15256/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.09.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0298-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 18. September 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15591/J-NR/2013 betreffend Aufnahme des Kellerviertels Heiligenbrunn in die UNESCO-Welterbeliste, die die Abg. Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen am 24. Juli 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1, 3 und 4:

Hinsichtlich der vom Land Burgenland betriebenen Aufnahme des Kellerviertels Heiligenbrunn in die Nationale Vorschlagsliste für das UNESCO-Welterbe wurden vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur folgende Schritte gesetzt:

 

Im Jahr 2008 wurde ein Ortsaugenschein durch den Welterbebeauftragten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur gemeinsam mit dem Präsidenten von ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege) vorgenommen. Die Behandlung im Zuge des Verfahrens zur Überarbeitung der Nationalen Vorschlagsliste für das UNESCO-Welterbe durch eine internationale Expertenkommission wurde im Jahr 2009 durchgeführt. Im Jahr 2010 ergab die Präsentation der Ergebnisse der internationalen Expertenkommission, dass die Kommission den „Außergewöhnlichen Universellen Wert“ (Outstanding Universal Value – OUV) des Kellerviertels von Heiligenbrunn als nicht gegeben ansieht.


 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat im Jahr 2011 eine fachliche Stellungnahme zu dem als Voraussetzung für die Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste geforderten „Außergewöhnlichen Universellen Wert“ von Herrn Prof. DDr. Christoph Machat eingeholt, einem weltweit anerkannten Experten für ländliche Bauten, der zu entnehmen ist, dass keine ausreichende Begründung für den „Außergewöhnlichen Universellen Wert“ vorliegt und es wären grundsätzlich vertiefende und weiterführende Untersuchungen zu leisten, ehe eventuell eine solche Aussage gemacht werden könne, die für eine Begründung des Gegenstandes unverzichtbar wären. Diese Stellungnahme des Experten wurde dem Amt der Burgenländischen Landesregierung und auch der Gemeinde übermittelt. Eine Reaktion darauf ist nicht erfolgt.

 

Im Zusammenhang mit der Bewerbung des Kellerviertels Heiligenbrunn in die UNESCO-Welterbeliste darf auf die 1994 vom Welterbekomitee erlassene globale Strategie für eine repräsentative, ausgeglichene und glaubwürdige Welterbeliste (Global Strategy for a Representative, Balanced and Credible World Heritage List) hingewiesen werden. Die Vertragsstaaten werden darin gebeten, noch weniger auf der Welterbeliste vertretenen Vertragsstaaten bei Neunominierungen den Vortritt zu lassen (starker Überhang Europas) und insbesondere Elemente von “Außergewöhnlichem Universellen Wert“ aus Kategorien vorzuschlagen, die auf der Liste noch unterrepräsentiert sind.

 

Zu Frage 2:

Der vom Weltererbebeauftragten des Landes Burgenland ungeachtet der Ergebnisse der internationalen Expertenkommission im Juni 2012 übermittelte Antrag auf Aufnahme in die Nationale Vorschlagsliste wurde im selben Monat an das Österreichische Nationalkomitee von ICOMOS mit der Bitte um Einschätzung der Darstellung des Gegenstandes und des behaupteten Wertes gesandt. Mit dem Vorliegen der schriftlichen Stellungnahme wird bis Ende dieses Jahres gerechnet. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 5 und 6 verwiesen.

 

Zu Frage 5:

Die Entscheidung wird nach Vorliegen der genannten ICOMOS-Stellungnahme zu treffen sein. Im Hinblick auf die Kosten der Bearbeitung eines Antrags bei der UNESCO auf Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste ist die sach- und fachgerechte Vorarbeit zur Schaffung von tragfähigen Entscheidungsgrundlagen unverzichtbar.

 

Zu Frage 6:

Der Abschluss des Evaluierungsprozesses der von den Bundesländern eingebrachten Vorschläge hinsichtlich ihrer Machbarkeit und Erfolgsaussichten wird für Anfang 2014 angestrebt. Erst nach Abschluss des dargestellten Prozesses ist eine umfassende Information aller betroffenen Stellen vorgesehen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

 

Dr. Claudia Schmied eh.