15183/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hans-Jörg Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Juli 2013 unter der Zl. 15515/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zusammenarbeit mit einem ausländischen Geheimdienst zum Nachteil eines österreichischen Staatsbürgers“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Außenministerin von Zypern hat mich Ende Juli 2012 in der Angelegenheit der gegenständlichen Kindesentziehung kontaktiert und Hinweise bezüglich des Aufenthaltsorts mitgeteilt.

Zu den Fragen 4 bis 7:

Nein.

Zu den Fragen 8 bis 10:

Ich habe der Außenministerin von Zypern zugesagt, die zuständigen österreichischen Behörden zu informieren.

Zu den Fragen 11 bis 12:

Es bestanden keine Kontakte zu irgendwelchen Nachrichtendiensten.

Zu den Fragen 13 bis 14:

Wie bei derartigen Fällen üblich, hat die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) seit Beginn des Verfahrens laufend mit den zuständigen Stellen im Bundesministerium für Inneres (BMI) und im Bundesministerium für Justiz (BMJ) zusammengearbeitet. Es gab keinen direkten Kontakt mit dem zuständigen Staatsanwalt.

Zu Frage 15:

Der betroffene österreichische Vater hat sich im Zuge eines Obsorgeverfahrens in Griechenland an das BMeiA bzw. die Österreichische Botschaft in Athen gewandt. Ihm wurde die Empfehlung gegeben, sich an den Vertrauensanwalt der Botschaft zu wenden. Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland greifen grundsätzlich nicht in zivilgerichtliche Verfahren ein. Der Kindesvater ist in weiterer Folge während des laufenden Verfahrens in Griechenland mit dem Sohn nach Österreich gereist. Ein von der Mutter in Österreich angestrengtes Rückstellungsverfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen wurde erstinstanzlich zugunsten der Mutter entschieden, worauf der Kindesvater mit seinem Sohn auf eine philippinische Ferieninsel reiste. Ab diesem Zeitpunkt haben die österreichischen Behörden gefahndet. Die Mitteilung der zypriotischen Außenministerin über die Lokalisierung von Vater und Sohn auf den Philippinen wurde von der zuständigen Fachabteilung des BMeiA an das BMI und an das BMJ weiter gegeben, da jedem Hinweis nachzugehen ist.

Zu den Fragen 16 bis 20:

Es bestanden keine Hinweise auf eine Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in Österreich.