15219/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2013
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0115-I/4/2013 |
Wien, am September 2013 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Fürntrath-Moretti, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Juli 2013 unter der Nr. 15556/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Gehaltstransparenz für Betriebe über 25 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Haben Sie mit dem Sozialpartner bereits über Ihre Forderung nach Erstellung von Einkommensberichten bei Betrieben mit über 25 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesprochen?
1.1 Wenn ja – wie ist das Ergebnis?
1.2 Wenn nein – haben Sie ein solches Gespräch vor?
Ø Haben Sie zu diesem Thema in Ihrem Ministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet?
2.1 Wenn ja – wer nimmt an dieser Teil?
2.2 Wenn ja – welche Ministerien sind in dieser Arbeitsgruppe vertreten?
2.3 Wenn ja – sind da alle Sozialpartner vertreten?
2.4 Wenn nein – warum nicht?
Im Mai dieses Jahres habe ich VertreterInnen der Arbeiterkammer, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer eingeladen, um die weitere Vorgangsweise zur Einkommenstransparenz zu besprechen. Dabei war auch der Vorschlag, die Einkommensberichte auch für Betriebe unter 150 MitarbeiterInnen vorzusehen, Thema. Die SozialpartnerInnen haben zugesagt, sich nach der ersten Umsetzungsphase der neuen Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes (insb. betreffend die Erstellung von Einkommensberichten und die verpflichtende Gehalts-Angabe in Stelleninseraten) künftig intensiver mit der weiteren Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplan Gleichstellung auszutauschen und dabei die weiteren nötigen Schritte zum Verringern der Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern in den Mittelpunkt zu stellen.
Auch in der nächsten Legislaturperiode sollen daher zusammen mit allen Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden. . Dies beinhaltet auch eine gemeinsame Weiterentwicklung des Instruments der Einkommensberichte.
Eine in meinem Ressort angesiedelte interministerielle Arbeitsgruppe zu diesem Thema wäre nicht zielführend, da es sich um eine Bestimmung des Gleichbehandlungsgesetzes für die Privatwirtschaft handelt.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Ø Wie viele Betriebe würde diese Forderung österreichweit treffen?
Ø Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würde die Umsetzung dieser Forderung treffen?
Ø Wie viele Betriebe mit über 25 Mitarbeitern aber unter 150 Mitarbeitern gibt es in Österreich?
5.1. Wie viele Beschäftigte haben diese insgesamt?
5.2. Wie viele davon haben in derselben Verwendungsgruppe mehrere Mitarbeiter, sodass Rückschlüsse auf einzelne Gehälter nicht gezogen werden können?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeitsbereiches. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger mit Stand Juli 2013 23.042 Betriebe gab, die mehr als 20 MitarbeiterInnen beschäftigen. Dies entspricht 9,1% der Unternehmen, aber 1,868.261 ArbeitnehmerInnen bzw. 72% aller Beschäftigten.
Zu Frage 6:
Ø Haben Sie die Datenschutzkommission über Ihre Ideen informiert?
In einem Begutachtungsverfahren zu einer allfälligen Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes würden selbstverständlich auch die datenschutzrechtlichen Aspekte mit den kompetenten Stellen erörtert werden.
Zu Frage 7:
Ø Gab es zur jetzigen gesetzlichen Bestimmung datenschutzrechtliche Verfahren?
7.1. Wenn ja, wie viele und in welchem Zeitraum?
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeitsbereiches.
Zu Frage 8:
Ø Wie stellen Sie sicher, dass keine Rückschlüsse auf das jeweilige Gehalt von einzelnen bei Betrieben gezogen werden können?
Der Einkommensbericht ist zur Gewährleistung des Datenschutzes in anonymisierter Form zu erstellen und darf keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen. Um dies sicherzustellen, sollen nach Ansicht der Bundesanstalt Statistik Österreich keine Einheiten (z. B. ein Verwendungsgruppenjahr) in den Bericht aufgenommen werden, in denen weniger als drei Personen eingereiht sind. In der Praxis heißt das: Wenn in einem Verwendungsgruppenjahr oder einer Verwendungs- oder Lohngruppe die Darstellung Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen würde, sind nur jene Einheiten (Verwendungsgruppenjahr, Verwendungs- oder Lohngruppe, etc.) in den Bericht aufzunehmen, in denen eine anonymisierte Darstellung möglich ist. Gruppen, bei denen das nicht möglich ist, werden bei der jeweils übergeordneten Einheit mit berücksichtigt.
Zu Frage 9:
Ø Haben Sie zu Ihrer Forderung eine Umfrage bzw. wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben?
9.1. Wenn ja – wie ist das Ergebnis dieser Umfrage bzw. Studie?
9.2. Wenn ja – wer hat diese erstellt?
9.3. Welche Kosten haben Fremdleistungen zum Thema „Gehaltstransparenz“ in Ihrem Ministerium verursacht?
In dieser Legislaturperiode habe ich keine wissenschaftlichen Studien und keine Umfrage zur Ausweitung der Einkommensberichte auf Betriebe ab 25 MitarbeiterInnen in Auftrag gegeben.
Für Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der neuen Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes wie Schulungen für Unternehmen zur Umsetzung der neuen Bestimmungen, die Erstellung eines Fragebogens als Unterstützung zur Umsetzung der Einkommensberichte oder des Praxis-Ratgebers wurde bis zum Einlangen dieser Anfrage ein Betrag von insgesamt € 36.930,-- aufgewendet. Des Weiteren verweise ich auf die Beantwortung der Anfragen Nr. 9640/J, Nr. 9595/J und Nr. 14434/J.
Mit freundlichen Grüßen