15254/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.09.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15823/J der Abgeordneten Markowitz, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Frage 1:

Ich sehe hier vor allem ein Problem von mangelndem Bewusstsein für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sehe ich mich mit meinem Ressort dazu verpflichtet, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderung zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern.

 

Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung. Aus meiner Sicht muss derartigen Fällen missbräuchlicher Verwendung neben der Maßnahme des Europäischen Schließsystems „Euro-Key“ (nähere Ausführungen siehe Beantwortung zu Frage 3) auch durch verstärkte Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit begegnet werden.

 

Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020 ist die Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention. Im Kapitel Öffentlichkeitsarbeit und Informationsangebote ist dort – neben zahlreichen anderen Maßnahmen – z.B. die „Bewusstseinsbildung und Verbreitung von Information über die UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechte von Menschen mit Behinderungen, auch in Leichter Lesen-Version“ (Maßnahme Nr. 237) vorgesehen.

 

Frage 2:

Zu den genannten Missbrauchsfällen liegen meinem Ressort keine Daten vor.

 

Frage 3:

Seitens der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) wurde bereits in den Neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts das „Europäische Schließ-system“ in Österreich implementiert. Dabei handelt es sich um ein gesperrtes System, das um Missbrauch zu vermeiden den Einbau von Zylindern und die zielgerichtete Vergabe von Schlüsseln den Vertragspartnern vorbehält.

 

Der so genannte „Euro-Key“ ermöglichte Menschen mit Behinderung ursprünglich nur den Zugang zu barrierefreien Sanitäranlagen, mittlerweile sind aber auch Schrägaufzüge, Schrankenanlagen vor Garagen und Parkplätzen und ähnliche Einrichtungen mit diesem System ausgestattet.

 

Der Euro-Key wurde anfangs von der ÖAR gegen Verrechnung von € 20 (Schlüsselpreis, Verpackung und Porto) inklusive einer Standortliste an Menschen mit Behinderung ausgegeben.

 

Der Nachweis der Behinderung war und ist durch einen Behindertenpass gemäß §§ 40 ff des Bundesbehindertengesetzes (BBG) mit der Zusatzeintragung „gehbehindert“ oder „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit“ oder einen Ausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung 1960 zu erbringen.

 

Im Laufe der Zeit zeigte sich, dass für viele Menschen mit Behinderung die Über-nahme der Kosten für den Euro-Key auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse nur schwer möglich war. Aus diesem Grund werden seit 1. Juli 2005 die Aufwendungen für den Euro-Key vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds bzw. des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung übernommen.

 

Derzeit gibt es in Österreich 1.725 Standorte, die mit dem Euro-Key-System versehen sind; die Liste mit diesen Standorten wird von der ÖAR ständig gewartet.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt verfügen in Österreich rd. 20.400 Menschen mit Behinderung über einen Euro-Key.