15212/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
|
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 6. September 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0232-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15509/J betreffend "Sparen bei Wissenschaft und Forschung", welche die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Im Jahr 2012 wurde in der Untergliederung 33 ein Betrag in Höhe von € 100,800
Mio. veranschlagt, dem ein Erfolg in Höhe von € 109,961 Mio. gegenübersteht, womit gegenüber dem Voranschlag eine Überschreitung von € 9,161 Mio. vorliegt.
Im Bundesvoranschlag 2012 (BVA 2012) wurde beim Voranschlagsansatz 1/33176 (Förderungen) ein Betrag in Höhe von € 87,000 Mio. budgetiert, während Auszahlungen in Höhe von € 91,814 Mio. getätigt wurden. Beim Voranschlagsansatz 1/33178 (Aufwendungen) wurde im BVA 2012 ein Betrag in Höhe von € 13,800 Mio. budgetiert, während Auszahlungen in Höhe von € 18,147 Mio. getätigt wurden. Der höhere Ausgabenerfolg der UG 33 war durch die Entnahme von Rücklagen abzudecken.
Zur Abdeckung der die Veranschlagung überschreitenden Auszahlungen wurden im Jahr 2012 Rücklagen entnommen, die sich aus budgettechnischen Gründen auf € 37,000 Mio. beliefen. Der nicht benötigte Teilbetrag in Höhe von € 27,838 Mio., der der in der Anfrage genannten Summe entspricht, wurde zum 31. Dezember 2012 wieder der Rücklage zugeführt.
Daher wurde nichts "gespart", sondern wurden, wie bereits
ausgeführt, die entsprechenden Voranschlagsansätze
überschritten.
Antwort zu den Punkten 3 und 6 der Anfrage:
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 bestanden Verpflichtungen (mehrjährige Verträge) in Höhe von insgesamt € 192,122 Mio., die teilweise durch Rücklagen abgedeckt werden.
Die am 31.12.2012 bestandenen Rücklagen werden in den Jahren 2013 bis 2016 zur Finanzierung laufender mehrjähriger Projekte eingesetzt, die im Jahr 2012 und in den Vorjahren genehmigt wurden. Darunter fallen unter dieser Untergliederung unter anderem Projekte aus den Programmen COIN, COMET, Forschungskompetenzen für die Wirtschaft, High Tech Start Up, Research Studios Austria (alle FFG) sowie Gründung und Aufbau junger innovativer technologieorientierter Unternehmen und ProTrans (aws).
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Aus budgettechnischen Gründen wurden in der ersten Jahreshälfte 2013 € 36,200 Mio. aus Rücklagen entnommen, um die oben genannten bestehenden sowie die neu eingegangenen Verpflichtungen bedecken zu können.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Rücklagen sind nicht im Bundesvoranschlag bzw. Bundesfinanzrahmen enthalten, sondern kommen zusätzlich zur Auszahlung.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die Berechnung der F&E-Quote erfolgt unter anderem auf Basis der Beilage T / Teil b des Arbeitsbehelfes zum Bundesfinanzgesetz; darin ist für das laufende Jahr und das Vorjahr (2013 und 2012) der Bundesvoranschlag und für das Vorvorjahr (2011) der Erfolg enthalten. Der Erfolg 2012 wird daher erst bei der Globalschätzung 2014 Berücksichtigung finden, indem die Schätzung für das Jahr 2012 revidiert wird.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Mit 30. Juni 2013 beträgt der Rücklagenstand € 34,998 Mio.