15279/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.10.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister |
An die Zl. LE.4.2.4/0126-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 30. SEP. 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Stefan Markowitz, Kolleginnen und
Kollegen vom 01. August 2013, Nrn. 15707/J bis 15800/J, betreffend
Schutzmaßnahmen vor Naturkatastrophen
Auf die schriftlichen parlamentarischen Anfragen der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen vom 01. August 2013, Nrn. 15707/J bis 15800/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Sämtliche mit Bundesmitteln geförderten Maßnahmen gemäß Wasserbautenförderungsgesetz werden in der sogenannten Flussbaukartei erfasst. Dabei werden neben der Art der Maßnahme (Planung, Instandhaltung, Linearmaßnahme, etc.) auch der festgelegte Förderschlüssel, die Gesamtkosten, der vorgesehene Bundesbeitrag, das Bundesland, das Gewässer sowie weitere spezifische Daten erfasst. Nicht erfasst wird u.a. der politische Bezirk, da sich die Maßnahmen oftmals über mehrere Bezirke erstrecken und eine Aufteilung bzw. Zuordnung nicht möglich ist. Die geförderten Maßnahmen (und damit die finanziellen maßgebenden Daten) sind daher nur dem Gewässer zuzuordnen und folglich auch nur nach Gewässern abfragbar.
Auch die Förderungsabwicklung im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung hat sich im Sinne der Europäischen Hochwasserrichtlinie nach dem System der Einzugsgebiete zu orientieren.
Bezirke stellen kein primäres Selektionskriterium im Projektverwaltungsmodul des digitalen Wildbach- und Lawinenkatasters dar. Politische Bezirke sind zudem aus verwaltungstechnischer Sicht – aufgrund der Zuordnung des Hochwasserschutzes zur Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes – für die Förderungsabwicklung der Wildbach- und Lawinenverbauung nicht relevant.
Es besteht daher keine Möglichkeit der Erhebung und Auswertung der gewünschten Daten.
Der Bundesminister: