15160/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.09.2013
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0292-III/4a/2013 |
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Wien, 3. September 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15483/J-NR/2013 betreffend Wirtschaft & Financial Education in den Schulen, die die Abg. Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 5. Juli 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Im Bereich der allgemein bildenden Schulen sind Inhalte zu wirtschaftskundlichen Themenfeldern insbesondere im Bereich der Wirtschafts- und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung in allen Lehrplänen in den allgemeinen Bildungszielen, in den Unterrichtsprinzipien oder in den Bildungs- und Lehraufgaben enthalten. Wirtschafts- und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung versucht, von der Politischen Bildung ausgehend, einen ganzheitlichen Zugang zum Thema zu unterstützen, der auch Aspekte der Medienbildung, des Globalen Lernens und der Umweltbildung umfasst. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Ressorts, die sich thematisch angelagerten Aufgaben widmen, zB. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Wirtschafts- und Gesellschaftsmuseum oder Zentrum polis – Politik Lernen in der Schule. Die Aktivitäten sind mit der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie aktuellen Anlässen verknüpft, um größtmöglichen Praxisbezug herzustellen.
Darüber hinaus bestehen in den allgemein bildenden Schulen in vielen Unterrichtsgegenständen Anknüpfungspunkten zur Wirtschaftsbildung in den Lehrinhalten der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
So beschäftigen sich bereits Schülerinnen und Schüler der Primarschulen, so etwa der Volksschule, im Pflichtgegenstand „Sachunterricht“ mit Lehrinhalten im Zusammenhang mit „Arbeit – Geldverdienen – Geld ausgeben“. Damit soll von den unmittelbaren Erfahrungen und Begegnungen der Schülerinnen und Schüler mit wirtschaftlichen Beziehungen und Einrichtungen ausgegangen werden und es stehen dabei die wirtschaftlichen Grundbedürfnisse der Kinder in Bezug zu ihrem Lebensraum. Sie erhalten Einblicke in die Arbeitswelt und die Notwendigkeit einer guten Ausbildung. An konkreten Beispielen zB. Dinge, die wir zum täglichen Leben benötigen wie Lebensmittel, Kleidung wird ein erster Einblick in wirtschaftliche Zusammenhänge vermittelt.
In der Sekundarstufe I der allgemein bildenden Schulen trägt der Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde“ maßgeblich zur Präsenz der Wirtschafts- und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung bei. Neben Einblicke in unterschiedliche Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme, dem Erfassen von Möglichkeiten für die Wahrung von Verbraucherinteressen in der Marktwirtschaft, dem Erarbeiten der Vorteile und Herausforderungen einer gemeinsamen europäischen Währung, dem Erkennen der Aussagekraft wichtiger Kennzahlen zum Vergleich von Volkswirtschaften, dem Erkennen der weltweiten Verflechtung der österreichischen Wirtschaft und ihrer Stellung in der Europäischen Union behandelt der Lehrstoff, der nach thematischen Schwerpunkten gegliedert ist, im Bereich „Markt und Wirtschaftskreisläufe“ Themen wie das Wechselspiel zwischen Produktion und Konsum bzw. Angebot und Nachfrage sowie ihr Zusammenwirken für die Preisbildung, betriebswirtschaftliche und nationalökonomische Prozesse.
Inhalte zu wirtschaftskundlichen Themenfeldern finden sich jedoch auch in anderen Fächern der Sekundarstufe I der allgemein bildenden Schulen wie zB. im Pflichtgegenstand „Bildnerische Erziehung“ und „Deutsch“ mit dem Thema Medien, Werbung und ihre Wirkungen oder im Pflichtgegenstand „Biologie und Umweltkunde“ die Wechselwirkung zwischen Ökologie und Ökonomie. Das Thema „Planung von Haushaltsausgaben“ ist Inhalt im Unterrichtsgegenstand „Ernährung und Haushalt“. Im Pflichtgegenstand „Mathematik“ besteht im Rahmen der Thematik Zinsen und Wirtschaftsrechnen zB. Preislisten, Umsatzsteuer, Skonto und Rabatt Möglichkeiten wirtschaftliche Felder anzusprechen.
Für Schülerinnen und Schüler mit Interesse an wirtschaftskundlichen Inhalten besteht die Möglichkeit des Besuches eines wirtschaftskundlichen Realgymnasiums mit besonderer Berücksichtigung von ökonomischen und lebenskundlichen (einschließlich praxisbezogenen) Bildungsinhalten. Im Rahmen der Neuen Mittelschule können im Lehrplan gemäß §§ 6 und 21b des Schulorganisationsgesetzes Schwerpunktbereiche wie zB. ein ökonomischer und lebenskundlicher, einschließlich praxisbezogener Schwerpunkt festgelegt werden. In der entsprechenden Lehrplanverordnung der Neuen Mittelschulen BGBl. II Nr. 185/2012 wurde dies entsprechend berücksichtigt. Ebenso besteht im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in der 5. bis 8. Schulstufe der allgemein bildenden höheren Schulen die Möglichkeit Schwerpunkte zu setzen zB. gesellschafts- und wirtschaftskundlicher Schwerpunkt, ökologischer Schwerpunkt, Fremdsprachenschwerpunkt, Informatikschwerpunkt etc.
Auch im Rahmen des Pflichtgegenstandes „Politische Bildung und Wirtschaftskunde“ in der Polytechnischen Schule wird den angesprochenen Inhalten Rechnung getragen.
Im Bereich der Sekundarstufe II der allgemein bildenden Schulen werden wirtschaftskundliche Themenfelder neben dem Pflichtgegenstand „Geografie und Wirtschaftskunde“ im Rahmen dessen Prozesse der Globalisierung und ihre unterschiedlichen Interpretationen, das Verhältnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie die Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme erörtert werden, auch im Bereich des Pflichtgegenstandes „Mathematik“ bei Arbeiten mit Darstellungsformen und Kennzahlen der beschreibenden Statistik, deren Darstellung und Manipulationsmöglichkeiten behandelt. Im schulautonomen Bereich können neben einer Erweiterung des Kernbereiches die jeweilige Form ergänzende Schwerpunkte wie zB. Informations- und Kommunikationstechnologie, Ökologie und Wirtschaft gesetzt werden.
Unterricht in wirtschaftskundlichen Themenfeldern an allgemein bildenden Schulen inkludiert in den entsprechenden Lehrplänen die Weiterentwicklung der persönlichen Qualitäten wie Eigeninitiative, Kreativität und Selbständigkeit als Voraussetzung zur Entwicklung der eigenen Lebenspläne und Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten. Autonome und aktive Lernformen und Unterrichtsorganisation in Form von Projektarbeit, Präsentation helfen diese Bildungsziele zu erreichen.
Zu „wirtschaftskundlichen Themenfeldern“ im berufsbildenden Bereich der Sekundarstufe ist darauf hinzuweisen, dass dem Bildungsauftrag des berufsbildenden Schulwesens entsprechend die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen den Schülerinnen und Schülern jene fachliche Bildung bzw. das fachliche grundlegende Wissen und Können vermitteln, das unmittelbar zur Ausübung eines (gehobenen) Berufes auf gewerblichem, technischem, kunstgewerblichem, kaufmännischem oder hauswirtschaftlichem und sonstigem wirtschaftlichen oder sozialem Gebiet befähigt. Es kommt daher grundsätzlich jede Schülerin bzw. jeder Schüler an einer berufsbildenden Schule – von den Berufsschulen bis zu den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen – nicht nur in Kontakt mit wirtschaftskundlichen Themenfeldern, sondern auch zu einer Zusammenarbeit mit Unternehmen. Für alle berufsbildenden mittleren und höheren Schulen mit mindestens 160 einschlägigen Unterrichtseinheiten entfällt daher auch gemäß § 8 der Unternehmprüfungsordnung die Unternehmerprüfung.
Ergänzend darf zu wirtschaftskundlichen Themen im berufsbildenden Bereich bemerkt werden, dass an den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten der Unterrichtsgegenstand „Wirtschaft und Recht“ grundsätzlich vorgesehen ist.
An den Handelsschulen sowie Handelsakademien liegt der Fokus auf den Unterrichtsgegenständen „Volkswirtschaft“ und „Betriebswirtschaftslehre einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen“ und die nachhaltigen Lehrinhalte im Bereich Ökonomie und Ökologie, wobei hier im Sinne einer Entrepreneurship Education der enge Kontakt zu wirtschaftspädagogischen Instituten im Vordergrund steht.
Der wirtschaftskundliche Schwerpunkt an den Höheren und Fachschulen für Mode, für künstlerische Gestaltung, für wirtschaftliche Berufe, für Tourismus und Fachschulen für Sozialberufe liegt im Bereich des im jeweiligen Lehrplan vorgesehenen Bereiches wie „Wirtschaft, Politik, Recht“, „Wirtschaft, Kultur und Recht“, „Tourismus, Wirtschaft und Recht“ oder „Wirtschaft, Informationsmanagement und Recht“. Die Bereiche „Betriebs- und Volkswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ sind als Pflichtgegenstände vorhanden, das Stundenausmaß ist unterschiedlich. Wirtschaftlich-rechtliche Inhalte finden sich auch im Pflichtgegenstand „Recht“ bzw. „Politische Bildung und Recht“. Zusätzlich sind in einigen Schulformen vor allem globalwirtschaftliche Inhalte in Wirtschafts- bzw. Tourismusgeografie enthalten. Die Verknüpfung der wirtschaftlichen Kompetenzen im engeren Sinn mit den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen verstärkt und erweitert den Erwerb wirtschaftlicher Kompetenz. Die Erfahrungen aus den Pflichtpraktika sichern ebenfalls den konkreten Einblick in die wirtschaftliche Realität. Wirtschaftskundliche Inhalte stellen somit ein durchgängiges und übergreifendes Bildungsziel aller berufsbildenden Schulen dar.
Im Übrigen wird hinsichtlich der detaillierten Lehrplaninhalte auf die geltenden Lehrpläne, wie etwa den Lehrplan der Volksschule, BGBl. Nr. 134/1963 idgF., der Neuen Mittelschule, BGBl. II Nr. 185/2012, der Hauptschule, BGBl. II Nr. 134/2000 idgF., der Polytechnischen Schule, BGBl. II Nr. 236/1997 idgF, der allgemein bildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985 idgF. oder die Lehrpläne der berufsbildenden Schulen hingewiesen, die im Rechtsinformationssystems des Bundes abrufbar sind.
Zu Fragen 4 und 5:
Unterrichtsmittel sind gemäß § 14 Abs 1 des Schulunterrichtsgesetzes Hilfsmittel, die der Unterstützung oder der Bewältigung von Teilaufgaben des Unterrichts und zur Sicherung des Unterrichtsertrages dienen, wie zB. Schulbücher, therapeutische Unterrichtsmittel, SbX (Internet-Ergänzungen zu Schulbüchern) und SbX-Kombis (Buch inklusive zugehörigem SbX).
Gemäß § 14 Abs. 5 iVm. Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes hat der zuständige Bundesminister bzw. die zuständige Bundesministerin auf Antrag des Urhebers, Herausgebers, Verlegers oder Herstellers ein Unterrichtsmittel als für den Unterrichtsgebrauch geeignet zu erklären, sofern es nach Inhalt und Form dem jeweiligen Lehrplan der betreffenden Schulstufe, nach Material, Darstellung und sonstiger Ausstattung zweckmäßig für die Schüler der betreffenden Schulstufe sowie der Kompetenzorientierung der Schulart entspricht und dessen Anschaffung und Einsatz im Unterricht wirtschaftlich, sparsam sowie zweckmäßig ist. Jeder Urheber, Herausgeber, Verleger oder Hersteller hat – sofern er die Voraussetzungen erfüllt – das Recht, Werke beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zur Eignungserklärung einzureichen.
Auf Basis der geltenden Lehrpläne werden Unterrichtsmittel gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes mit Erlassung eines Bescheides durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur für geeignet erklärt („Eignungserklärung“) und können dann im Rahmen der „Aktion Unentgeltliche Schulbücher“ eigenverantwortlich von den Schulen bestellt werden. Die in den Lehrplänen vorgeschriebenen Inhalte finden sich bei Werken der Schulbuchliste auch entsprechend in den Unterrichtsmitteln und decken inhaltlich den gesamten Lehrplan des Lehrplangegenstands der entsprechenden Schulstufe ab.
Um den hohen Qualitätsansprüchen der Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort zu genügen, werden diese laufend durch die Verlage evaluiert und adaptiert und so den Anforderungen angepasst.
Zu Fragen 6 und 9:
Ja, insbesondere beschäftigen sich Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Rahmen der jeweiligen Lehrplanentwicklungen mit ökonomischen Bildungsinhalten.
Die Pädagogischen Hochschulen haben gemäß § 42 des Hochschulgesetzes 2005 für die einzelnen Studien sowie Fortbildungsangebote ab 30 ECTS-Credits Curricula durch die Studienkommission zu verordnen; die Genehmigung erfolgt durch das Rektorat, wobei diese Curricula dem Hochschulrat und dem zuständigen Regierungsmitglied unter gleichzeitiger Darlegung der personellen und finanziellen Ressourcen zur Kenntnis zu bringen sind. Im Rahmen dieses Kenntnisnahme-Verfahrens der Curricula erfolgt durch die zuständigen pädagogischen Fachabteilungen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur eine Überprüfung, ob und in wie weit die Lehrplanvorgaben eingehalten bzw. Schwerpunktthemen abgedeckt werden. Die Inhalte der Ausbildungscurricula haben sich an den Lehrplanvorgaben für die einzelnen Schularten zu orientieren, daher kommt den Fragen des Wirtschaftswissens je nach Schultyp unterschiedlicher Stellenwert zu.
In Fortbildungsangeboten der Pädagogischen Hochschulen wird grundsätzlich auf Vertiefungen im „eigenen Fach“ bzw. zu aktuellen Schwerpunktthemen eingegangen, wobei die Einbeziehung von Formen des Fernstudiums sowie von elektronischen Lernumgebungen vorgesehen ist.
Durch das Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen ist gemäß § 74a des Hochschulgesetzes 2005 zur externen Qualitätssicherung für Lehramtsstudien zukünftig im Rahmen des Begutachtungsverfahren zu den Curricula der Lehramtsstudien eine Stellungnahme des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung hinsichtlich der Umsetzung der berufsrechtlichen Vorgaben, insbesondere der für den Beruf der Pädagoginnen und Pädagogen notwendigen Kompetenzen und des Qualifikationsprofils vorgesehen.
Wie den Ausführungen zu Fragen 1 bis 3 dargelegt, sind sowohl im allgemein bildenden als auch im berufsbildenden Schulbereich – der jeweiligen Bildungsaufgabe der Schulart entsprechend – wirtschaftskundliche Themenfelder maßgeblich in den Lehrplänen vertreten, welche im Rahmen der Lehrkräfteausbildung – je nach Art des Lehrpersonals an Pädagogischen Hochschulen und Universitäten – durch entsprechende Angebote in der Lehrkräfteaus- und Fortbildung, darunter auch unter Einsatz von E-Learning-Material umgesetzt werden.
Darüber hinaus bietet das Entrepreneurship Education für schulische Innovationen – Impulszentrum (EESI) des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in Kooperation mit den Pädagogischen Hochschulen, insbesondere mit der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems, ein bundesweites Programm und ein Set an schulinterner Lehrkräftefortbildung an, in dessen Rahmen ein Kompetenzkompass mit Kompetenzraster für Entrepreneurshiplehrkräfte entwickelt wurde. Der bereits 10. Entrepreneurship Summit findet am 7. Oktober 2013 statt.
Zu Frage 7:
Ja. Im Rahmen der Lehrplanentwicklungen bestehen Lehrplanarbeitsgruppen, denen Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, der Schulaufsicht sowie aus den Schulen angehören, so etwa im Bereich der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten die Lehrplanarbeitsgruppe für „Wirtschaft und Recht bzw. Entrepreneurship“.
Weiters beschäftigt sich die Steuerungsgruppe Qualitätsinitiative Berufsbildung (QIBB), die auf Ebene der Sektion Berufsbildung im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eingerichtet ist und in der alle Schulbereiche sowie externe Expertinnen und Experten vertreten sind, implizit mit diesen Themenstellungen.
Zu Frage 8:
In diesem Zusammenhang darf auch auf die Ausführungen im Rahmen der Beantwortung der Parlamentarischen Anfragen Nr. 14063/J-NR/2013 bis 14071/J-NR/2013 betreffend unternehmerische Bildung an Burgenländischen Schulen, an Kärntner Schulen, an Niederösterreichischen Schulen, an Oberösterreichischen Schulen, an Salzburger Schulen, an Steirischen Schulen, an Tiroler Schulen, an Vorarlberger Schulen und an Wiener Schulen sowie die seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in diesem Bereich gesetzten Initiativen verwiesen werden. Im Hinblick auf die regelmäßige Aktualisierung der Lehrpläne, insbesondere im Hinblick auf Kompetenzorientierung, besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für explizite Studien.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.