15209/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

BMJ-Pr7000/0199-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 15532/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hans-Jörg Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Werbebroschüre Bank Medici im Jahr 2007“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 12:

Einleitend erinnere ich daran, dass das Bundesministerium für Justiz keine Strafverfolgungsbehörde ist und daher keine eigenen Untersuchungen führt. Ich habe allerdings die Staatsanwaltschaft Wien um Bericht ersucht, ob im Zusammenhang mit den in der Anfrage genannten Umständen und Geldflüssen Ermittlungsverfahren geführt wurden oder werden.


Nach diesem Bericht ist die anfragerelevante Werbebroschüre bekannt. Da aus dieser Broschüre kein Verdacht einer strafbaren Handlung gegen den Bürgermeister oder andere Organe der Stadt Wien abgeleitet werden kann, wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auch aus den bisher im Zusammenhang mit der „Causa Bank Medici“ ausgewerteten Unterlagen ergeben sich keine Hinweise für Zahlungsflüsse an Organe der Gemeinde Wien.

 

Wien,      . September 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl