15264/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.09.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . September 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 25. Juli 2013 unter der Nr. 15594/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend weitere Geschäfte mit befreundeter Agentur gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 10 und 11:
Ø Wie kam es im Einzelnen dazu, dass der Auftrag für den neuesten BMVIT-Spot – um ca. 2,3 Millionen Euro! – erneut mit der bereits aus der Causa „Alkohol am Steuer“ bekannten „Agentur aus einer in intensiven Geschäftsbeziehungen zum BMVIT stehenden Gruppe, in der auch die SPÖ-Personalie Niko P. nach dem Scheitern beim Anlauf aufs Vorzimmer des ORF-Generals versorgt werden konnte“ abgeschlossen wurde?
Ø Wie erklären Sie die Serienbeauftragung dieser Agentur, insbesondere angesichts der immerhin um Plagiat & Co kreisenden gerichtlichen Auseinandersetzung um den zuvor erwähnten letzten Großauftrag?
Ø Welche Rolle beim Zustandekommen der in dieser Parl. Anfrage erwähnten Geschäftsfälle spielte oder spielt der nunmehrige Staatssekretär und vorherige Kabinettschef ihres Vorgängers Werner Faymann, Josef Ostermayer?
Ø Welche Rolle beim Zustandekommen des in der Parl. Anfragen 12999/J und 14970/J der XXIV. GP erwähnten zentralen Geschäftsfalls spielte oder spielt der nunmehrige Staatssekretär und vorherige Kabinettschef ihres Vorgängers Werner Faymann, Josef Ostermayer?
Die BBG (Bundesbeschaffung GmbH) war vom BMVIT beauftragt gemäß Bundesvergabegesetz 2006 ein Vergabeverfahren mit europaweiter Ausschreibung durchzuführen. Die vergebende Stelle war die BBG und somit auch für die korrekte Durchführung des Vergabeverfahrens verantwortlich.
Zu den Fragen 3 bis 9:
Ø Trifft es zu, dass nun auch noch die ASFINAG, bei der ja im PR-Bereich immer wieder und auch derzeit vormalige MitarbeiterInnen der BMVIT-Spitze tätig sind, einen millionenschweren Rahmenvertrag abgeschlossen hat, demzufolge alle künftigen „Werbeaktionen“ der ASFINAG über die erwähnte parteinahe Agentur bzw. Agentur-Gruppe abgewickelt werden müssen?
Ø Wie haben Sie bzw. Ihre VertreterInnen im ASFINAG-Aufsichtsrat sich in diese Entscheidung eingebracht?
Ø Welchen konkreten jährlichen Umfang und welche konkrete Laufzeit ab welchem Datum hat dieser Rahmenvertrag?
Ø Trifft es zu, dass für die innerhalb dieses Rahmenvertrags abgewickelten Werbe-etc-Aktionen keine weiteren Ausschreibungen mehr erfolgen müssen?
Ø Welche Werbe-etc-Aktionen wurden innerhalb dieses Rahmenvertrags bereits a) beauftragt, b) abgeschlossen?
Ø Trifft es zu, dass für Werbe-etc-Aktionen innerhalb dieses Rahmenvertrags bereits über 700.000 Euro geflossen sind?
Ø Warum lassen Sie trotz der Ungereimtheiten, die es bereits bei den ÖBB (Stichwort Rechtsvertretung) mit derartigen Rahmenverträgen wiederholt gab, bei Unternehmen in ihrem Verantwortungsbereich weiterhin derartige Vorgänge zu?
Der Abschluss von Rahmenverträgen bzw. die Durchführung von Werbeaktionen durch die Asfinag fallen in den operativen Aufgabenbereich der Asfinag und nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.