15265/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.09.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0029-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am      . September 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 25. Juli 2013 unter der Nr. 15598/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Taxigewerbe in Österreich (2010, 2011 und 2012) gerichtet.

 

Ich darf vorausschicken, dass das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hinsichtlich der angefragten Zahlen selbst über keine Informationen verfügt. Eine gesetzliche Verpflichtung der Länder, diesbezügliche Aufzeichnungen zu führen, besteht nicht.

 

Zu den Fragen 1, 2, 4, 5, 6 und 7:

  Ø   Wie viele InhaberInnen von Taxikonzessionen gaben in den Jahren 2010, 2011 und 2012 in Österreich (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Jahre)?

  Ø   Wie viele Genehmigungen (Konzessionen) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen gab es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 in Österreich (Aufschlüsselung jeweils auf die einzelnen Bundesländer und Jahre)?

  Ø   Wie viele Konzessionen waren in den Jahren 2010, 2011 und 2012 an natürliche Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder juristische Personen vergeben (Aufschlüsselung auf einzelne Bundesländer)?

  Ø   Wie viele Konzessionen wurden in den Jahren 2010, 2011, und 2012 zurückgelegt (Aufschlüsselung nach Bundesländer und Jahre)?

  Ø   In wie vielen Fällen musste die Taxi-Konzession in den Jahren 2010, 2011 und 2012 entzogen werden (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Jahre)?

           Was waren jeweils die Gründe dafür?

  Ø   Wie viele Konzessionsentziehungsverfahren waren in den Jahren 2010, 2011 und 2012 bei den jeweils zuständigen Behörden anhängig (Aufschlüsselung auf einzelne Bundesländer und Jahre)?

 

Dem BMVIT liegen dazu keine Zahlen vor, da es sich um Länderzuständigkeiten handelt.

 

 

Zu Frage 3:

  Ø   Für welche Städte, Gemeinden oder Regionen existiert in den Jahren 2010, 2011 und 2012 ein vom/ von der Landeshauptmann/frau verordneter Tarif (Aufschlüsselung auf Gemeinden, Städte und Regionen)?

 

 

 


Zu Frage 8:

  Ø   Wie viele Personen waren mit Stichtag 31.12.2012 in Österreich befugt, ein Taxi zu lenken und verfügten über einen Taxiführerschein (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

Mit 31.12.2012 gab es in Österreich 67287 Taxilenkerausweise (Burgenland 1287, Kärnten 3058, NÖ 5245, OÖ 6041, Salzburg 4622, Steiermark 9649, Tirol 9571, Vorarlberg 1506, Wien 26308).

 

 

Zu Frage 9:

  Ø   Wie sieht die Entwicklung des Entzuges der Lenkberechtigung für die letzten 5 Jahre aus (Aufschlüsselung auf einzelne Bundesländer und Jahre)?

Kurzfristig verfügbar ist die Entwicklung der letzten beiden Jahre:

2012 wurden rund 91.300 Personen die Lenkberechtigung entzogen. 2011 waren es 98.500. Die wesentlich höhere Zahl des Jahres 2011 ist darauf zurückzuführen, dass im Führerscheinregister eine Bereinigung (d.h. Löschung) der verstorbenen Personen stattgefunden hat, die in früheren Auswertungen mitgezählt wurden.

 

 

Zu Frage 10:

  Ø   Wie viele Pkw`s waren mit Stichtag 31.12.2012 als Taxifahrzeuge zugelassen?

 

Mit Stichtag 31.12.2012 waren mit der Verwendungsbestimmung 25 (zur Verwendung im Rahmen des Taxigewerbes bestimmt) 11.397 PKW und Kombis zugelassen.

 

 

Zu den Fragen 11 bis 16, 18 bis 20 und 22 bis 25:

  Ø   Wie hoch lagen in den Jahren 2010, 2011, 2012 jeweils die durchschnittlichen jährlichen Umsätze und Erträge (mit bzw. ohne Steuern) bei den TaxiunternehmerInnen in den einzelnen Bundesländern (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?

  Ø   Wie hoch lag das jährliche Durchschnittseinkommen von unselbständigen TaxilenkerInnen in den Jahren 2010, 2011 und 2012 (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?

  Ø   In wie vielen Fällen musste in den Jahren 2010, 2011 und 2012 ein Konkursverfahren über Taxiunternehmen eröffnet werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?

  Ø   Wie viele Fälle von rechtswidrigen Entgeltsvereinbarungen zwischen unselbständigen LenkerInnen und TaxiunternehmerInnen sind Ihnen in den Jahren 2010, 2011 und 2012 bekannt geworden (Ersuche um  Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?

  Ø   Welche Maßnahmen können seitens Ihres – trotz des Bundeskollektivvertrags – Ressorts gegen rechtswidrige Entgeltsvereinbarungen zwischen unselbstständigen LenkerInnen und TaxiunternehmerInnen ergriffen werden (z.B. Aufteilung Fuhrlohn 50:50 oder 60:40 oder nach gefahrenen Kilometern)?

  Ø   Treten Sie in Anbetracht dieser unbefriedigenden Situation für eine obligatorische Verwendung von Legitimationskarten mit Namen, Foto und Sozialversicherungsnummer im Fahrzeug ein (wie in Wien)?

Wenn nein, weshalb nicht?

  Ø   Wie viele Fälle von Manipulationen am Kilometeranzeiger von Taxifahrzeugen sind Ihnen in den Jahren 2010, 2011 und 2012 bekannt geworden (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Jahre)?

  Ø   Was hatte dies zu Folge?

Zu welchen konkreten behördlichen Maßnahmen kam es dabei in diesem Jahr (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

  Ø   Wie vielen Werkstätten hat man in den Jahren 2010, 2011 und 2012 aufgrund der Manipulation am Kilometerzähler von Taxis oder aufgrund ähnlicher Vorfälle, die Konzession entzogen bzw. ein Strafverfahren eingeleitet (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Jahre)?

  Ø   Welche Schlussfolgerungen zieht das Ressort aus der ADAC-Untersuchung und der Kritik von Wien Tourismus hinsichtlich des Wiener Taxigewerbes?

  Ø   Wie viele Mietwagen-Konzessionen erhielt der Autohersteller Audi in den Jahren 2002 bis 2012 während der Salzburger Sommerfestspiele um seine Mietwagendienste anzubieten (Aufschlüsselung auf Jahre)?

  Ø   Ist es laut österreichischem Recht möglich eine Mietwagen-Konzession für ein Fahrzeug zu erhalten, obwohl dieses Fahrzeug nicht in Österreich angemeldet ist?

Wenn ja, warum und unter welchen Voraussetzungen?

  Ø   Wie viele Kontrollen gab es in den Jahren 2002 bis 2012 der Mietwagen-Konzessionen des Autoherstellers Audi, welcher Mietwagendienste in der Festspielzeit anbietet (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Diese Fragen sind kein Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts bzw. fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMVIT und somit liegen keine Informationen vor.

 

 

Zu Frage 17:

  Ø   Wie stehen Sie – nicht zuletzt aus Transparenzgründen – zur verpflichtenden Einführung eines multifunktionellen Kartenterminals für Taxifahrzeuge (Km- Angabe, Abrechnungsfunktion, Lesegerät von Bankomat- und Kreditkarten sowie Rechnungsdrucker)?

Bereits jetzt kann der Landeshauptmann die Ausrüstung von Taxifahrzeugen mit Fahrpreisanzeigern im Rahmen der jeweiligen Betriebsordnung vorschreiben. Ein zusätzlicher Nutzen durch spezielle Kartenterminals ist nicht ersichtlich, zumal der Kunde bei Zahlung mittels Kredit- oder Bankomatkarte ohnehin eine Quittung erhält.

 

 

Zu Frage 21:

  Ø   Welche Maßnahmen können durch die Behörden ergriffen werden, wenn sich TaxilenkerInnen weigern ihrer Beförderungspflicht nachzukommen?

 

Eine Beförderungspflicht müsste gemäß § 13 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes durch Verordnung des Landeshauptmannes angeordnet werden. Eine Missachtung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wäre gem. § 15 Abs. 5 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes mit Geldstrafe bis € 726 zu ahnden.