15225/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. GERALD KLUG

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/99-PMVD/2013                                                                                     9. September 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petzner, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Juli 2013 unter der Nr. 15560/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Malversationen und Misswirtschaft im Österreichischen Schwimmverband" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Im Jahr 2012 wurden insgesamt elf Projekte des Österreichischen Schwimmverbandes im Rahmen von TEAM ROT-WEISS-ROT gefördert. Aus Mitteln der Besonderen Bundes-Sportförderung erhielt der Österreichische Schwimmverband im Jahr 2012 Förderungen von 1.222.643 Euro. Für das Jahr 2013 sind Förderungen von 1.258.075 Euro vorgesehen. Nähere Details sind im Internet unter „www.sportministerium.at“ abrufbar.


Zu 2 und 8:

Die widmungsgemäße Verwendung der nach § 10 Abs. 1 Z 2 bis 4 und Z 5 lit. a bis c des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 überwiesenen Besonderen Bundes-Sportförderungs­mittel wird entsprechend den Richtlinien für die Verwaltung, widmungsgemäße Verwen­dung, Abrechnung und Kontrolle durch den Kontrollausschuss bzw. die Kontrollkommis­sion der Österreichischen Bundes-Sportorganisation geprüft. Widmungswidrig verwendete Fördermittel werden nicht anerkannt und rückgebucht. Die restlichen Fördermittel der All­gemeinen und der Besonderen Bundes-Sportförderung werden entsprechend der Rahmen­richtlinie über die Gewährung und die Kontrolle von Bundes-Sportförderungsmitteln des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport durch mein Ressort einer Förder­kontrolle unterzogen. Widmungswidrig verwendete Bundes-Sportfördermittel sind nach § 8 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 rückzuzahlen.

Zu 3 bis 7 und 9 bis 12:

Interne Angelegenheiten eines Sportverbandes betreffen – aufgrund der Autonomie des organisierten Sports in Österreich – keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts. Aus diesem Grund ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.