15208/AB XXIV. GP
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BMJ-Pr7000/0198-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Eingelangt am 06.09.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 15531/J-NR/2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „verbotene Interventionen in der Causa K./M.“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 11:
Am 2. September 2009 übermittelte die Staatsanwaltschaft Zürich I eine Geldwäscheverdachtsmeldung. Am 29. September 2009 wurde die Staatsanwaltschaft Zürich l – nach gerichtlicher Bewilligung – im Wege der Rechtshilfe ersucht, eine Hausdurchsuchung durchzuführen und die Konten der Beschuldigten zu öffnen. Eine Sicherstellung allfälliger Guthaben wurde nicht beantragt, weil die Beschuldigte vorgebracht hatte, durch M. selbst geschädigt worden zu sein und sie dazu auch Urkunden vorlegen konnte.
Die Übermittlung der Akten aus der Schweiz erfolgte in mehreren Teilen, zunächst wurden die Kontenunterlagen übermittelt, zuletzt – im August 2010 – die bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Unterlagen.
Darüber hinausgehende Kontaktaufnahmen mit den schweizer Behörden gab es nicht.
Zu 12 bis 14:
Das Fürstliche Landgericht Vaduz hat mit Rechtshilfeersuchen vom 31. August 2009 um Mitteilung des Verfahrensstandes des Inlandsverfahrens ersucht; diesem Ersuchen wurde entsprochen.
Zu 15 bis 18:
Mir sind keine Interventionsversuche bekannt.
Wien, . September 2013
Dr. Beatrix Karl