15172/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.09.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0190-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 15457/J-NR/2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gehaltsfortzahlung für Bandion Ortner trotz Freistellung“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 9:
Österreich hat als Gründungsmitglied und Sitzstaat des Internationalen König Abdullah Bin Abdulaziz Zentrums für Interreligiösen und Interkulturellen Dialog (KAiCIID) die Verpflichtung übernommen, das Zentrum – gerade in der Aufbauphase – auch durch personelle Maßnahmen zu unterstützen.
Dieser Unterstützungszusage wurde durch die Entsendung der Bundesministerin außer Dienst Maga. Claudia Bandion-Ortner in sinngemäßer Anwendung des § 39a Abs. 1 Z 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 in der Zeit vom 1. August 2012 bis 31. Oktober 2012 zum KAiCIID in Wien entsprochen.
Die Bezüge und Nebengebühren als Richterin des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wurden für die Dauer der dreimonatigen Entsendung vom Justizressort getragen. Die
Aufwandsersätze für beruflich bedingte Reisen der Maga. Bandion-Ortner wurden vom KAiCIID geleistet.
Beginnend ab 1. November 2012 und bis 31. Oktober 2016 wurde Maga. Bandion-Ortner gemäß § 75 Abs. 2 Z 2 lit. c Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) zur Begründung eines Dienstverhältnisses als Stellvertreterin des Generalsekretärs des KAiCIID gewährt.
Auf Grund dieser Karenzierung endeten die Gehaltszahlungen – deren gesetzlich vorgegebene Höhe aus personen- und datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden kann – an Maga. Bandion-Ortner mit Ende Oktober 2012.
Zu 10 bis 11:
Zum Stichtag 1. Juli 2013 sind insgesamt sechs Bedienstete des Justizressorts im Sinn des § 39a Abs. 1 Z 1 und 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 als Nationale Expertinnen und Experten zu einer Einrichtung, die im Rahmen der europäischen Integration oder der OECD tätig ist, oder für eine im Bundesinteresse gelegene Tätigkeit zu einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung entsandt.
Konkret sind diese Bediensteten bei EUROJUST in Den Haag (eine Staatsanwältin, ein Richter), bei der Internationalen Anti-Korruptionsakademie in Laxenburg (IACA; eine Staatsanwältin), bei der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission in Brüssel (ein Richter), beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (eine Richterin) sowie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (eine Richterin) tätig. Für die Dauer ihrer Entsendung erhalten diese Bediensteten ihre Monatsbezüge weiterhin vom Bundesministerium für Justiz.
Überdies sind – neben Maga. Claudia Bandion-Ortner – derzeit zwei Richterinnen und ein Richter befristet gegen Entfall der Bezüge karenziert, um beim Rote Khmer-Tribunal in Kambodscha, beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union in Brüssel mitzuarbeiten.
Wien, . September 2013
Dr. Beatrix Karl