1524/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 20. Mai 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0122-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1457/J betreffend „Lehrlingsausbildung und Berufsreifeprüfung“, welche die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 25. März 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Der Lehrberuf Anlagenmonteur wurde mit Verordnung der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für den Lehrberuf Elektroanlagentechnik (BGBl. II Nr. 325/1999) in den Lehrberuf Elektroanlagentechnik übergeleitet, die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Anlagenmonteur ist mit Ablauf des 30. Juni 2002 außer Kraft getreten. Für die Ausbildung im Lehrberuf Elektroanlagentechnik verfügt die VOEST Alpine Stahl GmbH nach Auskunft der zuständigen Lehrlingsstelle über einen  Feststellungsbescheid gemäß § 3a Berufsausbildungsgesetz (BAG). Dies bedeutet, dass die Ausbildung im Lehrberuf Elektroanlagentechnik nach dem BAG anerkannt ist.

Antwort zu den Punkten 2 bis 7 der Anfrage:

 

Die Fragen zu Werkmeisterschulen sowie dem Berufsreifeprüfungsgesetz und darauf beruhenden Verordnungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes­ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.