15257/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.09.2013
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BM für Verkehr, Innovation und

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-11.500/0013-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am      . September 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schultes, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. Juli 2013 unter der Nr. 15589/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend zugesagtem Ausbau der S1 und Marchfelder Schnellstraße S8 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8, 10 und 11:

Ø  Die Zusage des BMVIT für den Ausbau der S1 und der S8 wurde bis heute nicht widerrufen und gilt bis heute. Warum erfolgen keine Maßnahmen zur Baueinleitung und zur Baudurchführung?

Ø  Um den wirklich dringenden Ausbau schnellstens zu ermöglichen, gibt es bereits seit langem eine bestehende Zusage zur Übernahme der Kosten für eine Vorfinanzierung durch das Land Niederösterreich. Planungen für die Umfahrungen der Gemeinden sind im Gange: a) Warum verzögert das Ministerium den Ausbau der Infrastruktur und damit die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region? b) Warum verzögert das BMVIT damit auch die Verbesserung der Chancen für die Menschen die dort leben?

Ø  Wie weit ist der Stand der UVP für den Ausbau der S1?

Ø  Wie lange wird sich die Fertigstellung hinziehen?

Ø  Der Bescheid für den Ausbau der S1 wurde von Seiten des Ministeriums für Juni 2013 zugesagt. Warum gibt es trotz Zusage diesen Bescheid nicht?

Ø  Wann soll tatsächlich der Baubeginn stattfinden?

Ø  Wie soll der Baubeginn eingehalten werden, wenn es keinen Bescheid gibt, dadurch noch keine Grundablösen und keine Bauausschreibungen stattfinden können?

Ø  Warum gibt es noch keine Auflage der Ergebnisse der UVP für den Ausbau der S8, wenn der Baubeginn für 2015 vom Ministerium zugesagt wurde?

Ø  Wenn nein, wer trägt aus welchen Gründen die Verantwortung für die Verzögerung des Baubeginns der S1 und der S8?

Ø  Wenn Sie niemanden nennen können, der/die für die Verzögerung verantwortlich ist, warum wird dann S1 und S8 noch nicht gebaut?

 

Die Projekte S 1 Wiener Außenring Schnellstraße im Abschnitt Schwechat bis Süßenbrunn und S 8 Marchfeld Schnellstraße Abschnitt West von der S 1 bei Raasdorf bis Gänserndorf sind im aktuellen Rahmenplan als prioritäre Projekte enthalten. Beide Projekte S 1 und S 8 sind jeweils einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.

 

Bezüglich S8 ist dieses Verfahren derzeit im Gange. Die Unterlagen wurden entsprechend einem Verbesserungsauftrag der UVP-Behörde von der ASFINAG überarbeitet und werden nunmehr von den  Sachverständigen geprüft. Die Auflage des Antrags und der Projektunterlagen ist für Herbst 2013 geplant. Der Baubeginn des Abschnitts West der S 8 Marchfeld Schnellstraße von der S 1 bis zur ASt Gänserndorf an der L9 wird für Ende 2014 angestrebt. Wie bei allen UVP-pflichtigen Projekten ist jedoch auch bei der S 8 der Baubeginn stark vom Ablauf des UVP-Verfahrens bzw. etwaiger Einsprüche abhängig.

 

Bezüglich S1 arbeitet die ASFINAG bereits intensiv an der Ausarbeitung des Bauprojektes für den ersten Verwirklichungsabschnitt der S 1. Dieses bildet die Grundlage für die Bauausschreibung. Die erforderlichen Erkundungen des Baugrundes sind ebenfalls bereits abgeschlossen. Der Baubeginn des 1. Verwirklichungsabschnitts der S 1 Schwechat-Süßenbrunn von Groß-Enzersdorf bis Süßenbrunn ist für 2014 vorgesehen, die Verkehrsfreigabe soll 2017 erfolgen.

 

 

Zu Frage 9:

Ø  Gab es Interventionen der Gemeinde Wien mit dem Ziel der Verzögerung des Ausbaus der S1 (Raasdorf) zur A23 (Tangente)?

 

Nein.