15174/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0012-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . August 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Tadler und weitere Abgeordnete  haben am 5. Juli 2013 unter der Nr. 15482/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

  Ø   Ist Ihnen die Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Luftverkehr-Lärmimmissions-schutzverordnung bekannt,

a.    wenn nein, warum nicht?

b.    wenn ja, waren Ihnen diese Empfehlungen der WHO oder die Stellungnahme des Bundesumweltamtes nicht bekannt, oder ignorierten Sie diese wissentlich?

  Ø   Warum haben Sie entgegen der Stellungnahme des Umweltbundesamtes dieser Verordnung Ihre Zustimmung gegeben?

  Ø   Warum haben Sie mit Ihrem Ministerkollegen das UVP-Gesetz 2012 noch dahin abge-ändert, dass während des UVP-Verfahrens für Flughäfen genau diese VO Gültigkeit hat?

  Ø   Planen Sie in Zukunft die Empfehlungen der WHO und die Stellungnahmen des Bundes-umweltamtes zu berücksichtigen?

  Ø   Wollen Sie sich in diesem konkreten Fall für eine Abänderung einsetzen, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?

 


 

Für Vorhaben, die Flughäfen betreffen und die einer Genehmigung nach dem


Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 bedürfen, gelten ergänzend zu den Bestimmungen des UVP-G 2000 besondere Bestimmungen gemäß § 145b Luftfahrtgesetz.

 

Für die Beurteilung von durch das Vorhaben bedingtem Fluglärm hat die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nach Maßgabe der Erfordernisse des Lärmschutzes mit Verordnung Immissionsschwellenwerte und die Art und Weise der Berechnung dieser Lärmindizes festzulegen.

 

Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die mit Verordnung festzulegenden Immissionsschwellenwerte und Schallschutzmaßnahmen zu erlangen, wurde ein Gutachten des Institutes für Umwelthygiene, Zentrum für Public Health, der Medizinischen Universität Wien eingeholt. Wie mein Haus mitteilt, wurden im Rahmen dieses Gutachtens sowohl die Stellungnahme des Umweltbundesamtes als auch die Richtwerte der WHO von den Gutachtern evaluiert und sind in die Empfehlungen der Gutachter zur Festlegung der Schwellenwerte eingeflossen. Ausgehend von diesen Empfehlungen und unter Abwägung aller zu berücksichtigenden Interessen wurden sodann in der Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung (LuLärmIV) die Schwellenwerte sowie die Schallschutzmaßnahmen festgelegt.

 

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

  Ø   Wie lautet Ihre Meinung zu einer dritten Piste am Flughafen Schwechat?

  Ø   Gibt es einen wirtschaftlichen Bedarf für eine dritte Piste, wenn ja wie begründen Sie diesen?

  Ø   Sind im geplanten Budget Ihres Ressorts oder der Bundesregierung Mittel für eine dritte Piste vorgesehen, wenn ja, welche und unter welchem Ansatz?

 

Die Entscheidung über den Bau einer etwaigen 3. Piste liegt im Verantwortungsbereich der Flughafen Wien AG.