1524/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 20. Mai 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0122-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1457/J betreffend „Lehrlingsausbildung und Berufsreifeprüfung“, welche die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 25. März 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Der Lehrberuf Anlagenmonteur wurde mit Verordnung der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für den Lehrberuf Elektroanlagentechnik (BGBl. II Nr. 325/1999) in den Lehrberuf Elektroanlagentechnik übergeleitet, die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Anlagenmonteur ist mit Ablauf des 30. Juni 2002 außer Kraft getreten. Für die Ausbildung im Lehrberuf Elektroanlagentechnik verfügt die VOEST Alpine Stahl GmbH nach Auskunft der zuständigen Lehrlingsstelle über einen Feststellungsbescheid gemäß § 3a Berufsausbildungsgesetz (BAG). Dies bedeutet, dass die Ausbildung im Lehrberuf Elektroanlagentechnik nach dem BAG anerkannt ist.
Antwort zu den Punkten 2 bis 7 der Anfrage:
Die Fragen zu Werkmeisterschulen sowie dem Berufsreifeprüfungsgesetz und darauf beruhenden Verordnungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.