15258/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.09.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-11.500/0014-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . September 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schmuckenschlager und KollegInnen haben am 24. Juli 2013 unter der Nr. 15590/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend zügige Umsetzung des Projektes A5 Schrick-Poysbrunn gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø  Warum ist der Teilabschnitt der Weinviertelautobahn Schrick-Poysbrunn trotz Zusage des BMVIT sowie nach Vorliegen des UVP-Bescheides nicht schon längst ausgeschrieben worden?

Ø  Was sind die Gründe für diese weitere Verzögerung, die zu Lasten der verkehrsgeplagten Gemeinden im Weinviertel geht, deren Geduld und Verständnis auch Grenzen hat?

Ø  Stehen Sie zu Ihrer Zusage, wonach sofort nach Ergehen des Umweltverträglichkeitsbescheides die Ausschreibung des Teilabschnittes erfolgen wird?

Ø  Wenn ja, können Sie erklären, warum die Ausschreibung des betreffenden Teilabschnitts noch nicht vorgenommen wurde? Wann ist damit zu rechnen?

Ø  Werden Sie als zuständige Bundesministerin unverzüglich die nötigen Schritte veranlassen und alles daran setzen, dass zum Schutz der verkehrsgeplagten Bevölkerung keine weiteren Verzögerungen mehr bei der Realisierung der Nordautobahn A 5 eintreten?


Seitens des bmvit und der ASFINAG ist die Verbesserung der verkehrlichen Situation in der gesamten Ostregion Österreichs und speziell in den Gemeinden entlang der B 7 ein wichtiges Anliegen. Dies fand auch in der Evaluierung der Neubauprojekte der ASFINAG 2010 Niederschlag, in deren Rahmen die A 5 Nord-/Weinviertel Autobahn als prioritäres Projekt definiert wurde.

 

Dementsprechend wurde dem UVP-Änderungsverfahren zur Optimierung des Projektes höchste Dringlichkeit eingeräumt. Um dem Schutz der Menschen und der Umwelt auch in der Betriebsphase der A 5 Rechnung zu tragen, war eine intensive Prüfung im Verfahren erforderlich. Nach Erlassung des UVP-Änderungsbescheides am 24.06.2013 werden derzeit seitens des Landes Niederösterreich insbesondere das wasserrechtliche und das naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren abgewickelt.

 

Parallel dazu werden die Bauvorbereitungen von der ASFINAG mit Hochdruck vorangetrieben. Im April 2013 wurden ergänzende archäologische Grabungen gestartet, die in den nächsten Wochen abgeschlossen werden sollen. Bereits im Winter 2013/2014 sollen in Teilbereichen der Trasse Rodungen durchgeführt werden. In weiterer Folge müssen Einbauten (EVN, Telekom etc.) umgelegt werden, um das Baufeld für die Trasse und die Nebenanlagen freizumachen.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen des UVP-Änderungsverfahrens erfolgten im April 2013 die Einreichungen gemäß Wasserrechts- und Naturschutzgesetz beim Land Niederösterreich. Für die Finalisierung der Ausschreibung der Hauptbauleistungen ist die Erlangung dieser Bewilligungen erforderlich. Zeitnah nach Vorliegen der wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Bewilligung ist die Veröffentlichung der Ausschreibung des ersten Hauptbauloses geplant. Der Beginn der Hauptbauarbeiten für die A 5 wird 2014 erfolgen.      

 

Eine sorgfältige Planung und Prüfung ist in den durchzuführenden Behördenverfahren die Basis für Rechtssicherheit und damit für eine rasche Umsetzung. Nur damit kann auch garantiert werden, dass dem Schutz von Mensch und Umwelt der notwendige Stellenwert eingeräumt wird.