15252/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.09.2013
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BM für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0120-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 19. SEP. 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Otto Pendl, Franz Riepl, Franz Kirchgatterer, Wilhelm Haberzettl, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Juli 2013, Nr. 15583/J, betreffend schwerwiegender Gesetzesverletzungen (SchUG, PVG, BDG etc.) durch den Schulleiter der HBLA Kematen/Tirol mit katastrophalen Folgen für den Schulstandort, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und die Bediensteten

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Otto Pendl, Franz Riepl, Franz Kirchgatterer, Wilhelm Haberzettl, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Juli 2013, Nr. 15583/J, teile ich Folgendes mit:

 

Die Behauptungen im einleitenden Text der Anfrage können bei objektiver Betrachtung nicht nachvollzogen werden. Sie sind keinesfalls zutreffend. Die Schulhomepage mit zahlreichen Beispielen für die positive Weiterentwicklung bietet einen Einblick in die pädagogische Qualität der Schule.


 

Den nicht nachvollziehbaren Pauschalvorwürfen der Fehlleistungen sind beispielhaft folgende Sichtweisen der Eltern, der Lehrenden sowie des Schülervertreters gegenüberzustellen:

Auszüge des Vortrags der Obfrau des Elternvereins am 22. Oktober 2012: „[…] Der Schulleiter Herr Dir. Hanser ist eine sehr kompetente Person. Er ist sehr verlässlich und hat immer ein offenes Ohr für jedermann. Sein ganzes Engagement steckt er in diese Schule und er ist immer präsent. Er versucht immer, das Bestmögliche aus allem zu machen. […] Er hat ein offenes Gespür und Ohr, gute Zusammenarbeit ist ihm sehr wichtig. […] Herr Direktor Hanser ist stets bemüht, dass in diesem Hause Harmonie herrscht. […]“

 

Auszüge vom Protestschreiben des pädagogischen Personals der HLFS Kematen an den  Obmann des Dienststellenausschusses Dr. Paul Brugger vom 15.3.2012, welches von der klar überwiegenden Mehrheit der Lehrenden unterschrieben wurde: „Aufgrund der nicht enden wollenden Vorwürfe gegen unseren Schulleiter DI Siegfried Hanser […] haben wir uns entschlossen, einen dringenden Appell an Sie als Obmann des Dienststellenausschusses zu richten. […] Beenden Sie endlich die Verbreitung von einseitigen, zum Teil unwahren Informationen an das Ministerium, die unseren Schulleiter diskreditieren.[…] Halten Sie Probleme zwischen Ihnen und dem Schulleiter aus der Klasse heraus! […] Beenden Sie endlich das Hochstilisieren von Streitgesprächen und einfachen Konflikten gegen unseren Schulleiter! Unter [Name des Vorgängers Hansers] waren Ihnen weit größere Konflikte nicht einmal eine Aussprache mit den Betroffenen wert, heute sind diese für Sie ein Strafbestand. […]“

 

Auszug aus dem Schreiben seitens des Büros für Umweltfragen anlässlich der Prüfung zum Umweltzeichen (datiert  10. Oktober 2012): „Eine fast lückenlose Mitarbeit des gesamten LehrerInnenkollegiums und von so vielen Bediensteten aus dem nicht pädagogischen Bereich habe ich in meiner nunmehr schon längeren Zeit als Berater und Prüfer noch nicht erlebt.“

 

Der konstruktive und kooperative Führungsstil und die Kompetenz des Schulleiters wurden darüber hinaus auch von Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen der Schule Kematen gegenüber MitarbeiterInnen des BMLFUW am 22. Oktober 2012 und in der Maturawoche vom 17. bis 21. Juni 2013 mehrfach positiv hervorgehoben. So zum Beispiel betonten die LehrerInnen, das Schulklima innerhalb der Lehrerschaft sei sehr positiv, die Zusammenarbeit funktioniere sehr gut. Es sei ein sehr gutes Team vor Ort, der Standort entwickle sich sehr positiv. Ähnliches meinte der Schülervertreter, hob den freien Zugang zu PCs hervor und lobte die Einführung der Educard.


 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Es besteht Kenntnis über die genannten Vorgänge in Kematen. Der Sachverhalt ist jedoch aus einer einseitigen Sichtweise dargestellt und liegt in dieser Form nicht vor.

 

Seitens der Fachaufsicht wurde der Schulleiter darauf hingewiesen, die formalen Vorgaben zu beachten.

 

Zu Frage 3:

 

Es wurden die Vorschriften der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung (vgl. BGBl. Nr. 86/1981 i.d.g.F.) und die Bestimmungen zur Klassenschülerzahl (§ 15 BGBl. Nr. 175/1966 i.d.g.F.) eingehalten, beispielsweise war der erste Jahrgang 2011/12 trotz angespannter Budgetsituation an der HLFS Kematen geteilt.

 

Zu Frage 4:

 

Von einer Selbstanzeige ist nichts bekannt.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Aufgrund von Mobbingvorwürfen wurde auf Basis des Mobbingverbots gemäß BDG § 43a ein Mobbing-Gutachten beauftragt. Die Kosten beliefen sich auf 18.450,85 € und wurden aus dem Schulbudget der HLFS Kematen bezahlt. Laut Gutachten handelte es sich bei den untersuchten Behauptungen dreier MitarbeiterInnen der HLFS Kematen nicht um Mobbing.

Das Personalleasing im Sekretariat wird über einen Rahmenvertrag der Bundesbeschaffungs-gesellschaft BBG abgewickelt. Der Aufschlag des Personalbereitstellungsdienstleisters beträgt rund 50 % auf die Personalkosten. Seit Dienstantritt des Schulleiters hat die versetzte Sekretärin eine Krankenstandsdauer von 155 Tagen aufzuweisen. Um ihren Genesungsprozess zu unterstützen, wurde ihr bei gleicher Wertigkeit und Bezahlung ein weniger Stress belasteter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.

 

Im Rahmen der Fachaufsicht erfolgen routinemäßige Dienstreisen der zuständigen MitarbeiterInnen des BMLFUW zu allen nachgeordneten Dienststellen. Die Frequenz der Dienstreisen nach Tirol war nicht höher als zu anderen Dienststellen. Am 1.4.2011, 20.7.2012 und 22.10.2012 fanden Dienstreisen an die HLFS Kematen statt, gleichzeitig wurden die Bundesanstalt Rotholz und die Bundesgärten in Innsbruck besucht. Darüber hinaus finden, wie mit anderen nachgeordneten Dienststellen auch, je nach Bedarf Gespräche betreffend baulicher Reparaturmaßnahmen auf Ebene der zuständigen ReferentInnen statt.

 

Zu Frage 7:

 

Es liegt im Ermessen der Führungskraft, Kontakt mit einem Arzt aufzunehmen und diesem, falls irgendwelche Zweifel bestehen, Fragen betreffend die Dauer eines Krankenstandes zu stellen. Wenn die ärztliche Schweigepflicht eine Beantwortung verbietet, so liegt es in der Verantwortung des Arztes, sich entsprechend zu verhalten.

 

Im konkreten Fall nahm die Schulleitung am Mittwoch, den 24.4.2013, Kontakt mit dem Arzt auf, nachdem eine Krankmeldung bis Sonntag, den 26.5.2013, ausgestellt worden war. Da die Lehrperson nicht erreichbar war, versuchte der Schulleiter eine Bestätigung dieses Datums wegen der überdurchschnittlich langen Dauer der Krankmeldung direkt beim Arzt einzuholen, da das Wissen um die Krankenstandsdauer wesentlich für gesetzlich vorgesehene einzuleitende Maßnahmen ist (Fachsupplierung, Lehrfächerverteilung, Aufnahme von Personal).

 

Zu Frage 8:

 

In den letzten zwei bis drei Jahren wurde am Standort vor allem in die Verbesserung der Schulgebäude und in die EDV-Ausstattung investiert. Größere Investitionen sind für den Internatsbereich geplant. Dazu liegt das Raum- und Funktionsprogramm für Internat und Adaptierung des Bestandsbereiches bereits auf. Nach den Verhandlungen zum Budget 2014 wird seitens des BMLFUW die BIG ersucht werden, ein Angebot für ein Umsetzungsmodell für das Raum- und Funktionsprogramm vorzulegen.

 

In fachlicher Hinsicht ist die HLFS Kematen auf die Fachrichtung „Land- und Ernährungswirtschaft“ mit dem Schulschwerpunkt „landwirtschaftliches Qualitätsmanagement“ ausgerichtet. Ab dem Jahr 2015/16 soll ein neuer Lehrplan wirksam werden, an welchem österreichweit gearbeitet wird. In der HLFS Kematen wurde dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in welcher VertreterInnen aller Gegenstandbereiche und auch die Personalvertretung zusammenarbeiten.

 


Zu Frage 9:

 

ECDL-Kurse werden nicht mehr angeboten, da laut Bedarfserhebung im Informatik-Unterricht der Großteil der SchülerInnen diese Zusatzqualifikation bereits aufweist. In Einzelfällen können ECDL-Kurse an anderen Schulen im Großraum Innsbruck bzw. an unterschiedlichen Instituten absolviert werden. Sollte der Bedarf höher sein, können an der HLFS Kematen wieder Kurse abgehalten werden. Es gilt eine MindestteilnehmerInnenzahl von zehn. Die HLFS Kematen verfügt über zwei akkreditierte Prüfer.

 

Es existiert ein Absolventenverband an der HLFS Kematen. Weitere Details sind auf der Homepage der HLFS Kematen ersichtlich.

 

Zu Frage 10:

 

Maßnahmen unter der Wertgrenze von 100.000 € können laut Vergabegesetz, BVergG 2006 idgF, im direkten Weg vergeben werden.

 

Zu Frage 11:

 

Die Kollektivvertragsbestimmungen sowie die ergänzenden nachträglichen Interpretationen der Kollektivvertragspartner befinden sich gerade in Prüfung.

Laut Lehrfächerverteilung ist kein KV-Bediensteter mit praktischem Unterricht betraut.

 

Zu Frage 12:

 

Aktuell gibt es an der HLFS Kematen 33 Lehrkräfte (2 davon in Karenz), von diesen können drei das erforderliche Unterrichtspraktikum nicht aufweisen. Die Besetzung der freien Stellen erfolgt nach den Grundsätzen der §§ 203 h ff BDG sowie – sofern keine geeigneten BewerberInnen vorhanden sind – nach den Richtlinien zum Abschluss von Sonderverträgen, die das BKA aufgrund des § 36 VBG erlassen hat. Diese Bestimmungen werden eingehalten.

 

Mit nicht abgeschlossenem Unterrichtspraktikum gibt es zwei Lehrkräfte in naturwissenschaftlichen Fächern. Diese unterrichten bereits zwei Jahre an der Schule (Teilbeschäftigung) und sind im Schuljahr 2013/14 mit jeweils einer Vollbeschäftigung vorgesehen.


 

Eine Lehrkraft absolviert ihr Unterrichtspraktikum im Bereich des Landesschulrates Tirol im Schuljahr 2013/14. Sie unterrichtete bereits im Schuljahr 2012/13 (Musik und unverbindliche Übungen). Sie war 2012/13 und 2013/14 die einzige Bewerberin für diesen Gegenstand.

Zu Frage 13:

 

Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2013/14 mit 51 Bewerbungen für die 5-jährige Langformklasse und 49 für die Aufbaulehrgangsklasse liegen an der HLFS Kematen mit fast 30% Abweisungsquote deutlich über dem österreichischen Durchschnitt.

 

Die HLFS Kematen hat im Bundesland Tirol bzw. insbesondere in Westösterreich ein gutes Image. Gerade im abgelaufenen Schuljahr wickelte die HLFS Kematen sehr erfolgreich den Landeshauswirtschaftscup ab (für Vorarlberg, Nord-, Süd- und Osttirol). Beim Bundeshauswirtschaftscup stellte die HLFS Kematen 2012 den Gesamtsieger und auch 2013 war eine Schülerin aus Kematen im Siegerteam.

2013 stellte die HLFS Kematen den Tiroler Landessieger der berufsbildenden höheren Schulen beim Europaquiz (einem Wettbewerb des BMUKK, abgewickelt über Landesschulräte). Auch nahm die Schule sehr erfolgreich bereits zum zweiten Mal beim Projekt des BMUKK „MachtTheaterSchule“ mit.

 

Das gute Image wird von VertreterInnen der Eltern, SchülerInnen, LehrerInnen, SozialpädagogInnen, Angestellten und von Mitgliedern des Dienststellenausschusses bestätigt.

 

Zu Frage 14:

 

Gesetzlich ist vorgesehen, dass dem Inhaber der leitenden Funktion spätestens 3 Monate vor Ablauf der Befristung mitgeteilt werden muss, wenn er sich auf seinem Arbeitsplatz nicht bewährt hat (§ 207 h Abs. 3 BDG). Eine derartige Mitteilung darf nur aufgrund von Gutachten sowohl des Schulgemeinschaftsausschusses als auch der Dienstbehörde erfolgen (§ 207 i Abs. 2 BDG).

Die Bestellung erfolgte per 1.5.2010, daher müsste bis 31.1.2014 eine entsprechende Mitteilung ergangen sein, ansonsten entfällt die zeitliche Befristung. Das Verfahren dazu (Gutachtenserstellung) muss dementsprechend früher durchgeführt werden. Der Leitungsinhaber hat nach Erhalt einer derartigen Mitteilung jedoch zwei Wochen die Möglichkeit, ein Gutachten über seine Bewährung durch eine Gutachterkommission zu beantragen (§ 207 i Abs. 4 BDG).

D.h. es wird bis 31.1.2014 darüber zu entscheiden sein, ob seitens des BMLFUW eine Mitteilung über die Nichtbewährung ergeht. Diese muss gegebenenfalls spätestens an diesem Tag dem Leitungsinhaber zugestellt sein.

Diese ist aber erst zwei Wochen nach Zustellung rechtsgültig, sofern kein weiteres Gutachten durch den Leitungsinhaber beantragt wird.

 

Der Bundesminister: