen Unterricht in „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“ im Schuljahr 2011/12 österreichweit 8.412 Schülerinnen und Schüler teil.

 

Zu Fragen 6 bis 9:

Einleitend ist festzuhalten, dass im Rahmen der Erhebung gemäß Bildungsdokumentationsgesetz Daten zum Fremdsprachenunterricht jeweils erst rückblickend für das vergangene Schuljahr erhoben werden, sodass – bedingt durch die etwa einjährige Aufarbeitungsdauer bei der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ – derzeit nur Fremdsprachendaten der Hauptschulen bzw. Neuen Mittelschulen bis zum Schuljahr 2010/11 für statistische Auswertungen zur Verfügung stehen. Weiters ist festzuhalten, dass in der Bildungsdokumentation für die Fremdsprache Serbisch kein eigener Sprachencode verfügbar ist, sondern diese Sprache beim Code „BKS“ (Bosnisch/Kroatisch/Serbisch) mitumfasst ist. Informationen zum exakten Unterrichtsausmaß (Wochenstunden) oder darüber, ob im Rahmen des Unterrichts auch die kyrillische Schrift gelehrt wird, sind in der Bildungsdokumentation nicht verfügbar und liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auch keine sonstigen Daten dazu vor.

 

Hinsichtlich des Fremdsprachenunterrichts als Pflicht- oder Freigegenstand in „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“ an Hauptschulen bzw. Neuen Mittelschulen im Schuljahr 2010/11 wird auf die nachstehende Aufstellung hingewiesen:


Fremdsprachenunterricht in „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“ im Schuljahr 2010/11

als Pflicht- oder Freigegenstand an Hauptschulen/NMS

Schultyp

Bundesland

Liste der Schulen

Hauptschulen/Neue Mittelschulen

Bgld

Konf. NMS Oberberg 7000 Eisenstadt

 

 

NMS 2491 Neufeld an der Leitha

 

 

NMS 7304 Großwarasdorf

 

 

NMS 7350 Oberpullendorf

 

 

NMS Schulstraße 7535 Sankt Michael im Burgenland

 

 

NMS Sparkassenplatz 7551 Stegersbach

 

 

NMS Stegersbacher Straße 7503 Großpetersdorf

 

 

NMS Wulkalände 7210 Mattersburg

 

 

NMS-Rechnitz 7471 Rechnitz

 

Stmk

HS Schulplatz 1 8753 Fohnsdorf

 

 

NMS Andritzer Reichsstr. 8045 Graz-Andritz

 

 

NMS Brucknerstraße 53 8010 Graz

 

 

NMS Engelsdorf 8041 Graz-Liebenau

 

T

HS Schulweg 3 6433 Ötz, Tirol

 

 

NMS Pembaurstraße 6020 Innsbruck

 

W

NMS Neustiftgasse 1070 Wien

Schultyp

Bundesland

Schülerinnen und Schüler

Hauptschulen/Neue Mittelschulen

Bgld

310

 

Stmk

7

 

T

6

 

W

48

Datenquelle: Bildungsdokumentation

 

Unter Hinweis auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 lässt sich aus den zur Verfügung stehenden Daten in den zentralen Informationssystemen im Gegenstandsbereich „Serbisch“ an der Unterstufe und der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) in den Schuljahren 2011/12 und 2012/13 kein Unterricht an Bundesschulen feststellen.

 

Alternativ lassen sich hinsichtlich des Pflicht- oder Freigegenstandsbereichs „Bosnisch/Kroatisch/Serbokroatisch/Serbisch“ die Standorte, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie die Wochenstunden an AHS erschließen, wobei eine Trennung in die AHS-Unterstufe und AHS-Oberstufe (ausgenommen ORG) nicht vorgenommen werden kann, da der Sprachunterricht vor allem bei Freigegenständen oft schulstufenübergreifend angeboten wird, wodurch eine eindeutige Zuordnung der Stufe nicht möglich ist.

 

Hinsichtlich der AHS-Standorte der Schuljahre 2011/12 und 2012/13 mit Pflichtgegenstands- oder Freigegenstandsunterricht, gegliedert nach Bundesländern, wird auf nachstehende Aufstellungen hingewiesen:


Schuljahr 2011/12

 

Bundesland

Standort

Bgld

101016 BG/BRG/BORG Eisenstadt

Bgld

101026 ORG Eisenstadt

Bgld

101036 Gymn. D. Diözese Eisenstadt

Bgld

106016 BG/BRG Mattersburg

Bgld

108016 BG/BRG/BORG Oberpullendorf

Bgld

109036 ZWBG Oberwart

401046 BORG Honauerstraße

Stmk

601036 BG/BRG Kirchengasse

Stmk

601126 BG/BRG Graz

Stmk

602026 BG/BRG Kapfenberg

W

903016 BORG Wien III Landstraßer-Hauptstr.

W

903066 BG Wien III Hagenmüllerg.

W

912036 BG Wien XII Erlgasse

W

915016 BRG/BORG Wien XV Henriettenplatz

W

917016 BG Wien XVII Geblergasse

W

921066 BG/BRG XXI Wien "Schulhausboot"

 

Schuljahr 2012/13

 

Bundesland

Standort

Bgld

101016 BG/BRG/BORG Eisenstadt

Bgld

101026 ORG Eisenstadt

Bgld

101036 Gymn. D. Diözese Eisenstadt

Bgld

106016 BG/BRG Mattersburg

Bgld

108016 BG/BRG/BORG Oberpullendorf

Bgld

109036 ZWBG Oberwart

401046 BORG Honauerstraße

Stmk

601126 BG/BRG Graz

Stmk

602026 BG/BRG Kapfenberg

W

903016 BORG Wien III Landstraßer-Hauptstr.

W

903066 BG Wien III Hagenmüllerg.

W

911026 BG/ BRG Wien XI Geringergasse

W

912036 BG Wien XII Erlgasse

W

915016 BRG/BORG Wien XV Henriettenplatz

W

917016 BG Wien XVII Geblergasse

 

Hinsichtlich der Wochenstunden und der Zahl der Schülerinnen und Schüler der Schuljahre 2011/12 und 2012/13 mit Pflichtgegenstands- oder Freigegenstandsunterricht, gegliedert nach Bundesländern, wird auf nachstehende Aufstellungen hingewiesen:

 

Schuljahr 2011/12

Bundesland

Wochenstunden

Schülerinnen und Schüler

Bgld

105

310

2

8

Stmk

6

58

W

21

77

 

Schuljahr 2012/13

Bundesland

Wochenstunden

Schülerinnen und Schüler

Bgld

106

319

2

7

Stmk

4

33

W

25

85

 

Zu Frage 10:

Im Rahmen der Bildungsdokumentation erfolgen keine Erhebungen über die gewählten Maturafächer und es liegen diesbezügliche Aufzeichnungen der Zentralstelle nicht vor.

 

Eine Umfrage bei den nachgeordneten Dienststellen hat für die allgemein bildenden höheren und berufsbildenden höheren Schulen einschließlich Externisten – sofern zeitgerecht Informationen (insbesondere auch auf Grund des engen gegebenen Zeitrahmens) zur Verfügung gestellt werden konnten – in Wien im Schuljahr 2012/13 21 Externistenreifeprüfungen (BORG Wien III Landstraßer-Hauptstr.) in „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“ ergeben.

 

Zu Frage 11:

Grundsätzlich handelt es sich bei den Lehrplänen für Berufsschulen um einen Rahmenlehrplan, der im Pflicht- und Freigegenstandsbereich Fremdsprachenangebote vorsieht. Im Pflichtgegenstandsbereich handelt es sich dabei um die berufsbezogene Fremdsprache Englisch. Darüber hinaus gibt es im Bereich der Tourismusberufe eine zweite berufsbezogene Fremdsprache, entweder „Italienisch“ oder „Französisch“. Die Wahl der zweiten berufsbezogenen Fremdsprache hängt von bundeslandspezifischen Faktoren unter anderem auch unter Berücksichtigung von Wünschen der Ausbildungsbetriebe ab. Im Freigegenstandbereich gibt es das Angebot des Gegenstands „Lebende Fremdsprache“. Häufig wird „Englisch“ zusätzlich als Freigegenstand angeboten. In der Vergangenheit gab es auch Versuche, weitere lebende Fremdsprachen, wie „Slowenisch“, „Russisch“, „Ungarisch“, „Türkisch“ anzubieten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Berufsschulbereich Freigegenstände – auch im Fremdsprachenunterricht – häufig von den Berufsschülerinnen und -schülern nicht angenommen werden, da die Belastung allein schon durch das pflichtige Angebot oftmals als hoch empfunden wird. Auch das Angebot von „Serbisch“-Unterricht wurde bislang von Seiten der Schülerinnen und Schüler nicht angenommen.

 

Zu Frage 12:

Serbien ist am EU-Bildungsprogramm für lebenslanges Lernen nicht teilnahmeberechtigt. Insofern hat keine österreichische Schule im Schuljahr 2012/13 mit serbischen Schulen vereinbart, Intensivsprachwochen im Ausland durchzuführen.

 

Zu Fragen 13 und 15:

Folgende Maßnahmen bzw. Initiativen seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur werden durchgeführt bzw. sind in Planung:


Als Gastland des Europäisches Fremdsprachenzentrums (EFSZ) kooperiert Österreich mit den übrigen 32 Mitgliedsstaaten (seit 2013 auch Serbien) auf dem Gebiet des innovativen Sprachenlernens. Der Auftrag des EFSZ ist die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Implementierung von sprachenpolitischen Maßnahmen, die Förderung von Innovationen im Sprachunterricht und die Professionalisierung und Entwicklung eines neuen Berufsbilds für Sprachenlehrende. Das aktuelle Arbeitsprogramm (2012-2015) stellt Sprache als Grundlage allen Lernens in den Vordergrund (Learning through Languages. Promoting inclusive, plurilingual and intercultural education). Es werden rund 20 Projekte abgewickelt; die zentralen Veranstaltungen in Graz mit Vertreterinnen und Vertretern aller Mitgliedsstaaten bieten die Gelegenheit zum Austausch über europäische Sprachenlehr- und -lernpraxis.

 

Weiters gibt es die Language Education Policy Profile (LEPP) und Länderprüfung zu Migration und Bildung der OECD. In Zusammenarbeit mit dem Europarat wurden von 2006 bis 2008 Entwicklungslinien zur Förderung des Sprachenlernens und der Mehrsprachigkeit definiert. 2009 fand die thematische Länderprüfung durch die OECD statt, welche die wichtigsten Herausforderungen für Österreich in Bezug auf die Bildung von Migrantinnen und Migranten identifizierte.

Viele der Empfehlungen von Europarat und OECD wurden bereits bzw. werden gerade erfolgreich umgesetzt, wie zB. die Förderung der Bildungssprache in Kindergarten und Schule sowie Qualitätsinitiativen im Bereich des fremdsprachlichen Unterrichts. Weiters wurden Sensibilisierungsmaßnahmen für Sprachen und Mehrsprachigkeit umgesetzt.

 

Fünf Jahre nach der Auftaktveranstaltung zur Umsetzung der LEPP-Empfehlungen findet am 4. und 5. Dezember am Flughafen Graz die große Sprachenkonferenz „Sprachen AIRleben 2013: abheben – aufsteigen – ankommen“ statt, die das Österreichische Sprachen-Kompetenz-Zentrum (ÖSZ) im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur veranstaltet. Im Rahmen dieser Konferenz wird der sprachenpolitische status quo in Österreich beleuchtet, ein Resümee der bisherigen Entwicklungen gezogen und an gemeinsamen Zukunftsbildern gearbeitet werden (http://www.oesz.at/OESZNEU/main_00.php).

 

Das Österreichische Sprachenkomitee (ÖSKO, http://www.oesko.org/) ist eine Initiative des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sowie dem Österreichischen Sprachen-Kompetenz-Zentrum. Gemeinsam mit den 36 ÖSKO-Partnerorganisationen aus Bildung und Wirtschaft haben sich die Initiatorinnen und Initiatoren zum Ziel gesetzt, Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt in der österreichischen Bildungslandschaft und Gesellschaft zu fördern.

 

Als Qualitätsinitiative im Bereich des fremdsprachlichen Unterrichts ist von besonderer Bedeutung die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität im Sinne eines kompetenzorientierten und qualitätsgesicherten Sprachenlernens sowie die damit verbundene Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte nach qualitativen Gesichtspunkten. Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GERS) zur Beschreibung der Fremdsprachenkompetenzen der Lernenden bildet die Grundlage für viele methodisch-didaktische Innovationen. Als Beispiel sei hier das Europäische Sprachenportfolio (ESP; http://www.oesz.at/OESZNEU/main_01.php?page=013&open=11),  genannt. Das ESP ist ein vom Europarat entwickeltes Instrument, das international eingesetzt wird und das Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt fördern sowie das Erlernen von Sprachen erleichtern soll. Lernende dokumentieren darin ihre individuellen Lernfortschritte in einem mehrjährigen Sprachlernprozess und werden darin unterstützt, ihr Sprachenlernen bewusst zu reflektieren und effizienter zu gestalten. Im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht Kunst und Kultur wurden vom Österreichischen Sprachen-Kompetenz-Zentrum drei nationale Sprachenportfolios (Grundstufe; Mittelstufe, Oberstufe) entwickelt. Besonders innovativ ist das digitale ESP-Mittelstufe.

 

In engem Zusammenhang mit dem GERS stehen die Kompetenzbeschreibungen für Fremdsprachen und die standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung. Die Kompetenzbeschreibungen für Fremdsprachen haben wichtige Orientierungsfunktion. Basis sind der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen, die Lehrpläne und das Europäisches Sprachenportfolio. Kompetenzbeschreibungen existieren sowohl für die 4. Schulstufe als auch für den Bereich der Sekundarstufe I und II.

 

Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit soll durch innovative und beispielhafte Initiativen zum Thema Mehrsprachigkeit und Sprachen Vielfalt gefördert werden. Hier darf beispielsweise auf den Europäischen Tag der Sprachen (ETS, http://www.oesz.at/OESZNEU/main_02.php?page=021&open=35) und den Wettbewerb „Europäisches Spracheninnovationssiegel“ (ESIS, http://www.oesz.at/OESZNEU/main_02.php?page=022&open=42) hingewiesen werden.

 

Zu Frage 14:

Ausgangspunkt der EK-Sprachenpolitik ist das sog. Barcelona Ziel (2002), wonach alle EU-Bürgerinnen und Bürger neben ihrer Erstsprache mindestens zwei Fremdsprachen möglichst früh lernen sollen. Auf den Aktionsplan 2004-2006 folgte die sogenannte 2. Mitteilung zur Mehrsprachigkeit. Zu deren Umsetzung derzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe zum Thema „languages in training and education“ Maßnahmen der Mitgliedsstaaten ausgetauscht und good practice-Modelle erarbeitet werden.

Sprachenlernen ist ein wichtiger Teil der Bildungspolitik aller Mitgliedsstaaten der EU. Lange Zeit lagen jedoch über die Herangehensweise und die Ergebnisse des Sprachenlehrens keine europaweit vergleichbaren Ergebnisse vor. Der Europäische Sprachenindikator (European Indicator of Language Competence – EILC) ist ein Projekt der Europäischen Kommission zur Erhebung der Fremdsprachenkenntnisse europäischer Jugendlicher mit dem Ziel, die besten Verfahren für das Erlernen von Sprachen zu ermitteln. So sollen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Lehrende und Lernende bei der Vermittlung und beim Erwerb von Fremdsprachen unterstützt werden.

 

Zu Frage 16:

Zur Steigerung der Teilnahme österreichischer Einrichtungen und Einzelpersonen am EU-Programm für lebenslanges Lernen und zur Sicherung der maximalen Ausschöpfung der EU-Mittel sorgt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur durch nationale Kofinanzierung vor. Voraussetzung ist die Förderzusage durch die Europäische Kommission. Spezielle Schwerpunkte zur Unterstützung einzelner Sprachen werden dabei nicht gesetzt.


Zu Frage 17:

Einschätzungen zu bevölkerungsstatistischen Fragestellungen, wie etwa nach den Umgangssprachen der Wohnbevölkerung, betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.