15191/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0171-I/4/2013

Wien, am 6. September 2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Juli 2013 unter der Nr. 15533/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verleihung des Großen Ehrenzeichens der Republik Österreich an die Bankerin Frau Sonja Kohn gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wer regte die Verleihung des großen Ehrenzeichens an Frau Sonja Kohn an?

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

 

Zu Frage 2:

Ø  An welches Bundesministerium wurde diese Anregung gerichtet?

 

An das damalige Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten.


Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Gab es diesbezüglich einen Ministerratsbeschluss?

Ø  Wenn nein, auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde das Ehrenzeichen noch vor dem sechzigsten Lebensjahr an Frau Kohn verliehen?

 

Ja, es gab einen Ministerratsbeschluss im Jahr 1999.

 

Zu Frage 5:

Ø  Welche hervorragende gemeinnützige Leistung hat Frau Kohn erbracht bzw. welche ausgezeichneten Dienste wurden von ihr geleistet?

 

Der Antrag im Jahr 1999 enthielt folgende Begründung:

„Die Genannte ist Gründerin und „President von Eurovaleur Inc. in New York“, einer internationalen Investment Bank, die für bedeutende Finanzfirmen Strategien und Produkte entwickelt um profitable Geschäftsentwicklungen in einem immer globaleren Umfeld zu gewährleisten. Die Kenntnis und Erfahrung mit den Finanzstrukturen des Amerikanischen Kapital­marktes, vereint mit dem Verständnis der Europäischen und Österreichischen Ge­schäftswelt ermöglichen es Sonja Kohn eine internationale Dimension für Unternehmen zu schaffen und österreichischen Firmen und jungen Menschen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Als Expertin für die globalen Kapitalmärkte wird sie häufig als Gastrednerin Autorin und Informationsquelle bedeutender Kongresse und Publi­kationen eingeladen. Die Expertisen und Kontakte in Wall Street stammen von Frau KOHN’s Aktivität als Inhaberin und Geschäftsführerin eines Broker Dealer’s in New York. Lizenzen in der Geschäftsführung und im Handel von Aktien, Anleihen, Optionen und Commodities, ermöglichten sowohl den Eigenhandel in convertible bond arbitrage, options conversions und reversals und pair trading, als auch einen Kundenstock von amerikanischen institutitionellen Investoren. Ein besonderes Anliegen von Frau KOHN war und ist Österreichs Bedeutung als Finanzplatz und Zentrum für Osteuropaaktivitäten zu fördern. Sie ist auch Hauptaktionärin von Medici Finanz Service GmbH., einer österreichischen Firma mit Hauptsitz in Wien, an der die Bank Austria beteiligt ist und die in den letzten Jahren erfolgreich diese Strategien verwirklicht hat. Das Engagement der zu Ehrenden für die österreichische Wirtschaft, insbesondere ihr äußerst positives Eintreten für österreichische Interessen am internationalen Kapitalmarkt können nicht noch genug geschätzt werden. In Anerkennung für das beispielgebende und verdienstvolle Wirken der Auszuzeichnenden darf der hiermit vorgelegte Antrag, der auch seitens der WKÖ bestens befürwortet wird, einer wohlwollenden Genehmigung wärmstens empfohlen werden.“

 

Zu Frage 6:

Ø  Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das „große Ehrenzeichen für die Verdienste um die Republik Österreich“ aberkannt zu bekommen?

 

Das Ehrenzeichengesetz kennt keinen Aberkennungstatbestand.

 

Mit freundlichen Grüßen