15163/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0752-II/BK/4.3/2013

Wien, am           . September 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen haben am           5. Juli 2013 unter der Zahl 15491/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Tierquälerei“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1 und 2:

Folgende Ermittlungen und anschließend Strafanzeigen wegen Tierquälerei wurden durch die Sicherheitsbehörden bzw. durch die Bundespolizei geführt bzw. den Anklagebehörden erstattet.

§ 222 StGB –

Tierquälerei

Jahr 2011

Jahr 2012

Burgenland

                 38  

                 34  

Kärnten

                 62  

                 50  

Niederösterreich

               211  

               197  

Oberösterreich

               119  

               113  

Salzburg

                 31  

                 35  

Steiermark

               121  

               146  

Tirol

                 64  

                 72  

Vorarlberg

                 22  

                 31  

Wien

                 83  

               110  

Österreich

               751  

               788  

 

Inwieweit andere Interessensvertretungen, andere Behörden oder private Strafanzeigen direkt an Staatsanwaltschaften oder Bezirksgerichte gerichtet haben, wird statistisch durch die Sicherheitsbehörde nur dann erfasst, wenn daraus Ermittlungsaufträge der damit be-fassten Anklagebehörden resultieren. In diesem Falle sind diese in den Werten der Tabelle zu Fragen 1 und 2 eingearbeitet.  

 

Zu Fragen 3 bis 5:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Eine Einzelfallprüfung in allen Bundes-ländern würde einen zu hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.