15222/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0119-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 10. SEP. 2013

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 15. Juli 2013, Nr. 15571/J, betreffend Doppelförderungen bei

                        der thermischen Sanierung

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 15. Juli 2013, Nr. 15571/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Sanierungsoffensive für den privaten Wohnbau wurde zusätzlich zu den Fördermaßnahmen der Länder (im Rahmen der Wohnbauförderung) geschaffen. Ziel dieser Maßnahme war und ist es, die Sanierungsrate in diesem Bereich zu stimulieren. Aufgrund der Heterogenität der Landesförderungen konnten diese Förderungen nicht einheitlich berücksichtigt werden, wiewohl die Förderungsaktion den Ländern im Vorfeld dargelegt wurde bzw. wird. Bezüglich allfälliger weiterer Bundesförderungen gibt es ein Doppelförderungsverbot.

 

Vor diesem Hintergrund liegen keine Informationen und Daten darüber vor, in welchem Umfang im Einzelfall zusätzlich Landesförderungen in Anspruch genommen werden.

 

Für den betrieblichen Bereich stellt sich die Situation insofern anders dar, als durch das europäische Beihilfenrecht die maximale Förderobergrenze aus mehreren Förderinstrumenten limitiert ist und die verfassungsmäßige Zuständigkeit für Umweltmaßnahmen bei Betrieben beim Bund liegt. Die Umweltförderung im Inland hat daher bereits vor der Sanierungsoffensive die thermische und energetische Optimierung von Betrieben gefördert. Durch die Sanierungsoffensive konnte diese bestehende Förderungsschiene ausgebaut und intensiviert werden. Zu dieser betrieblichen Bundesförderung gab und gibt es keine oder nur kleinere Zusatzförderungen durch die Länder, die allenfalls an der Förderung des Bundes anknüpfen. Darüber hinaus findet institutionell zwischen der Bundesförderung und allen betrieblichen Landesumweltförderungen eine enge Abstimmung bei gemeinsamen Förderungsaktionen statt.

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

 

Die Bewertung der ökologischen Effekte des Sanierungsschecks erfolgt auf Basis der bei der Antragstellung vorzulegenden Energieausweise bzw. der eingesparten Menge an fossilen Energieträgern. Diese technischen Aussagen stellen auf das jeweilige Gebäude, bei dem die Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird, ab. Daher sind die Einspareffekte der geförderten Maßnahmen jedenfalls gegeben. Analog sind auch die – auf Basis einer vom WIFO entwickelten Methodik – hochgerechneten ökonomischen Effekte dementsprechend unterlegt.

 

Vor dem Hintergrund der fehlenden Daten zu den Landesförderungen musste jedoch eine Einbeziehung dieser Landesförderungen unterbleiben. Dies gilt für die Darstellungen sowohl in den Jahresberichten als auch in der zitierten Studie.

 

Im Bereich betrieblicher thermischer Sanierungsmaßnahmen wird – wie bereits erwähnt – der Großteil der Förderungen vom Bund gewährt, während die von einzelnen Bundesländern vergebenen zusätzlichen (meist technologiespezifischen) Landesförderungen von geringerer Bedeutung sind. Vor diesem Hintergrund bleiben diese bei der Darstellung der ökologischen und ökonomischen Effekte unberücksichtigt.

 

Zu den Fragen 6 und 9:

 

Die Abwicklung der Sanierungsoffensive erfolgt innerhalb des Umweltförderungsgesetzes und damit über die darin vorgesehene Abwicklungsstelle KPC. Dieses Verfahren wurde gewählt, weil die KPC bereits durch die thermische Sanierung von Betrieben vor Beginn der Sanierungsoffensive Erfahrung aufbauen konnte und dessen Effizienz und Effektivität mehrfach in Evaluierungs- und sonstigen Prüfberichten bestätigt wurde. Daher ist davon auszugehen, dass in abwicklungstechnischer Hinsicht – vor dem Hintergrund fehlender Landesdaten – die Effizienz dieser Förderschiene  als gegeben anerkannt wird.

 

Im betrieblichen Bereich gibt es bei der thermischen Gebäudesanierung bzw. bei bestimmten Technologien zur sonstigen thermischen Sanierung (etwa thermische Solaranlagen) geringe Landesförderungszuschläge. Diese orientieren sich jedoch immer an der vorausgegangenen Bundesförderungsentscheidung und verursachen nur minimalen Mehraufwand in den Ländern. Insofern ist für diesen Bereich die Effizienz in Bezug auf die Gesamtförderung (Bundes- und Landesmittel) gegeben.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Bezüglich der ökologischen und wirtschaftlichen Effekte der Maßnahmen wird auf die bisherigen Evaluierungsergebnisse verwiesen. Eine genaue Untersuchung über etwaige Mitnahmeeffekte im Bereich des Sanierungsschecks wurde bislang – insbesondere im Hinblick auf die unzureichende Datenlage – nicht vorgenommen.

 

Für den betrieblichen Bereich erscheint – vor dem Hintergrund der geringen Bedeutung von diesbezüglichen Landesförderungen – eine gesonderte Untersuchung der Mitnahmeeffekte aus Doppelförderungen nicht erforderlich.

 

Darüber hinaus wird – wie bereits im Rahmen der Umweltförderungskommission angekündigt – noch heuer eine Evaluierung der Sanierungsoffensive durchgeführt werden. Ob dabei für den Wohnbausektor eine Erhebung der korrespondierenden Länderförderungen vorgenommen werden kann, wird auch von der Bereitschaft der Länder zur Datenübermittlung abhängen.


Zu Frage 10:

 

Generell wird seitens des BMLFUW davon ausgegangen, dass das politische Ziel einer Straffung des Förderwesens in Österreich nach wie vor aufrecht ist und daher seitens des Bundesministeriums für Finanzen eine Vereinbarung zwischen den Gebietskörperschaften angestrebt wird. Derzeit wird die Ausgestaltung der Sanierungsoffensive im Wohnbaubereich den Ländern jährlich vor Start des Programms vorgestellt.

 

Im betrieblichen Bereich bleiben die Förderungsbedingungen im Wesentlichen konstant. Allfällige strategische Zielsetzungen des Bundes oder der Länder werden in den jährlichen Treffen der FörderreferentInnen besprochen.

 

Der Bundesminister: