1525/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 20. Mai 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0130-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1514/J betreffend "die Durchsetzung österreichischer Interessen auf Europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung", welche die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen am 27. März 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 14 der Anfrage:
Eingangs darf ich festhalten, eine umfassende Unterrichtung des Nationalrates über alle in den Räten der Europäischen Union gefassten Beschlüsse und verabschiedeten Rechtsake mir wie der gesamten Bundesregierung ein zentrales Anliegen ist. Deswegen wird der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung des Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet. Damit liegen alle Dokumente, die die in der parlamentarischen Anfrage abgefragten Informationen beinhalten, dem Nationalrat vor.
Jedenfalls ist festzustellen, dass Österreichs Vertreter/innen sowohl im Rat, als auch in den diesem vorgelagerten Gremien stets die europäische Politik aktiv und konstruktiv im Interesse Österreichs mitgestalten und dabei auf entsprechende Erfolge verweisen können. Den Kompetenzbereich meines Hauses betreffend darf ich dabei für den abgefragten Zeitraum exemplarisch folgende wichtige Weichenstellungen und Beschlüsse hervorheben:
Beim 3. Liberalisierungspaket (Energiebinnemarkt Gas/Strom) ist es gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten gelungen, die Zerschlagung der Energieunternehmen („Full Ownership Unbundling“) zu verhindern und den Gegenvorschlag, der die Einführung eines unabhängigen Systembetreibers vorsieht, durchzusetzen.
Weiters ist es gelungen, die explizite Festschreibung der Nabucco Gaspipeline Projektes in diversen Ratsschlussfolgerungen und zuletzt in der Erklärung zum Southern Corridor Gipfel zu erreichen.
Besonders hervorzuheben ist, dass im Zuge des Europäischen Konjunkturbelebungsprogrammes im Sinne der österreichischen Interessen 200 Mio. EUR Unterstützung für das Nabucco Projekt, 20 Mio. EUR für die Starkstromleitung Wien-Györ und ein Teil der insgesamt 80 Mio. EUR. für die Gas-Reverseflow-Projekte mit der Slowakei herausverhandelt werden konnten.
Bei der Verordnung zur Minderung der CO2-Emissionen von PKWs konnte gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten eine positive Lösung im Sinne der österreichischen automotiven Industrie erzielt werden, indem ein ausgewogener Kompromiss zwischen unweltgerechter und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit umgesetzt wurde.
Schließlich konnte Österreich im Rahmen der laufenden WTO-Verhandlungen zur Doha-Entwicklungsrunde auf EU-Ebene mit durchsetzen, dass seitens der Europäischen Union bei den öffentlichen Dienstleistungen keine Marktöffnungen über die bereits seit 1995 geltenden Verpflichtungen hinaus angeboten werden – dies gilt insbesondere für die Bereiche Wasserversorgung, Gesundheit, Bildung, audiovisuelle Dienstleistungen und Medien sowie den öffentlichen Personennahverkehr.
Abgesehen davon ersuche ich um Verständnis dafür, dass eine nochmalige Auflistung der abgefragten Inhalte für mein Ressort, das eine Vielzahl von Ratssitzungen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung von vorbereitenden Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur mehrfachen Behandlung im Rat wahrzunehmen und inhaltlich zu gestalten hat, eine enorme Recherchearbeit bedeuten würde, die in den Unterlagen der letzten mittlerweile mehr als 28 Monate mit sehr großem Personalaufwand betrieben werden müsste. Dies würde – gerade vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Information des Nationalrates durch die zuständigen Regierungsmitglieder – einen kaum bewältigbaren und nicht zu vertretenden Verwaltungsaufwand erfordern.
Abschließend halte ich fest, dass Österreichs Vertreter/innen in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge einbringen, die gemeinsam mit den Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen Vertreter/innen wird einem Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieses im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenslage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses vertretbar ist.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1246/J verwiesen.