15164/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0763-II/1/b/2013

Wien, am           . August 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am              5. Juli 2013 unter der Zahl 15495/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Treibjagden: Verletzte und tote Jäger 2012“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

Jagd-unfälle

Treibjagd-unfälle

Verletzte

Getötete

Verletzungen durch Jäger

Selbst- verletzung der Jäger

 

 

 

J

T

U

H

J

T

U

H

Jäger gegen- seitig

dritte Personen

 

Kärnten

1

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Nieder-österreich

1

4

4

1

 

 

 

 

 

3

1

1


Oberösterreich

5

4

4

 

1

 

 

 

 

2

1

2

Steiermark

1

3

2

1

 

 

 

 

 

 

1

1

 

Tirol

1

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorarlberg

2

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

gesamt

11

11

14

1

2

 

 

 

 

6

3

7

Abkürzungen: J = Jäger; T= Treiber; U = Unbeteiligte Person; H = Jagdhund

 

Zu Frage 7:

Im Jahr 2012 kam es in 11 Fällen zu gerichtlichen Strafanzeigen.

 

Zu Frage 8:

Entsprechende Statistiken werden vom Bundesministerium für Inneres nicht geführt, zumal seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 – WaffG) mit 1. Juli 1997 gem. § 57 Abs. 3 keine Waffenscheine in diesem Sinne mehr bestehen.

 

Zu den Fragen 9 und 11:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 10:

 

Zu Frage 12:

Nunmehr ja.

 

Zu Frage 13:

Die Datenerfassung, -darstellung, -interpretation, etc. einer Homepage Privater fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. 

 

Zu Frage 14:

Insofern in diesem Zusammenhang eine Mitwirkung der Exekutive im Rahmen der Ersten Allgemeinen Hilfeleistungspflicht erfolgte, werden diesbezüglich keine spezifizierten statistischen Aufzeichnungen geführt.

 


Zu Frage 15:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.