15184/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0220-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15516/J vom 8. Juli 2013 der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Das Bundesministerium für Finanzen verfügt über keine diesbezüglichen Informationen.
Zu 6.:
In der Praxis gibt es interne Verrechnungskonten bei den Kreditinstituten.
Zu 7.:
Für die Verjährung der Einlagen gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften (30 Jahre). Zinsen für Spareinlagen verjähren wie Einlagen. Die Verjährung wird durch jeden Zinsen-nachtrag im Sparbuch sowie durch jede Ein- oder Auszahlung unterbrochen.
Zu 8. und 9.:
Nein.
Mit freundlichen Grüßen