15279/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.10.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Textfeld:  Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0126-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 30. SEP. 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Stefan Markowitz, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 01. August 2013, Nrn. 15707/J bis 15800/J, betreffend

                        Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen

 

 

 

 

Auf die schriftlichen parlamentarischen Anfragen der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen vom 01. August 2013, Nrn. 15707/J bis 15800/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Sämtliche mit Bundesmitteln geförderten Maßnahmen gemäß Wasserbautenförderungsgesetz werden in der sogenannten Flussbaukartei erfasst. Dabei werden neben der Art der Maßnahme (Planung, Instandhaltung, Linearmaßnahme, etc.) auch der festgelegte Förderschlüssel, die Gesamtkosten, der vorgesehene Bundesbeitrag, das Bundesland, das Gewässer sowie weitere spezifische Daten erfasst. Nicht erfasst wird u.a. der politische Bezirk, da sich die Maßnahmen oftmals über mehrere Bezirke erstrecken und eine Aufteilung bzw. Zuordnung nicht möglich ist. Die geförderten Maßnahmen (und damit die finanziellen maßgebenden Daten) sind daher nur dem Gewässer zuzuordnen und folglich auch nur nach Gewässern abfragbar.

 

Auch die Förderungsabwicklung im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung hat sich im Sinne der Europäischen Hochwasserrichtlinie nach dem System der Einzugsgebiete zu orientieren.

 

Bezirke stellen kein primäres Selektionskriterium im Projektverwaltungsmodul des digitalen Wildbach- und Lawinenkatasters dar. Politische Bezirke sind zudem aus verwaltungstechnischer Sicht – aufgrund der Zuordnung des Hochwasserschutzes zur Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes – für die Förderungsabwicklung der Wildbach- und Lawinenverbauung nicht relevant.

 

Es besteht daher keine Möglichkeit der Erhebung und Auswertung der gewünschten Daten.

 

Der Bundesminister: