15165/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.09.2013
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0291-III/4a/2013 |
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Wien, 2. September 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15497/J-NR/2013 betreffend Ergebnisse der Kontexterhebungen zur Bildungsstandard-Untersuchung 2012, die die Abg. Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen am 5. Juli 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Eine eigenständige Veröffentlichung der Schulleiterbefragung im Rahmen der Standardüberprüfung war und ist nicht geplant. Vielmehr sind Merkmale/Variablen aus dem Fragebogen in die Rückmeldung, die im Dezember 2012 erfolgte, eingeflossen – entweder in die Rückmeldung an die Schulaufsicht oder in die Rückmeldung an die Schulleitungen.
So sind etwa Subgruppenanalysen im Bundesergebnisbericht, in den Landesergebnisberichten sowie den Schulberichten enthalten; Die Frage nach dem Unterstützungsbedarf ist im Schulaufsichtsbericht enthalten; Variablen wie Schulgröße, Trägerschaft und Entfernung zur nächstgelegenen AHS fließen in den fairen Vergleich ein.
Die mit den Bildungsstandards und der Initiative „Schulqualität Allgemeinbildung“ (SQA) verbindliche Qualitätsarbeit an Schulen erfolgt auf gesetzlicher Basis und braucht Datengrundlagen. Diese liefern die Bildungsstandards mit den Leistungsergebnissen der Schülerinnen und Schüler. Sie sind jedoch nur dann aussagekräftig und für standortbezogene Unterrichts- und Schulentwicklung nutzbar, wenn sie in einen Kontext mit den schulischen und außerschulischen Lehr- und Lernbedingungen gestellt werden können.
Darauf werden auch die zur Bearbeitung des Schulleiterfragebogens eingeladenen Schulleiterinnen und Schulleiter hingewiesen: im Begrüßungstext wird der Konnex zwischen Fragebogen und Überprüfung der Bildungsstandards hergestellt und wird die Wichtigkeit der Beachtung der pädagogischen Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung bestimmter Kriterien beim Vergleich von Schulen dargestellt.
Zu Frage 2:
Die flächendeckende Prüfung von Bildungsstandards ist als Vollerhebung ein aufwendiges Verfahren. Die Überprüfung von Bildungsstandards dient den Zielen der Rechenschaftslegung über die erbrachten Kompetenzleistungen in einem Fachbereich zu einem bestimmten Zeitpunkt und der Qualitätsentwicklung des Unterrichts, womit die Bildungsstandards Impulsgeber für Schulentwicklungsprozesse (ergebnisorientierter Unterricht) sind. Dabei stehen die Schulstandorte und ihre Entwicklung im Mittelpunkt der Betrachtung. Entscheidend ist, dass die Erhebung handwerklich gut gemacht ist und den Akteuren, ihren Funktionen entsprechend, die notwendigen Ergebnisse der Überprüfung zur Ableitung von Schlussfolgerungen zur Verfügung stehen. Während die Rechenschaftslegung nach Transparenz verlangt, erfordert das Anstoßen von Schulentwicklungsprozessen Vertraulichkeit und Vertrauen. Bildungsstandards sind keine Marketinginstrumente. Es gilt, eine Balance der berechtigten Interessen der Akteure herzustellen und den kurzschlüssigen Missbrauch auszuschließen.
Die Ergebnisse isoliert zu präsentieren,
würde aus wissenschaftlicher Perspektive kritisch einzuschätzen
sein, da die Informationen dann nicht im Kontext eingebettet wären.
Weiterführende Analysen sind im Zyklusbericht geplant. Der Zyklusbericht
soll eine resümierende Darstellung der Ergebnisse und Erfahrungen aus dem
ersten Bildungsstandards-Überprüfungszyklus
2012-2014 enthalten. Rechtliche Gründe, die gegen eine
Veröffentlichung sprechen, gibt es nicht.
Zu Frage 3:
Für die Schulleiterbefragung lassen sich keine separaten Kosten angeben. Der Fragebogen wurde online administriert, es gab daher keine Druck-, Versand- oder Datenerfassungskosten. Im Rahmen einer österreichweiten Erhebung werden für mehrere Zielgruppen Fragebögen eingesetzt. Dazu gehören Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern/Erziehungsberechtigte (Teilnahme freiwillig) und Schülerinnen und Schüler (Teilnahmeverpflichtung im Wege einer Verordnung).
Zu den Gesamtkosten der M8-Standardüberprüfung wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 14462/J-NR/2013 verwiesen.
Zu Fragen 4 bis 31:
Über die Ausführungen in Beantwortung der Fragen 1 bis 3 hinausgehend liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine weiteren Auswertungen folgend den gegenständlichen Fragestellungen, die sich auf die durch die Kontexterhebung über die einzelnen Schulleiterfragebögen erhobenen Daten beziehen, vor.
Zu Frage 32:
Das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) hat die Daten bislang ausschließlich für die Rückmeldung der Ergebnisse an die Schulaufsicht, Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler als auch zur Erstellung der Bundes- und Landesergebnisberichte verwendet. Weiterführende Analysen und Schlussfolgerungen sind im Rahmen des Zyklusberichts geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt kann das BIFIE hierzu keine Auskunft geben.
Zu Fragen 33 und 33.1:
Der Fragenblock zum unterstützenden Personal steht in Beziehung zu den Ergebnissen von TALIS 2008. Somit konnten Entwicklungen in diesen Bereichen mittelbar in die Ergebnisrückmeldungen einfließen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 15421/J-NR/2013 verwiesen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.