15184/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am     August 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0220-I/4/2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15516/J vom 8. Juli 2013 der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

Das Bundesministerium für Finanzen verfügt über keine diesbezüglichen Informationen.

 

Zu 6.:

In der Praxis gibt es interne Verrechnungskonten bei den Kreditinstituten.

 

Zu 7.:

Für die Verjährung der Einlagen gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften (30 Jahre). Zinsen für Spareinlagen verjähren wie Einlagen. Die Verjährung wird durch jeden Zinsen-nachtrag im Sparbuch sowie durch jede Ein- oder Auszahlung unterbrochen.

 

Zu 8. und 9.:

Nein.

 

Mit freundlichen Grüßen