15248/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.09.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0785-II/BK/4.3/2013

 

Wien, am       . September 2013

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am            22. Juli 2013 unter der Zahl 15586/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Wilderer in Österreich – Polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen 2012“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Fragen 1 bis 4 und 6:

Angezeigte Fälle

§ 137 StGB -
Eingriff in
fremdes
Jagd- oder
Fischerei-
recht

§ 138 StGB -
Schwerer
Eingriff in
fremdes
Jagd- oder
Fischerei-
recht

§ 140 StGB -
Gewaltan-
wendung
eines
Wilderers

§ 141 StGB -
Entwendung

Gesamt

Burgenland

10

1

-

22

33

Kärnten

26

4

-

341

371

Niederösterreich

74

8

-

166

248

Oberösterreich

52

6

-

18

76

Salzburg

15

1

-

50

66

Steiermark

63

8

-

114

185

Tirol

37

1

1

17

56

Vorarlberg

7

1

-

2

10

Wien

3

4

-

2.874

2.881

Österreich

287

34

1

3.604

3.926

 

Die ausgewerteten Zahlen beziehen sich ausschließlich auf „angezeigte Fälle“.

 

Die Unterscheidung zwischen Eingriffen in fremdes Jagdrecht und Eingriffen in fremdes Fischereirecht wird in der österreichischen Kriminalstatistik nicht getroffen und daher nicht gesondert ausgewertet. Die Fälle der Wilderei werden in der österreichischen Kriminalstatistik unter „§ 141 StGB“ (Entwendung) nicht zugeordnet und daher nicht gesondert ausgewertet. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 5:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 7:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 8:

Ermittelte Tatverdächtige

§ 137 StGB -
Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht

§ 138 StGB -
Schwerer Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht

Insgesamt

140

13

Österreichische Staatsbürger

69

2

andere Staatszugehörigkeit

71

11

davon:

Afghanistan

3

-

Bosnien-Herzegowina

3

4

Bulgarien

2

-

Deutschland

7

1

Georgien

3

1

Italien

5

-

Kosovo

1

-

Kroatien

3

-

Mazedonien

2

-

Niederlande

1

-

Rumänien

11

-

Russische Föderation

5

-

Serbien

1

1

Slowakei

1

-

Tschechische Republik

7

-

Türkei

3

-

Ungarn

13

4

 

Zu Frage 9:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes. Dazu werden entsprechende Statistiken nicht geführt.

 

Zu Frage 10:

Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 8928/J vom 30. Juni 2011 (8819/AB XXIV. GP) verwiesen.