15216/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0116-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 6. SEPT. 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 11. Juli 2013, Nr. 15562/J, betreffend Weinkontrollen in

                        Österreich im Jahr 2012

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 11. Juli 2013, Nr. 15562/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Bundeskellereiinspektion (BKI) führt Kontrollen in allen Handelsstufen durch, überprüft sämtliche Geschäftsunterlagen und entnimmt Weinproben. Bei Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben wird das jeweilige Produkt beschlagnahmt und die Anzeige bei den zuständigen Behörden erstattet.


Seit dem Jahr 2011 wird ein neues Kontrollkonzept umgesetzt. Mit diesem Konzept entspricht die BKI allen nationalen und gemeinschaftlichen Richtlinien über Kontrollen. Die BKI wählt mit einer EDV-gestützten Risikoanalyse Betriebe zur Kontrolle aus. Diese werden mit einer mehrköpfigen Kontrollkommission auf Basis einer Checkliste komplett überprüft.

 

Zu Frage 2:

 

Bei allen Kontrollen werden auch Proben von den (in der Frage sogenannten) Importweinen

entnommen.

 

Zu Frage 3:

 

Die BKI führt laufend anders bezogene Schwerpunktkontrollen in mehrstufigen Verfahren durch, um KonsumentInnen und österreichische MitbewerberInnen vor Täuschungen im Weinbereich zu schützen.

 

Zu Frage 4:

 

Im österreichischen Lebensmittelhandel wurden 47 Kontrollen durchgeführt. Die Kontrollen im Weinhandel werden nicht getrennt erfasst und sind in den Kontrollen der Produktion enthalten.

 

Zu Frage 5:

 

Im Lebensmittelhandel wurden 335 Proben entnommen.

 

Zu Frage 6:

 

Davon betrafen 278 Proben inländische Weine, 57 ausländische Weine.

 

Zu Frage 7

 

Es wurden 27 Proben beanstandet. Die Beanstandungen betrafen hauptsächlich Bezeichnungsfragen, falschen Alkoholgehalt, Mängel in der Herkunftsangabe, irreführende Angaben sowie keine Identität zur Prüfnummernanalyse.

 

Zu Frage 8:

 

Es wurde eine Probe als verfälscht beurteilt.


Zu Frage 9:

 

Alle unter Frage 7 angeführten 37 beanstandeten Proben wurden bei den zuständigen Verwaltungsbehörden angezeigt, es gab eine Gerichtsanzeige. Diese Erledigungen verteilen sich auf offene, eingestellte und rechtskräftig beendete Verfahren. Eine tagfertige Aufschlüsselung nach dem jeweiligen Stand der Verfahren ist im Berichtswesen der BKI nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 10:

 

Es wurden 6.229 Kontrollen durchgeführt. Diese Summe betrifft ProduzentInnen und WeinhändlerInnen. Die Anzahl der Kontrollen ergibt sich aus 82 Betriebskontrollen nach dem neuen Kontrollkonzept 2020 sowie punktuellen, anlassbezogenen Nachschauen und der Lesekontrolle inklusive Prädikatsweinüberwachung.

Die Ergebnisse spiegeln sich zum Teil in den angezeigten Delikten nach Probenziehungen wieder. Bei der Lesekontrolle wurden Abstufungen der Qualität vorgenommen, Prädikatsweinvorführungen mit Ausstellung einer Bestätigung über die jeweilige Gradation abgeschlossen.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

 

Bei ProduzentInnen und WeinhändlerInnen wurden 1.921 Proben entnommen. Davon wurden 361 Proben beanstandet, woraus sich 852 Verwaltungsdelikte und 2 Gerichtsdelikte ergaben.

 

Zu Frage 13:

 

Es wurden keine gesundheitsschädlichen und verfälschten Proben gefunden.

 

Zu Frage 14:

 

Die unter 12 genannten Delikte wurden ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht. Die Erledigungen verteilen sich auf noch offene, eingestellte und rechtskräftig beendete Verfahren.

 

Zu Frage 15:

 

Es wurden keine Erzeugnisse und Behälter beschlagnahmt.


Zu den Fragen 16 und 17:

 

Bei sämtlichen Kontrollen wird die korrekte Angabe kennzeichnungspflichtigen Allergens, Sulfit, überprüft. Eine Untersuchung auf das Vorhandensein wäre widersinnig, da jeder Wein oxidationshemmende Sulfite enthält.

 

Zu Frage 18:

 

Es wurden keine Proben als gesundheitsschädlich oder verfälscht beurteilt.

 

Zu Frage 19:

 

Es werden routinemäßig laufend Proben auf Ochratoxin A durchgeführt.

 

Zu den Fragen 20 bis 23:

 

Es gab keine Beanstandungen.

 

Zu den Fragen 24 bis 28:

 

Im Zuge der routinemäßigen Untersuchungen auf Pestizide erfolgten keine Beanstandungen.

 

Zu den Fragen 29 bis 32:

 

Bei den untersuchten Traubenmostproben gab es keine Beanstandungen hinsichtlich Pestizidrückstände.

 

Zu den Fragen 33 bis 36:

 

Die routinemäßig untersuchten Obstweinproben enthielten keine Schadstoffe. Es gab daher auch keine Beanstandungen.

 

Zu den Fragen 37 bis 42:

Traubenproben fallen als Lebensmittel nicht in die Kompetenz der Bundeskellereiinspektion. Es wurden daher keine Proben zum Zwecke von Untersuchungen entnommen.


Zu Frage 43:

 

Es wurden 2008 bis 2012 58 Flaschen in Bayern gekauft. Es kam zu einer  Beanstandung mit der Konsequenz der Verständigung der zuständigen ausländischen Behörde, da der Wein in Deutschland abgefüllt worden war.

 

Zu Frage 44:

 

Zu allen Kontrollbehörden in wichtigen Weinländern bestehen gute Kontakte und es werden diese im Bedarfsfall genutzt. Mit der deutschen Weinkontrolle wird seit vielen Jahren aufs engste zusammen gearbeitet und erfolgt ein permanenter Informationsaustausch.

 

Zu Frage 45:

 

Die Informationen aus dem EU-weiten Frühwarnsystem gelangen im Wege der österreichischen Koordinationsstelle (AGES) ins Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und zur BKI.

 

Zu Frage 46:

 

Im Jahr 2012 gab es keine derartigen Beanstandungen.

 

Zu Frage 47:

 

Nein.

 

Zu Frage 48:

 

Es gab 852 angezeigte Verwaltungsdelikte.

 

Zu den Fragen 49 bis 51:

 

 

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

Gerichtsanzeigen 

        2

        6

      3

        5

       9

      10

        8

        4

        6

        6

Verwaltungs-strafanzeigen

    191

    207

  789

    695

   762

    980

 1.193

    985

    842

 1.027

Rechtskräftige Verfahren

    141

      95

  436

    481

   489

    755

    948

   911

    778

    773

 

Die Summe der Geldstrafen sowie eine bundesländermäßige Auswertung ist aus dem BKI-internen Berichtswesen nicht ersichtlich.


Zu Frage 52:

 

Die Organisationsstrukturen und AufgabensteIlungen von Kontrollbehörden sind in diversen Ländern äußerst unterschiedlich gestaltet, weshalb sinnvolle Vergleichswerte kaum zu ermitteln sind.

 

Zu Frage 53:

 

Im Zuge des Kontrollkonzepts 2020 wurden solche Pläne erarbeitet und werden seit 2011 auch umgesetzt. Für 2013 ist die Weiterführung des Kontrollkonzeptes 2020 vorgesehen.

 

Zu Frage 54:

 

Über die Ergebnisse aus dem Kontrollkonzept 2020 kann jederzeit berichtet werden.

 

Der Bundesminister: