15266/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.09.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15851/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 4 und 8:

 

Generell wird angemerkt, dass ich zu sämtlichen Fragestellungen eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt habe. Laut dieser Stellungnahme können die Fragen in der zur Verfügung stehenden Zeit jedoch allgemein nicht beantwortet werden, da eine gesonderte Erfassung der Rechtsform „Verein“ technisch auswertbar nicht erfolgt und somit ein entsprechendes Auswertungskriterium nicht vorliegt. Für die laufende Beitragseinhebung ist in erster Linie nicht die Rechtsform einer Dienstgeberin/eines Dienstgebers, sondern deren/dessen tatsächliches Vorhandensein (Identität) maßgebend.

 

Vereine erhalten bzw. haben – wie alle anderen Dienstgeber – ein Beitragskonto, aus dessen Bezeichnung nicht immer ersichtlich ist, ob es sich um einen Verein handelt oder nicht. Ein „Herausfiltern“ der Vereine aus der Vielzahl der Dienstgeber- bzw. der Beitragskonten ist daher technisch nicht möglich, weshalb auch keine Angaben über Vorschreibungen, Rückstände und uneinbringliche Forderungen gemacht werden können. Eine allenfalls mögliche manuelle Auswertung des gewünschten Zahlenmaterials wäre darüber hinaus mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden.


Fragen 5 bis 7:

 

Die in den Fragen 5 und 7 gewünschten Zahlen sind den nachfolgenden – vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelten – Tabellenaufzeichnungen zu entnehmen.

Eine Auswertung nach Vereinsarten ist mangels Vorliegens entsprechender Unterscheidungskriterien nicht möglich.

 

 

Anzahl der GPLA-Prüfungen bei Vereinen

pro Bundesland im Jahr 2012 durch Sozialversicherungsträger

 

Burgenland

11

Kärnten

43

Niederösterreich

13

Oberösterreich

41

Salzburg

26

Steiermark

35

Tirol

29

Vorarlberg

33

Wien

63

gesamt

294

 


Mehrergebnis Sozialversicherung GPLA-Prüfungen bei Vereinen

pro Bundesland im Jahr 2012 (in Euro) durch Sozialversicherungsträger

 

Burgenland

87.978,42

Kärnten

713.476,18

Niederösterreich

632.711,62

Oberösterreich

323.387,59

Salzburg

180.528,33

Steiermark

831.599,72

Tirol

278.375,10

Vorarlberg

225.436,24

Wien

2.504.050,50

gesamt

5.777.543,70

 

Anzahl der GPLA-Prüfungen bei Vereinen

pro Bundesland im Jahr 2012 durch Finanzämter

 

Burgenland

13

Kärnten

31

Niederösterreich

42

Oberösterreich

36

Salzburg

17

Steiermark

43

Tirol

10

Vorarlberg

6

Wien

95

gesamt

293

Mehrergebnis Sozialversicherung GPLA-Prüfungen bei Vereinen

pro Bundesland im Jahr 2012 (in Euro) durch Finanzämter

 

Burgenland

2.445,86

Kärnten

138.988,40

Niederösterreich

457.906,19

Oberösterreich

736.209,02

Salzburg

125.930,33

Steiermark

51.364,92

Tirol

8.838,34

Vorarlberg

3.581,09

Wien

224.220,73

gesamt

1.749.484,88

 

Gesamtanzahl der GPLA-Prüfungen bei Vereinen pro Bundesland

im Jahr 2012 durch Sozialversicherungsträger und Finanzämter

 

Burgenland

24

Kärnten

74

Niederösterreich

55

Oberösterreich

77

Salzburg

43

Steiermark

78

Tirol

39

Vorarlberg

39

Wien

158

gesamt

587

Mehrergebnis Sozialversicherung GPLA-Prüfungen bei Vereinen

pro Bundesland im Jahr 2012 (in Euro)

durch Sozialversicherungsträger und Finanzämter

 

Burgenland

90.424,28

Kärnten

852.464,58

Niederösterreich

1.090.617,81

Oberösterreich

1.059.596,61

Salzburg

306.458,66

Steiermark

882.964,64

Tirol

287.213,44

Vorarlberg

229.017,33

Wien

2.728.271,23

gesamt

7.527.028,58