15270/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.09.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 30. August 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0230-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15608/J vom 30. Juli 2013 der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 6., 8. und 15.:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu 7. und 9.:
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurden keine Mittel für Werbekampagnen der Hagelversicherung gewährt.
Zu 10.:
Auf Grundlage von § 1 Hagelversicherungs-Förderungsgesetz gewährt der Bund zu den Hagelversicherungsprämien für landwirtschaftliche Kulturen und zu den Frostversicherungsprämien für Weinkulturen und versicherbare Ackerkulturen eine Förderung im Ausmaß von 25 % der Versicherungsprämien unter der Voraussetzung, dass die Länder für das jeweilige Bundesland jeweils eine Förderung in gleicher Höhe wie der Bund leisten.
Daraus resultieren folgende Zahlungsströme:
2013:
Für Frostversicherung: 1.418.200,00 €
Zahlung für Hagelversicherung erfolgt erst im November 2013
Rückgezahltes Guthaben aus 2012 857.527,11 €
2012:
Für Hagel- und Frostversicherung: 18.874.054,94 € (davon Frost: € 1.318.600)
Rückgezahltes Guthaben aus 2011 659.295,92 €
2011:
Für Hagel- und Frostversicherung: 18.923.868,07 € (davon Frost: € 1.383.600)
Rückgezahltes Guthaben aus 2010 668.591,57 €
2010:
Für Hagel- und Frostversicherung: 18.921.841,48 € (davon Frost: € 1.436.200)
Nachzahlung für 2009 184.058,26 €
2009:
Für Hagel- und Frostversicherung: 14.870.400,00 € (davon Frost: € 1.211.400)
Nachzahlung für 2008 170.562,24 €
2008:
Für Hagel- und Frostversicherung: 12.690.250,00 €
Rückgezahltes Guthaben aus 2007 653.742,05 €
Zu 11. und 12.:
Darüber liegen keine Aufzeichnungen vor.
Zu 13. und 18.:
Die Österreichische Hagelversicherung wurde auf Initiative der Landwirtschaft von den Österreichischen Versicherern als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet. Die Versicherung vertreibt ihre Produkte dabei über eine Vielzahl von Partnerversicherungen. Die Abwicklung der Bundesförderung erfolgt dementsprechend über Versicherungsunternehmen, die Hagelversicherungen bundesweit betreiben und bei denen Risiken aus Hagelschäden für alle landwirtschaftlichen Kulturen versicherbar sind und die Frostversicherungen für Weinkulturen und versicherbare Ackerkulturen bundesweit anbieten. Eine Monopolstellung ist hierfür nicht notwendig. Das Bundesministerium für Finanzen hat darüber hinaus keine Möglichkeit, die Anzahl der anbietenden Versicherungsunternehmen zu beeinflussen.
Zu 14.:
Die Hagelversicherungsanstalt erhält keine Förderungen seitens des Bundesministeriums für Finanzen. Zu den Zahlungen, die an die Hagelversicherungsanstalt auf Grund der Förderungen der Versicherungsprämien der Landwirte überwiesen werden, wird auf die Beantwortung der Frage 10. verwiesen.
Zu 16.:
Generell unterstützt der Katastrophenfonds die Länder bei der Finanzierung der Beseitigung von Katastrophenschäden. Demnach werden den Ländern vom Fonds 60 % jener Mittel refundiert, die vom Land an private Geschädigte ausbezahlt werden. Eine Unterscheidung nach Berufsgruppen wird dabei nicht vorgenommen.
Insgesamt wurden aus dem Katastrophenfonds für Schäden von Privaten in den letzten fünf Jahren folgende Mittel ausbezahlt:
In Mio. € |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
Schäden im Vermögen Privater |
36,38 |
13,75 |
25,40 |
10,87 |
12,30 |
Zu 17.:
Für Hagelschäden werden keine Ersatzleistungen aus dem Katastrophenfonds bezahlt, da diese Schäden versicherungsfähig sind und der Bund und die Länder ohnehin jeweils einen Teil der Versicherungsprämien übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen