1528/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 25. Mai 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0136-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1599/J betreffend „Lehrlingsausbildung in den Bundesministerien“, welche die Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen am 1. April 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 6 bis 8 der Anfrage:
Hiezu wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1543/J verwiesen.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Im seinerzeitigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beendeten vier Lehrlinge erfolgreich ihre Lehrzeit durch Ablegung der Lehrabschlussprüfung. Nach der Behaltefrist wurden drei Lehrlinge in ein Dienstverhältnis übernommen.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Im seinerzeitigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beendeten acht Lehrlinge erfolgreich ihre Lehrzeit durch Ablegung der Lehrabschlussprüfung. Nach der Behaltefrist wurden sechs Lehrlinge in ein Dienstverhältnis übernommen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend können derzeit die folgenden Lehrberufe erlernt werden:
· Tischler
· Tapezierer
· Vermessungstechniker
· Verwaltungsassistent
· Vergolder
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Keine.
Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:
Es ist den Lehrlingen möglich, parallel zur Lehrlingsausbildung auch die Berufsreifeprüfung abzulegen. Die dabei anfallenden Kosten, wie Kosten für Skripten oder Lernunterlagen, werden vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend getragen.