15204/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0194-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 15521/J-NR/2013

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Wahrheit Fairness und Transparenz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Die Regelungen der §§ 22, 23 BAO enthalten keine Straftatbestände, sodass darauf bezogen auch kein Ermittlungsverfahren geführt werden kann.

Zu 4 bis 14:

Derzeit werden hinsichtlich der in der Anfrage genannten Aspekte des Sachverhaltskomplexes „Schloss Reifnitz“ (verdeckte Gewinnausschüttung, „Nichtabführen“ von Spekulationssteuer, Schädigung des Magna-Konzerns und seiner Aktionäre) mangels Vorliegens einer – gemäß § 1 StPO die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen gebietenden – Anfangsverdachtslage keine Erhebungen geführt.


Der verfahrensführenden Staatsanwaltschaft sind hiezu bislang keine Abgabenbescheide der Finanzbehörden bekannt. Auch aus dem – sich im Wesentlichen auf Vermutungen hinsichtlich der Höhe der Investitionen bzw. des Wertes der Liegenschaft stützenden – Einleitungstext der Anfrage ergeben sich keine ausreichenden Anhaltspunkte für gerichtlich strafbare Handlungen, sodass auch aktuell kein Anlass für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen besteht.

Auf die sich aus der parlamentarischen Anfrage ergebenden Informationen und steuerrechtlichen Aspekte wird jedoch bei der Bewertung der Ergebnisse der zum Komplex „Schloss Reifnitz“ laufenden Ermittlungen Bedacht genommen werden.

Zu 15 bis 17:

Zur Frage einer allfälligen Spekulationssteuerpflicht liegen der zuständigen Staatsanwaltschaft keine Informationen oder Steuerbescheide der zuständigen Finanzbehörden vor. Da kein finanzstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, fehlt ein hinreichend verlässliches Tatsachensubstrat zur Beantwortung dieser Frage.

 

Wien,        . September 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl