1528/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 25. Mai 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0136-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1599/J betreffend „Lehrlingsausbildung in den Bundesministerien“, welche die Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen am 1. April 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 6 bis 8 der Anfrage:

 

Hiezu wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1543/J verwiesen.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Im seinerzeitigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beendeten vier Lehrlinge erfolgreich ihre Lehrzeit durch Ablegung der Lehrabschlussprüfung. Nach der Behaltefrist wurden drei Lehrlinge in ein Dienstverhältnis übernommen.

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Im seinerzeitigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beendeten acht Lehrlinge erfolgreich ihre Lehrzeit durch Ablegung der Lehrabschlussprüfung. Nach der Behaltefrist wurden sechs Lehrlinge in ein Dienstverhältnis übernommen.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend können derzeit die folgenden Lehrberufe erlernt werden:

·          Tischler

·          Tapezierer

·          Vermessungstechniker

·          Verwaltungsassistent

·          Vergolder

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Keine.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

 

Es ist den Lehrlingen möglich, parallel zur Lehrlingsausbildung auch die Berufsreifeprüfung abzulegen. Die dabei anfallenden Kosten, wie Kosten für Skripten oder Lernunterlagen, werden vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend getragen.