15163/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.09.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0752-II/BK/4.3/2013
Wien, am . September 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen haben am 5. Juli 2013 unter der Zahl 15491/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Tierquälerei“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 und 2:
Folgende Ermittlungen und anschließend Strafanzeigen wegen Tierquälerei wurden durch die Sicherheitsbehörden bzw. durch die Bundespolizei geführt bzw. den Anklagebehörden erstattet.
§ 222 StGB – Tierquälerei |
Jahr 2011 |
Jahr 2012 |
Burgenland |
38 |
34 |
Kärnten |
62 |
50 |
Niederösterreich |
211 |
197 |
Oberösterreich |
119 |
113 |
Salzburg |
31 |
35 |
Steiermark |
121 |
146 |
Tirol |
64 |
72 |
Vorarlberg |
22 |
31 |
Wien |
83 |
110 |
Österreich |
751 |
788 |
Inwieweit andere Interessensvertretungen, andere Behörden oder private Strafanzeigen direkt an Staatsanwaltschaften oder Bezirksgerichte gerichtet haben, wird statistisch durch die Sicherheitsbehörde nur dann erfasst, wenn daraus Ermittlungsaufträge der damit be-fassten Anklagebehörden resultieren. In diesem Falle sind diese in den Werten der Tabelle zu Fragen 1 und 2 eingearbeitet.
Zu Fragen 3 bis 5:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Eine Einzelfallprüfung in allen Bundes-ländern würde einen zu hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.