15215/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0115-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 6. SEPT. 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und
Kollegen vom 10. Juli 2013, Nr. 15555/J, betreffend europaweiter Schutz
vor Luftverschmutzung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Juli 2013, Nr. 15555/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nachdem es in vielen EU-Mitgliedstaaten, vor allem in Zentraleuropa, verschiedene Probleme im Bereich der Luftreinhaltung gibt, unterstütze ich eine grundlegende Überprüfung der EU-Luftreinhaltepolitik. Im Zuge der Diskussionen am Informellen Umweltministerrat in Dublin wurden insbesondere die Ergebnisse des WHO-Reviews über die Gesundheitsauswirkungen von Luftschadstoffen als Basis für die Grenzwertfestlegung angesprochen, Vereinfachungen und eine verständlichere Gestaltung der bestehenden Regulierungsinstrumente (derzeit z.B. 6 unterschiedliche Regelungen betreffend Feinstaub in der Luftqualitäts-RL) angeregt sowie die Notwendigkeit einer besseren Kohärenz der unterschiedlichen Politikfelder in der EU herausgestrichen.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Emissionsvorschriften für verschiedene Luftschadstoffquellen müssen auf EU-Ebene überdacht und tendenziell strenger formuliert werden.
Anders ist die Situation im Immissionsbereich. Die zum Teil sehr große Zahl von Grenzwertüberschreitungen (vor allem bei NO2 und PM10) in weiten Teilen Europas (vor allem Zentraleuropa) zeigt, dass die geltenden Werte zum Teil recht ambitioniert sind. Eine weitere Verschärfung bei den Immissionsgrenzwerten ohne entsprechende emissionsseitige Maßnahmen auf Unionsebene würde lediglich zu einer erhöhten Anzahl von Grenzwertüberschreitungen führen, kaum jedoch zu einer Verringerung des grenzüberschreitenden Schadstofftransports. Eine verbesserte Kohärenz der unterschiedlichen Politikfelder in der EU ist aus meiner Sicht unabdingbar.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Die Einrichtung von Messstellen für PM2,5 wurde erstmalig in der Messkonzeptverordnung zum Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) im Jahr 2004 verbindlich gemacht. Die Landeshauptleute mussten in allen Städten über 90.000 Einwohner jeweils eine Messstelle einrichten, also insgesamt sechs in ganz Österreich. Mit der Neuerlassung der Messkonzeptverordnung im Jahr 2012 ist österreichweit der Betrieb von 36 PM2,5-Messstellen vorgeschrieben. Diese Anzahl geht deutlich über die von der EU-Luftqualitäts-Richtlinie geforderte Mindestanzahl hinaus. Eine Ausweitung des Messnetzes für PM2,5 ist weder notwendig noch sinnvoll; dies vor allem deshalb, da PM2,5 in Bezug auf Grenz- oder Zielwertüberschreitungen eher unproblematisch ist.
Die Messung von noch kleineren Staubfraktionen (PM1, PM0,1) oder der Partikelzahl wird in Österreich zur Zeit punktuell zur Beantwortung von spezifischen Fragestellungen durchgeführt. Sollten sich unionsweit Regelungen sowie standardisierte Messmethoden abzeichnen, werden die entsprechenden Messungen in Österreich selbstverständlich vorgeschrieben.
Der Bundesminister: