15159/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.09.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Juli 2013 unter der ZI. 15479/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Positionierung in der ICPD beyond 2014 Debatte“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Österreich bekennt sich zum Inhalt und den Zielen des Programme of Action (PoA) der International Conference on Population and Development (ICPD).
Rund 63% aller von der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) 2012 geförderten Projekte und Programme tragen entsprechend des von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verwendeten Bewertungssystems entweder signifikant oder prinzipiell zur Gleichstellung der Geschlechter bei. Betreffend der für die ICPD im Vordergrund stehenden Bereiche setzt die OEZA eine umfassende Anzahl an Projekten und Programmen zur Bildung speziell für Mädchen und Frauen mit diversen Partnerorganisationen um. Zielsetzungen dieser Projekte und Programme sind der verbesserte Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, einschließlich Familienplanung, die Senkung der Mütter- und Kindersterblichkeitsraten und die vermehrte, verbesserte und umfassende Sexualerziehung und HIV Prävention. Weiters wurden seit 2009 12 österreichische Junior Professional Officers (JPOs) bei UN Women (UNIFEM), beim Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), beim Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), beim Kapitalentwicklungsfonds der Vereinten Nationen (UNCDF) und beim Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) finanziert, die sich gezielt mit Gender-Fragen, bzw. Kindern und Kinderrechten beschäftigt haben.
Über die Entwicklungspolitik hinaus setzt sich Österreich für die Verwirklichung der Ziele des PoA insbesondere auch im menschenrechtlichen Kontext ein. Dabei ist es Österreich und anderen europäischen Staaten wichtig, die Standards des ICPD PoA und der Pekinger Aktionsplattform aufrecht zu erhalten, insbesondere in frauenrechtlicher Hinsicht. In den vergangenen Jahren hat sich Österreich aktiv an den Verhandlungen zu den Resolutionen zu Gewalt gegen Frauen („Elimination of violence against women“), Müttersterblichkeit („Preventable maternal mortality and morbidity and human rights“), weiblicher Genitalverstümmelung („Intensifying global efforts for the elimination of female genital mutilation“) und Geburtsfistel („Supporting efforts to end obstetric fistula“) im VN- Menschenrechtsrat und der VN-Generalversammlung beteiligt und diese Resolutionen auch stets miteingebracht. Auch im Kontext anderer thematischer Resolutionen und Dokumente hat Österreich die Inkludierung von Zielen des ICPD PoA, wie sexuelle und reproduktive Rechte und Gesundheit, Kindergesundheit, Kampf gegen Zwangs- und Kinderehen, sowie Aufhebung der Benachteiligung von Frauen und Mädchen in allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens, unterstützt. Dies neben der Generalversammlung und dem Menschenrechtsrat insbesondere in der Frauenstatuskommission und anderen ECOSOC- Unterkommissionen.
Österreich wird diese Positionen auch weiterhin verfolgen und beteiligt sich auf unterschiedlichen Ebenen an den Diskussionen zur ICPD Beyond 2014 Review.
Die Erwähnung der „Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht und der Rechte von Frauen und Mädchen sowie der Gleichstellung der Geschlechter wie auch der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen als wesentliche Voraussetzungen für gerechte und inklusive nachhaltige Entwicklung ebenso wie als wichtige Werte und Ziele an sich in den Ratsschlussfolgerungen vom 25.6.2013 war in den entsprechenden EU-Arbeitsgruppen unumstritten. Österreich begrüßte diese Formulierungen ausdrücklich.
Gegen die Erwähnung der Sexuellen und Reproduktiven Rechte und Gesundheit sperrten sich einige EU-Mitgliedstaaten. Österreich und andere Mitgliedstaaten setzten sich mit ihrer Forderung nach einer Aufnahme der Sexuellen und Reproduktiven Rechte und Gesundheit in die Ratsschlussfolgerungen durch. Damit ist auch gewährleistet, dass sich die EU bei den künftigen Verhandlungen auf VN-Ebene für die Aufnahme der genannten Gender-Themen, inklusive der Sexuellen und Reproduktiven Rechte und Gesundheit, in die Post-2015-Agenda einsetzen wird.
Mein Ressort ist grundsätzlich immer an einer guten Zusammenarbeit mit dem Parlament interessiert. Ob und wie eine Öffnung von Delegationen für Mitglieder des Parlaments durchführbar ist, wird jedoch im Einzelfall zu beurteilen sein. Dabei muss auch den Wünschen der jeweiligen Organisatoren Rechnung getragen werden. Im konkreten Fall wurde die Teilnahme von Parlamentariern durch den Exekutivsekretär der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) explizit vorgeschlagen.