15271/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.09.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0125-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 30. SEP. 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen vom 30. Juli 2013, Nr. 15609/J, betreffend aufklärungsbedürftiger Begleitumstände bei der Weingesetzesnovellierung sowie bei den Aktivitäten der Österreichischen Hagelversicherung

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen vom 30. Juli 2013, Nr. 15609/J, teile ich Folgendes mit:

 

Vorab wird grundsätzlich ausgeführt, dass die Neugestaltung des Systems zur Einhebung des AMA-Marketingbeitrags für Wein von der Weinbranche selbst als dringender Wunsch an die Politik herangetragen wurde und von allen im Nationalen Weinkomitee vertretenen Wirtschaftskreisen einstimmig befürwortet wird. Es kommt dadurch keineswegs – wie zuweilen behauptet wurde – zur Einführung einer neuen Belastung („Steuer“) für die Normunterworfenen (Weinbäuerinnen bzw. Weinbauern und WeinhändlerInnen).


Vielmehr wird ein bestehendes System verbessert, eine Reihe von verwirrenden und als ungerecht empfundenen Ausnahmen abgeschafft und der Verwaltungsaufwand bei der Einhebung minimiert, wodurch sich eine langfristig gesicherte Finanzierung des österreichischen Dachmarketings für Wein ergibt. Die Beitragspflicht bleibt in Summe gleich, umfasst aber jetzt alle Weinarten (nunmehr auch Sekt und Perlwein) und die gesamte Weinmenge, welche an die Letztverbraucherin bzw. Letztverbraucher abgegeben wird, also alle Stufen der Weinvermarktung, denen die Aktivitäten der Weinmarketinggesellschaft zugutekommen.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Für die Novellierung des Wein- und des AMA-Gesetzes haben sich ÖR Josef Pleil, Präsident des Weinbauverbandes, und Dipl.-Ing. Josef Glatt, Leiter des Referats Weinwirtschaft in der LKÖ, bei den im Parlament vertretenen politischen Parteien eingesetzt.

 

Zu den Fragen 3, 5, 6, 10 und 17:

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW).

 

Zu Frage 4:

 

Nein.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Die im Bereich Wein eingehobenen Beiträge sowie der für die Einhebung abgezogene Kostenersatz stellen sich wie folgt dar:

 

 

Angaben in Mio Euro

 

AMB

Kostenersätze

2008

3,585

0,344

2009

3,583

0,342

2010

3,649

0,373

2011

3,389

0,339

2012

3,620

0,338


Zu den Fragen 9 und 11 bis 13:

 

In den letzten fünf Jahren wurden keine Aufträge an die Österreichische Hagelversicherung erteilt und folglich keine Leistungen bezahlt. Falls Publikationen der Hagelversicherung veröffentlicht wurden, in denen ich abgebildet war, flossen ebenfalls keine Gelder.

 

Zu Frage 14:

 

Die österreichische Hagelversicherung hat bei keiner Veranstaltung des BMLFUW Bewirtungskosten übernommen.

 

Zu den Fragen 15 und 20:

 

Gemäß § 1 des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes, BGBl Nr. 64/1955 idgF, gewährt der Bund zu den Hagelversicherungsprämien für landwirtschaftliche Kulturen und zu den Frostversicherungsprämien für Weinkulturen und versicherbare Ackerkulturen eine Förderung im Ausmaß von 25 vH der Versicherungsprämien unter der Voraussetzung, dass die Länder für das jeweilige Bundesland jeweils eine Förderung in gleicher Höhe wie der Bund leisten. Die Förderungsmaßnahme des Bundes erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes aus Mitteln des Katastrophenfonds.

 

Das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz sieht in § 2 überdies vor, dass die Abwicklung dieser Förderung über Versicherungsunternehmen, die Hagelversicherungen bundesweit betreiben und bei denen Risiken aus Hagelschäden für alle landwirtschaftlichen Kulturen versicherbar sind und die Frostversicherungen für Weinkulturen und versicherbare Ackerkulturen bundesweit anbieten, erfolgt.

 

Daraus ist ersichtlich, dass auch andere Versicherungsunternehmen, die derartige Leistungen anbieten und bei denen die sonstigen Voraussetzungen dieses Bundesgesetzes vorliegen, Förderungsmittel erhalten können.

 

Zu Frage 16:

 

Die Hagelversicherungsanstalt erhält keine Förderungen seitens des BMLFUW.

 

Zu den Fragen 18 und 19:

 

Mittel aus dem Katastrophenfonds an Landwirtinnen bzw. Landwirte aufgrund von Unwettern bzw. Wetterkapriolen sind in den Jahren 2008 bis dato nicht geflossen.

 

Der Bundesminister: