15218/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0202-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 15553/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren – Anwendung durch die Mitgliedstaaten bzw. Österreich im Jahr 2012“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Der Europäische Haftbefehl ist als Instrument der gegenseitigen Anerkennung von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union implementiert und wird problemlos angewendet. Die im Rahmenbeschluss vorgesehene Höchstdauer von 90 Tagen für ein Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls wird nur in wenigen Ausnahmefällen überschritten.

Auch die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 zur Änderung der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI und 2008/947/JI,  zur  Stärkung  der  Verfahrensrechte  von  Personen   und   zur   Förderung   der


Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen, die im Anschluss an eine Verhandlung ergangen sind, zu der die betroffene Person nicht erschienen ist, ABl. L 2009/81, 24, durch BGBl. I Nr. 134/2011, hat weder in Österreich noch in den Mitgliedstaaten zu Problemen geführt.

Die österreichische Erklärung zu Artikel 32 des Rahmenbeschlusses, mit der die Rückwirkung auf Taten rahmenbeschlusskonform ausgeschlossen wird, die zumindest teilweise vor dem 7. August 2002 begangen worden sind, wurde von manchen Mitgliedstaaten kritisiert. In wenigen Einzelfällen müssen für solche Taten in Österreich Auslieferungsverfahren auf Grund der zum 1. Jänner 2004 geltenden auslieferungsrechtlichen Vereinbarungen durchgeführt werden.

Zu 3:

Insgesamt wurden im Jahr 2012 von den Mitgliedstaaten 10.665 Europäische Haftbefehle ausgestellt:

Ausstellungsstaat

 

 

Belgien

616

Bulgarien

-

Dänemark

117

Deutschland

1.984

Estland

61

Finnland

135

Frankreich

1.087

Griechenland

-

Irland

88

Italien

-

Lettland

-

Litauen

473

Luxemburg

60

Malta

11

Niederlande

-

Österreich

552

Polen

3.497

Portugal

223

Rumänien

-

Schweden

239

Slowakei

414

Slowenien

-

Spanien

587

Tschechische Republik

487

Ungarn

-

Vereinigtes Königreich

-

Zypern

34

Summe

10.665

 

Zu 4 und 5:

Statistiken über die Staatsbürgerschaft der mit Europäischen Haftbefehlen gesuchten Personen und über die den Haftbefehlen zugrunde liegenden strafbaren Handlungen werden weder im Rahmen der Europäischen Union noch im Bundesministerium für Justiz geführt.

Zu 6:

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 4.590 Personen auf Grund von Europäischen Haftbefehlen in den Mitgliedstaaten festgenommen.

Vollstreckungsstaat

 

Dänemark

29

Deutschland

1.357

Estland

50

Finnland

44

Frankreich

880

Litauen

72

Luxemburg

25

Malta

5

Österreich

167

Polen

266

Portugal

121

Schweden

139

Slowakei

94

Spanien

1.110

Tschechische Republik

208

Zypern

23

Summe

4.590

Es liegen keine statistischen Daten der Mitgliedstaaten darüber vor, welche Europäischen Haftbefehle welcher Ausstellungsstaaten zur Festnahme geführt haben.

Zu 7:

Daten über die Staatsangehörigkeit der auf Grund Europäischer Haftbefehle in den Mitgliedstaaten festgenommenen Personen werden von den Mitgliedstaaten nicht erhoben. Es liegen keine statistischen Daten der Mitgliedstaaten vor.

Zu 8:

Anzahl und Staatsangehörigkeit der in Österreich für Ausstellungsstaaten im Jahr 2012 ausschließlich auf Grund eines Europäischen Haftbefehls festgenommenen Personen:

Ausstellungsstaat

(Anzahl der Personen)

Staatsangehörigkeit

Zahl

Belgien (3)

Irland

1

 

Serbien

1

 

Ungarn

1

Bulgarien (6)

Bulgarien

6

Deutschland (56)

Ägypten

1

 

Bulgarien

1

 

Deutschland

28

 

Frankreich

1

 

Kosovo

2

 

Libyen

1

 

Niederlande

1

 

Österreich

2

 

Polen

4

 

Rumänien

4

 

Serbien

5

 

Sierra Leone

1

 

Türkei

1

 

Ungarn

4

Finnland (1)

Rumänien

1

Frankreich (3)

Bulgarien

1

 

Rumänien

2

Italien (16)

Albanien

2

 

Deutschland

1

 

Italien

2

 

Marokko

1

 

Mazedonien

1

 

Moldau

2

 

Rumänien

4

 

Serbien

2

 

Ukraine

1

Niederlande (2)

Polen

1

 

Vereinigtes Königreich

1

Polen (22)

Polen

22

Rumänien (14)

Österreich

1

 

Polen

1

 

Rumänien

12

Schweden (1)

Kanada

1

Slowakei (9)

Slowakei

9

Slowenien (2)

Bosnien

1

 

Slowenien

1

Spanien  (1)

Rumänien

1

Tschechische Republik (10)

Slowakei

2

 

Tschechische Republik

8

Ungarn (21)

Mazedonien

1

 

Slowakei

1

 

Ungarn

19

Summe

 

167

Jene Personen, die sich bereits in Österreich auf Grund eines inländischen Ermittlungsverfahrens in Haft befinden, werden statistisch nicht erfasst.


Zu 9:

Anzahl und Staatsangehörigkeit der von Österreich an Ausstellungsstaaten im Jahr 2012 übergebenen Personen:

Ausstellungsstaat

(Anzahl der Personen)

Staatsangehörigkeit

Zahl

Belgien (3)

Irland

1

 

Serbien

1

 

Ungarn

1

Bulgarien (6)

Bulgarien

6

Dänemark (1)

Montenegro

1

Deutschland (73)

Ägypten

1

 

Brasilien

1

 

Bulgarien

2

 

Deutschland

32

 

Kosovo

2

 

Libyen

1

 

Niederlande

1

 

Österreich

1

 

Polen

6

 

Rumänien

11

 

Serbien

7

 

Staatenlos

1

 

Türkei

2

 

Ungarn

5

Finnland (1)

Rumänien

1

Frankreich (2)

Bulgarien

1

 

Rumänien

1

Italien (13)

Albanien

2

 

Deutschland

1

 

Italien

2

 

Marokko

1

 

Mazedonien

1

 

Rumänien

4

 

Serbien

1

 

Ukraine

1

Litauen (1)

Litauen

1

Niederlande (3)

Niederlande

1

 

Polen

1

 

Vereinigtes Königreich

1

Polen (25)

Polen

25

Rumänien (18)

Polen

1

 

Rumänien

17

Schweden (1)

Kanada

1

Slowakei (18)

Slowakei

18

Slowenien (2)

Bosnien

1

 

Slowenien

1

Spanien (2)

Frankreich

1

 

Rumänien

1

Tschechische Republik (16)

Slowakei

3

 

Tschechische Republik

13

Ungarn (39)

Deutschland

1

 

Mazedonien

1

 

Rumänien

3

 

Slowakei

1

 

Ungarn

33

Summe

 

224

 

Zu 10:

Ein Österreicher wurde im Jahr 2012 übergeben.

Zu 11 und 12:

Im Jahr 2012 wurden in Österreich 552 Europäische Haftbefehle neu ausgestellt und in das Schengener Informationssystem (SIS) eingestellt.

Daten hinsichtlich der den österreichischen Europäischen Haftbefehlen zugrunde liegenden strafbaren Handlungen und der Staatsangehörigkeit der gesuchten Personen wurden nicht erhoben.


Zu 13:

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 212 Personen auf Grund eines Europäischen Haftbefehls an Österreich übergeben.

Anzahl und Staatsangehörigkeit der von Vollstreckungsstaaten an Österreich im Jahr 2012 übergebenen Personen:


Ausstellungsstaat

(Anzahl der Personen)

Staatsangehörigkeit

Zahl

Bulgarien (4)

Bulgarien

2

 

Serbien

1

 

Türkei

1

Dänemark (1)

Litauen

1

Deutschland (28)

Bulgarien

1

 

Belarus

1

 

Deutschland

5

 

Irak

1

 

Italien

1

 

Kroatien

1

 

Marokko

1

 

Moldau

1

 

Nigeria

1

 

Österreich

4

 

Polen

3

 

Rumänien

1

 

Serbien

3

 

Türkei

3

 

Ungarn

1

Frankreich (1)

Italien

1

Griechenland (3)

Griechenland

1

 

Marokko

1

 

Slowakei

1

Italien (14)

Irland

1

 

Italien

2

 

Kosovo

1

 

Moldau

1

 

Österreich

2

 

Rumänien

4

 

Serbien

1

 

Staatenlos

1

 

Syrien

1

Litauen (7)

Litauen

7

Luxemburg (1)

Moldau

1

Niederlande (2)

Österreich

2

Polen (6)

Polen

6

Rumänien (54)

Afghanistan

1

 

Moldau

2

 

Österreich

1

 

Pakistan

1

 

Rumänien

47

 

Serbien

1

 

Türkei

1

Schweden (1)

Litauen

1

Slowakei (13)

Slowakei

13

Slowenien (8)

Bosnien

1

 

Serbien

4

 

Slowenien

2

 

Ungarn

1

Spanien (5)

Nigeria

1

 

Österreich

2

 

Rumänien

2

Tschechische Republik (12)

Deutschland

2

 

Polen

4

 

Slowakei

1

 

Tschechische Republik

5

Ungarn (51)

Bosnien

1

 

Italien

1

 

Kosovo

1

 

Rumänien

3

 

Serbien

8

 

Slowakei

1

 

Ungarn

35

 

Vereinigte Staaten

1

Vereinigtes Königreich (1)

Rumänien

1

Summe

 

212

 

Zu 14:

Ein Termin für die nächste gegenseitige Evaluierung über „die praktische Anwendung des Europäischen Haftbefehls“ wurde bislang nicht festgelegt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass vor einem derartigen Vorgehen eine Evaluierung des praktischen Funktionierens der übrigen Instrumente im Bereich der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen erfolgen wird.

Zu 15:

Das Bundesministerium für Justiz wurde vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, dem die zentrale Koordinierung der Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Österreich obliegt, mit keinem derzeit noch beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Vorabentscheidungsverfahren befasst, das der Auslegung des Rahmenbeschlusses Nr. 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten dienen soll. Die in Beantwortung der letzten diesbezüglichen Anfrage aus dem Jahr 2012, Zl 11454/J-NR/2012, angeführten vier Vorabentscheidungsverfahren sowie ein weiteres im Jahr 2013 angefallenes Eilvorabentscheidungsverfahren (Rs C-168/13 PPU) sind mittlerweile durch Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union abgeschlossen.

Zu 16:

Die Statistik über die quantitative Anwendung des Europäischen Haftbefehls wird für das Jahr 2013 letztmalig auf Grundlage des Standardfragebogens der Arbeitsgruppe über die strafrechtliche Zusammenarbeit (Experten für den Europäischen Haftbefehl) vom 15. April 2005, Dok 8111/05, COPEN 75 EJN 23 EUROJUST 24, geführt.

Für das Jahr 2014 wird der am 24. Juni 2013 einstimmig vereinbarte und überabeitete Fragebogen, Dok 11356/13, COPEN 97, EJN 40, EUROJUST 47, verwendet. Die Mitgliedstaaten  haben  sich  weiterhin  verpflichtet,  die  geforderten  Daten  bis  1.   Mai   des


Folgejahres dem Sekretariat des Rates bekannt zu geben. Die jeweiligen Präsidentschaften ermahnen die Mitgliedstaaten, diese Frist einzuhalten. Sanktionen bei Verstößen sind nicht vorgesehen.

Eine Zuständigkeit der EU-Kommission besteht nicht.

 

Wien,        . September 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl