15259/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.09.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 23. September 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0248-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15592/J betreffend "alarmierend hohe Durchfallquoten bei Lehrabschlüssen - Ursachenforschung und Qualitätscheck der Ausbildungsbetriebe", welche die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen am 25. Juli 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Der Prozentsatz der positiv abgelegten Lehrabschlussprüfungen betrug im Jahr 1970 80,8 %, im Jahr 2000 84,3 %, im Jahr 2008 82,8 %, im Jahr 2009 82,5 %, im Jahr 2010 82,6 %, im Jahr 2011 82,5 % und im Jahr 2012 82,1 %. Der Zeitvergleich zeigt, dass sich die Situation bei den Prüfungserfolgen über einen Zeitraum von mehr als 40 Jahren nicht signifikant geändert hat.


 

Die Weiterentwicklung des dualen Systems erfolgt laufend entsprechend den Bedürfnissen der Unternehmen und des Arbeitsmarktes, wobei zahlreiche Institutionen in die sehr differenzierte "Governance"-Struktur sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eingebunden sind. Das beinhaltet auch eine permanente Auseinandersetzung mit der Qualität der betrieblichen Ausbildung und den zur Verfügung stehenden Instrumentarien (Bewilligungsverfahren gem. § 3a Berufsausbildungsgesetz (BAG), Einbindung der Landes-Berufsausbildungsbeiräte in den Vollzug der Lehrlingsstellen, Zusammenarbeit der Lehrlingsstellen mit Berufsschulen und Landesschulräten sowie den regionalen AMS etc.). Die Maßnahmen der letzten Jahre zeigen, dass strukturelle Akzente gesetzt wurden wie etwa eine zentrale Qualitätssicherung der Lehrabschlussprüfungen durch die 2012 eingerichtete "Clearingstelle Lehrabschlussprüfung" oder das Programm "Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe" zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen.

 

Damit die die duale Berufsausbildung auch in den kommenden Jahren weiterhin attraktiv ist und zur - im europäischen Vergleich - guten Situation bei den Fachkräften beiträgt, werden zahlreiche Maßnahmen gesetzt bzw. weiter entwickelt. Mein Ressort hat gemeinsam mit den Sozialpartnern vor dem Sommer ein Maßnahmenpaket im Rahmen der betrieblichen Lehrstellenförderung gemäß § 19c BAG beschlossen:

·       Förderung des Besuchs von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung: Ab September 2013 können Lehrlinge kostenfrei Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung in Anspruch nehmen.

·       Übernahme der Kosten des wiederholten Antritts zur Lehrabschlussprüfung: Mit dieser Maßnahme werden ab September 2013 die derzeit von den Lehrlingen/Absolventen selbst zu tragenden Kosten eines Zweit- oder Drittantritts gedeckt.

·       Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben: Lehrbetriebe, die ihre Lehrlinge/Absolventen ab 2014 zu den Berufswelt- und Berufseuropameister-schaften (World/Euro-Skills) entsenden, erhalten die auf die Vorbereitungszeit und die Wettkampftage aliquot entfallende Lehrlingsentschädigung/den aliquo-ten Lohn.

·       Ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Qualität der betrieblichen Lehrlingsausbildung: Die Lehrlingsausbildung soll (stärker als bisher) kompetenzbasiert, also nach überprüfbaren Lernergebnissen, und "outcome-orientiert" gestaltet werden. Dazu sollen u.a. innovative Prüfverfahren und anrechenbare Kompetenzchecks während der Ausbildung entwickelt und getestet werden. Weiters können mit dieser Maßnahme neue Projekte zur Unterstützung der dualen Ausbildung entwickelt und als Pilotversuche durchgeführt werden.

·       Übernahme von Lehrlingen aus überbetrieblicher Ausbildung: Unternehmen, die Lehrlinge aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung übernehmen und mindestens ein Jahr bzw. bis zum Ende der gesetzlichen Weiterverwendungs-pflicht ausbilden/beschäftigen, erhalten eine Prämie von € 1.000,-.

 

Zur weiteren Behandlung von Fragen des Qualitätsmanagements in der dualen Ausbildung haben die Sozialpartner im Bundes-Berufsausbildungsbeirat einen Qualitätsausschuss eingerichtet.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 6 der Anfrage:

 

Die den Beilagen zu entnehmenden Daten und Auswertungen wurden der von der Wirtschaftskammer Österreich bzw. den Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft geführten Lehrlings- und Lehrabschlussprüfungsstatistik entnommen, zu deren Erstellung die Wirtschaftskammern gemäß § 71 Wirtschaftskammergesetz bzw. § 19g BAG berechtigt, jedoch nicht verpflichtet sind.

 

Beilage 1 zeigt die Entwicklung der Drop Out-Quote sowie der Erfolgsquote bei den Lehrabschlussprüfungen von 2006 bis 2012, aufgegliedert nach den einzelnen Sparten sowie nach überbetrieblicher Lehrausbildung.

 

Beilage 2[1] ist eine differenzierte personenbezogene Auswertung nach Lehrlingen, welche die Lehrzeit beendet haben, und Prüfungsantritten und zeigt folgendes Bild:


Der Anteil der Personen, die im Jahr 2011 die Lehrzeit regulär beendet haben und bis Ende 2012 - also bis zum Ende des Folgejahres - auch nach wiederholtem Antreten keinen positiven Prüfungserfolg aufweisen, liegt bei 5,1 %. Weitere 6,6 % der Absolvent/inn/en sind nicht zur Lehrabschlussprüfung angetreten. Somit haben von allen Lehrabsolvent/inn/en des Jahres 2011 bis Ende 2012 rund 88 % eine positive Lehrabschlussprüfung erreicht.

Die Statistik zeigt auch, dass die überbetriebliche Lehrausbildung aufgrund der schwierigeren Zielgruppe prozentuell schlechter abschneidet. Hier haben rund 10 % nicht bestanden und sind rund 20 % nicht zur Lehrabschlussprüfung angetreten.

 

Die Auswertung zum Prüfungserfolg beim Zweitantritt zeigt: 3,2 % treten nach negativem Erstantritt nicht noch einmal an. 1,7 % sind zwar mehr als einmal angetreten, haben aber innerhalb des Beobachtungszeitraums keine Prüfung positiv absolviert. Als darauf bezogene Maßnahme ist der Zweit- bzw. Drittantritt für Lehrlinge ab 1. September 2013 kostenfrei.

 

Über die vorliegenden Auswertungen hinausgehende Aufgliederungen nach Geschlecht, Bundesland und einzelnen Lehrberuf wären administrativ sehr aufwendig herzustellen und im Hinblick auf die Kleinteiligkeit der Einzelergebnisse zu derzeit 199 gewerblichen Lehrberufen (ohne "auslaufende" Ausbildungen) nicht aussagekräftig.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Eine repräsentative, großflächig angelegte Befragung von Lehrlingen und Absolvent/inn/en ist in Vorbereitung, bedarf zur Erzielung der erforderlichen Aussagekraft jedoch eines Durchführungszeitraumes von mehreren Monaten.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Weiterbildungen für Ausbildungsverantwortliche sind wichtig und sinnvoll und werden daher auch im Rahmen der betrieblichen Lehrstellenförderung gemäß § 19c BAG unterstützt. Die Angebote ("Ausbilder-Akademien" in einzelnen Bundesländern) werden vermehrt in Anspruch genommen.


Eine über die Ausbilderprüfung hinausgehende gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung wäre sowohl im Hinblick auf die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen als auch das Prinzip der Freiwilligkeit der Ausbildung an sich nicht zielführend.

 

Die Sozialpartner haben sich im Dokument "Bildungsfundamente" vom Februar 2013 u.a. darauf verständigt, dass Betriebe, in welchen seit mehr als zehn     Jahren seit der letzten Lehrlingsaufnahme keine Lehrlinge ausgebildet wurden, einem neuerlichen § 3a BAG-Verfahren zu unterziehen sind. Dies könnte durchaus dazu beitragen, dem berechtigten Anliegen einer neuerlichen Qualitätsüberprüfung nach mehreren Jahren ohne Lehrlingsausbildung wie auch den organisatorisch-administrativen Möglichkeiten Rechnung zu tragen.

 

Hinsichtlich der laufenden Überprüfung ist insb. auf die gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Lehrlingsstellen, welchen gemäß § 19 Abs. 3 BAG die Kontrolle der betrieblichen Ausbildung obliegt, und den Landes-Berufsausbil-dungsbeiräten, die u.a. Kontrollmaßnahmen wie z.B. Betriebsbesuche empfehlen können,  hinzuweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Zum Punkt "Überprüfung von Ausbildungsbetrieben, wenn länger als 10 Jahre kein Lehrling mehr aufgenommen wurde", darf ich auf die Antwort zu Punkt 8, zum Punkt "Befragung von Lehrlingen und Absolvent/innen" auf die Antwort zu Punkt 7 und zum Punkt "Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung: Umsetzung ab September 2013" auf die Antwort zu Punkt 1 der Anfrage verweisen.

 

Zum Vorschlag zur "Neuordnung der staatlichen Auszeichnung für Ausbildungsbetriebe gemäß § 30a BAG" ist auszuführen, dass diese Maßnahme dazu beitragen könnte, die bestehende Auszeichnung zu einem im Berufsausbildungsgesetz geregelten Qualitätscheck für überdurchschnittlich gute Ausbildungsbetriebe weiter zu entwickeln und damit die Transparenz der verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten erhöhen.

 

Zum Punkt "Qualitätsmaßnahmen im Rahmen der betrieblichen Lehrstellenförderung (z.B. anrechenbare Kompetenzchecks während der Lehrlingsausbildung)" ist auszuführen, dass mein Ressort diesem Vorschlag grundsätzlich positiv gegenübersteht und bereits die Voraussetzungen zur Finanzierung von Entwicklungs- und Pilotprojekten geschaffen hat. Wichtig ist es, die Maßnahmen so auszugestalten, dass die intendierten Ziele, wie etwa eine valide Kompetenzmessung der Lehrlinge, administrativ und finanziell effizient und effektiv erreicht werden und eine Ausbildungshilfe im Betrieb darstellen.

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe Anfragebeantwortung (gescanntes Original) zur Verfügung.

 

 



[1] Anmerkung: Aufgrund der auf eine Kommastelle gerundeten Beträge stimmen die Beträge bei den Summenbildungen in den Tabellen nicht überall komplett überein.