15211/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 6. September 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0230-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15504/J betreffend "Gehaltstransparenz in ausgelagerten Gesellschaften", welche die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
· Verbund AG
· Austrian Business Agency (ABA)
· Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
· Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)
· Familie & Beruf Management GmbH (FBG)
· Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG)
· Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H. (SSKB)
· Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. (STG)
Antwort zu den Punkten 2, 3, 5 und 7 der Anfrage:
Dazu ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13974/J zu verweisen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Bei VERBUND werden die Aufsichtsratsvergütungen und Sitzungsgelder durch die Hauptversammlung, bei aws, FFG und FBG durch die Generalversammlung, bei BIG, SSKB und STG durch den Eigentümervertreter mit Gesellschaftsbeschluss festgelegt. In der ABA sind keine Aufsichtsräte bestellt.
Im Übrigen ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13974/J zu verweisen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Bei ABA und FBG ist Derartiges nicht vorgesehen. Ansonsten richten sich die jährlichen Pensionsleistungen nach den Vorgaben der Bundes - Vertragsschablonenverordnung. Betreffend VERBUND ist zudem auf die veröffentlichten Geschäftsberichte zu verweisen.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Bei VERBUND erfolgt die Verhandlung der Vorstandsverträge und Gehälter durch den Aufsichtsrat, in dem mein Ressort mit einem Mitglied vertreten ist, sowie durch den Vergütungsausschuss, in dem mein Ressort nicht vertreten ist. Bei der ABA erfolgt die Mitwirkung meines Ressorts als Eigentümervertreter nach dem geltenden Gesellschaftsvertrag. Bei der FFG, der aws und der FBG ist für Verhandlung und Abschluss der Anstellungsverträge grundsätzlich der Eigentümervertreter zuständig. Bei BIG, SSKB und STG werden das Jahresbruttogehalt und die sonstigen Leistungen an die Geschäftsführer/innen vor Bestellung gemäß dem Stellenbesetzungsgesetz verhandelt und in den jeweiligen Anstellungsverträgen zwischen der Gesellschaft und den Geschäftsführe/inne/n vereinbart. Die Gesellschaft wird hierbei allein durch den Gesellschafter bzw. Eigentümervertreter vertreten. Die Höhe des Jahresbruttoentgeltes und der sonstigen Leistungen orientiert sich an den branchenüblichen Usancen unter Berücksichtigung des spezifischen Aufgaben- und Verantwortungsbereiches. Die Marktkonformität wird jeweils durch einen Personalberater geprüft.
Alle Verträge samt ihrem Zustandekommen basieren selbstverständlich auf den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere der Bundes - Vertragsschablonenverordnung.
Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:
Die Bundesregierung hat mit Ministerratsbeschluss vom 30.10.2012 den "Bundes Public Governance Kodex" (BPGK) in Kraft gesetzt. Ein wesentliches Ziel des Kodex ist eine weitere Stärkung der Transparenz bei allen bundeseigenen und bundesnahen Unternehmungen. Bei der Erstellung des Kodex wurden die OECD Grundsätze der Corporate Governance öffentlicher Unternehmungen ebenso wie die des Österreichischen Corporate Governance Codex für die Privatwirtschaft sowie vergleichbare Governance Regelungen in Deutschland und in der Schweiz entsprechend berücksichtigt. Der BPGK wurde mittels Gesellschafterweisung für sämtliche bundeseigenen und bundesnahen Unternehmungen für verbindlich erklärt. Der BPGK strebt zwar die Offenlegung der Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Überwachungsorgans an, hält jedoch gleichzeitig im Sinne des Datenschutzes fest, dass dies bei laufenden Verträgen bzw. Funktionen der Zustimmung der Betroffenen bedarf.